Belästigung durch rauchende und redende Nachbarn

Hallo,

das vorgesehene Schlafzimmer einer Wohnung liegt an der Brandmauer zum Nachbarhaus. Die auf gleicher Ebene liegende Wohnung des Nachbarhauses hat einen Balkon, der ebenfalls an die Brandmauer angrenzt und damit neben dem Schlafzimmerfenster liegt.

Nun wird der Balkon von den Bewohnern der Nachbarwohnung tagsüber unregelmäßg und abends gerne mal bis in die späte Nacht genutzt um zu rauchen und sich zu unterhalten. Auf Nachfrage kam die Antwort, sie wollten ihre eigene Wohnung nicht „zu qualmen“.

Der Effekt ist, das beim Lüften des Schlafzimmers der Rauch ins Zimmer zieht und es entsprechend stinkt. Abends bzw. nachts kann das Fenster auch nicht geöffnet werden, da dann nicht nur der Rauch ins Zimmer zieht, sondern auch die Gespräche (in normaler Lautstärke) nicht überhörbar sind (die Nachbarn sitzen ca. 2 Meter entfernt) und die Bewohner der eigentlichen Wohnung nicht mehr schlafen können. Selbst bei geschlossenem Fenster ist das Gespräch noch gut vernehmbar. Und von normalem Lüften bzw. schlafen bei geöffnetem Fenster kann man nicht mehr reden…

Was kann ein Mieter in dieser Situation tun?

Besten Dank
Andaron

Guten Tag,

Hallo (ich bin Nichtraucher)
Rauchen ist auf dem Balkon erlaubt. Denn der Mieter zahlt auch Miete für seinen Balkon.
Wenn es sich um Lärmbelästigung handelt, so sollte man einfach die Nachbarn darauf hinweisen.

Rechtlich ist in einer solchen Situation nichts zu machen. Praktisch kann man den Nachbarn zeigen, wie laut und übelriechend es auf dem Balkon sein kann, wenn die Nachbarn sich ebenso rücksichtslos verhalten. Nach einem erfolgslosen Gespräch würde ich diese Methode verfolgen.

Rechtlich ist in einer solchen Situation nichts zu machen.

Das sehe ich bei Lärmbelästigung bis spät in die Nacht etwas anders.

Wobei Gespräche und Rauchen auf dem Balkon als „sozial adäquates Verhalten“ wohl kaum zu einem Polizeieinsatz führen werden. Bei lauter Musikbeschallung kann natürlich etwas anderes gelten.

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auch bei den zitierten „Gesprächen in normaler Lautstärke“??

Der Effekt ist, das beim Lüften des Schlafzimmers der Rauch
ins Zimmer zieht und es entsprechend stinkt.

kann beim besten willen nicht nachvollziehen. bevor der rauch in dein zimmer kommt, ist er durch die umluft schon abgeschwächt!

nachts kann das Fenster auch nicht geöffnet werden, da dann
nicht nur der Rauch ins Zimmer zieht, sondern auch die
Gespräche (in normaler Lautstärke)

dann nehemen sie schon rücksicht genug

Was kann ein Mieter in dieser Situation tun?

gar nix, auch wenns nicht gefällt

Besten Dank

gern geschehen

sabine

Moin,

auch bei den zitierten „Gesprächen in normaler Lautstärke“??

In Wohngebieten sind nachts auf dem Balkon des Beschwerdeführers 35 dB(A) erlaubt.
Eine „normale“ Lautstärke überschreitet IMHO diesen Wert schon.

Vllt. ist das ein Ansatzpunkt.

Grüße.

roysy

Der Effekt ist, das beim Lüften des Schlafzimmers der Rauch
ins Zimmer zieht und es entsprechend stinkt.

kann beim besten willen nicht nachvollziehen. bevor der rauch
in dein zimmer kommt, ist er durch die umluft schon
abgeschwächt!

Auch wenn der Rauch bereits „verdünnt“ ist, es richt immernoch wie in einer Kneipe, in der vor dem allgemeinen Rauchverbot viel geraucht wurde. Für eine empfingliche Nase sehr unangenehm.

nachts kann das Fenster auch nicht geöffnet werden, da dann
nicht nur der Rauch ins Zimmer zieht, sondern auch die
Gespräche (in normaler Lautstärke)

dann nehemen sie schon rücksicht genug

Dann sollten solche Fragen nicht gestellt werden?

Was kann ein Mieter in dieser Situation tun?

gar nix, auch wenns nicht gefällt

Klare Aussage, „auch wenns nicht gefälltt“! Naja, dann hilft auf Dauer wohl nur Umzug… :-/

Trotzdem mercy
Andaron