Belästigung, Anzeige bei Polizei mit Handynummer?

Hallo,

ich habe folgende Frage:
Habe zugegeben Scheiße gebaut. Und zwar finde ich ein Mädel richtig sexy, wusste aber bis gestern nicht, dass sie erst 15 ist ( bin 28 )!!!
Habe sie am Montag per SMS gefragt, ob sie vielleicht Lust hätte auf Intimtalk oder so. War nicht der beste Gedanke, ich weiß, aber ich dachte sie ist 20, wie sie es gesagt hat! Habe auch nur ein Bild von ihr gesehen und da sah sie nicht aus wie 15! Habe sie auch nur einmal gefragt, ob sie vielleicht telefonieren möchte oder halt was intimes machen möchte…

Jetzt hat sie jedenfalls gesagt, sie ist jetzt angeblich zur Polizei gegangen und hat meine Handynummer an die Polizei weitergegeben. Habe ‚nur‘ eine Prepaid-Nummer von AldiTalk, welche aber auf meinen Namen registriert ist.

Wird die Polizei jetzt gegen mich ermitteln oder wird das im Sande verlaufen??

Wenn das Mädchen „gedanklich reif ist über ihre Sexualität zu entscheiden“ passiert dir nichts. Wenn dann wirst du eh fuer den Versuch bestraft. aber ich denke Sie werden ermitteln, aber ich denke es wird eingestellt. Vgl §182 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html)

Na toll, mein ganzer Text wurde wegen eines Skriptfehlers gelöscht.

Also noch ein Versuch.

Da es nur eine Anfrage war und kein tätlicher Versuch, kann nicht viel passieren. Allerdings stellt sich mir die Frage, warum (anscheinend) plötzlich die Stimmung umzuschlagen scheint. Immerhin hast Du anscheinend Kontakt zu ihr, mit ihr geredet und auch ihre Mobilnummer. Das deutet auf einen engeren Kontakt hin.

Aufgrund dieser Reaktion solltest Du Dich aber in Zukunft nur noch zusammen mit einem zuverlässigen Zeugen mit ihr treffen.
Halt Dich besser zurück, denn manche Frauen (besonders wenn sie so jung sind) machen gerne mal Anschuldigungen ohne nachzudenken, was sie damit anrichten.

Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Wir hatten anfangs nur bei Facebook geschrieben und dann eben paar SMS. Hatte sie an dem selben Abend dann nach eben gefragt.
Sie gab mir aber freiwillig ihre Handynummer und hat auch gesagt, dass sie Lust bekommen könnte. Als ich dann gezielt gefragt hatte, kam dann eben die SMS, dass sie morgen zur Polizei geht…

Laut dem Gesetzestext dürfte mir ja dann nichts passieren, da ich ja weder Geld gegeben habe, noch etwas gegen ihren Willen an ihr vorgenommen oder habe vornehmen lassen etc…

Sorry, das sollte eigl. hier drunter. :wink:

Wir hatten anfangs nur bei Facebook geschrieben und dann eben paar SMS. Hatte sie an dem selben Abend dann nach eben gefragt.
Sie gab mir aber freiwillig ihre Handynummer und hat auch gesagt, dass sie Lust bekommen könnte. Als ich dann gezielt gefragt hatte, kam dann eben die SMS, dass sie morgen zur Polizei geht…

Laut dem Gesetzestext dürfte mir ja dann nichts passieren, da ich ja weder Geld gegeben habe, noch etwas gegen ihren Willen an ihr vorgenommen oder habe vornehmen lassen etc…

Hallo,

zuerst will ich Dich beruhigen. Wenn es sich bei dem Mädchen um ein Kind unter 14 Jahren gehandelt hätte, wäre es sexueller Missbrauch.
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen gem. § 182 StGB greift hier auch nicht, denn dazu wäre es erforderlich, dass Du sexuelle Handlungen an ihr vornimmst oder an Dir vornehmen lässt. Die blosse Aufforderung zu sexuellen Gesprächen ist davon nicht erfasst.
Da keine Straftat nach dem StGB vorliegt, kann sie auch nichts anzeigen. Lass Dich nicht bluffen.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

Die Polizei ist verpflichtet, bei Straftatsverdacht die Ermittlungen aufzunehmen. Dazu gehört auch die Ermittlung des Anschlussinhabers. Inwieweit dies bei Aldi-Prepaids möglich, kann ich mit Sicherheit nicht sagen. Da aber eine namentliche Registrierung der Telefonnummer erflgte, ist eine Zuordnung sicher möglich.

Ja gut, aber es ist ja quasi nichts passiert. Ich habe ja ‚nur‘ per SMS gefragt…

Also eigl. müsste Horst Gotthardt ja Recht haben, dass da nichts kommt. Habe ihr schließlich weder Geld geboten, noch sie zu irgendetwas gedrängt oder an ihr vornehmen lassen o.ä…

Ich habe zunächst die Frage beantwortet, ob die Polizei ermittelt und den Anschlussinhaber feststellen wird. Wenn der Sachverhalt so gelaufen ist wie dargestellt, denke ich auch, dass der Tatbestand einer Straftat nicht erfüllt ist. Die Ermittlungen würden mit diesem Ergebnis eingestellt bzw. nicht aufgenommen werden. Hängt von der Staatsanwaltschaft ab.