Belästigung durch Lautstärke von Verkaufswagen

Darf die Lautstärke einer Erkennungsmelodie eines Verkaufswagens, zum Beispiel eines Eiswagens, beliebig hoch eingestellt werden?

Nein, das darf sie nicht!

Ich würde mich diesbezüglich beim Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde erkundigen. Für mich ist manches, was um uns herum an Lautstärke auf uns einprasselt, einfach Lärmverschmutzung - Sie haben also mein vollstes Verständnis. :smile:

Hallo
was heißt beliebig? Was für den einen zu hoch ist , ist für den andren zu niedrig und ggf auch zu niedrig für den Betreiber um Aufmerksamkeit zu erringen

Das ist nicht mein Spezialgebiet. Je nach Uhrzeit und Wochentag wird es Belästigungsgrenzen geben und natürlich gesundheitliche Grenzen.

Meines Wissens gibt es Höchstgrenzen, sowohl für Dauerlärmbelastung als auch für kurzfristige… wie die allerdings aktuell sind müßte man googlen… ziemlich hoch.
Ich empfehle ein persönliches Gespräch mit dem Besitzer, und die Darstellung
der persönlich empfundenen Belästigung.

es ist davon abhaengig welche Normen in der Ort gelten, und ob die eine solche Beschraenkung beruecksichtigen.

Ich denke, da gibt es Vorgaben vom Ordnungsamt zB.

Am besten mal da anrufen, die können da bestimmt weiterhelfen!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das beliebig hoch einstellen kann. Genau weiß ich es aber nicht- sorry!

LG

Wahrscheinlich schon. Zumindest wenn der Verkaufswagen nebst Werbe-Jingle genehmigt wurde. Es dürfte auf die Dauer der Beschallung ankommen und auf die Uhrzeit.

Hallo,

da wir uns in Deutschland befinden wird es hierzu sicherlich eine Regelung, oder Begrenzung geben. Ich kann hierzu aber leider nichts sagen.

Gruß

Ralf

Also zunächst stellt sich die Frage, ob die Erkennungsmelodie grundsätzlich erlaubt ist.
Diese Frage beantwortet das zuständige Ordnungsamt, denn einebedingungslse Erlaubnis wird es nicht geben.

Wenn diese Frage dann mit Ja beantwortet wird, gibt es mehrere Immissionsschutz-Gesetze, die in Einklang zu bringen sind. Siche ist nicht jede Lautstärke überall erlaubt.

Also, für eine belastbare Aussage zu dieser Frage, werden unbedingt genaue Angaben und Recherchen notwendig!
LG Uwe

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSChG) schützt vor Lärmbelästigung, daneben das Ordnungswidrigkeitenrecht (Lärmbelästigung) und ggf. auch Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften.

ohne Gruß und Hallo
who_knows

Hallo,

diesbezügliche Maßnahmen sind Sache der Kommunen. Das Bayerische Immissionsschutzgesetz ermächtigt Gemeinden, Verordnungen zum Lärmschutz, u.a. zur Verwendung von „[…] Tonübertragungsgeräten und Tonwiedergabegeräten“, zu erlassen. Deshalb müsstest du dich in deiner Gemeinde kundig machen und dich beim örtlichen Ordnungsamt beschweren.
Allgemeine Grenze ist natürlich das Überschreiten der Schwelle zur Körperverletzung, dafür muss die Lautstärke allerdings äußerst erheblich sein.