Den zunehmenden Einsatz von Skybeamern empfinde ich als belästigend, weil ich gern in einen Sternenhimmel schaue, der nicht von Lichtstrahlen durchpflügt wird. Wie ist denn da die Rechtslage bzw. Rechtssprechung? Ich frage die Astronomen, weil ich denke, die sind auch gegen diese zunehmende Lichtverschmutzung.Gruß W.K.
Hallo,
Den zunehmenden Einsatz von Skybeamern empfinde ich als
belästigend, weil ich gern in einen Sternenhimmel schaue, der
nicht von Lichtstrahlen durchpflügt wird. Wie ist denn da die
Rechtslage bzw. Rechtssprechung?
Ein grundsätzliches Verbot von Skybeamern gibt es in Deutschland nicht. In Einzelfällen ist es aber gelungen, die Abschaltung bestimmter Skybeamer gerichtlich oder durch Einspruch bei den Behörden zu erreichen. Du musst halt nachweisen, dass die Störungen (Landschafts-/Naturschutz, Verkehrssicherheit, etc) durch den Betrieb des Skybeamers schwerwiegender sind, als das Recht z.B. der Diskothek für die Werbung mittels des Geräts. Oder du musst nachweisen, dass die Anlage gegen bestimmte Gesetze oder Verordnungen, z.B. die Landesbauordnung verstößt.
Mögliche Argumentationshilfen, die du z.B. beim Einspruch bei den zuständigen Behörden oder einer eventuellen Klage nutzen könntest, findest du z.B. hier:
http://www.sternwarte-aachen.de/de/arbeitskreis/lich…
Ein paar Urteile, die ebenfalls zeigen, über welche Argumente die Strahler im Einzelfall verboten wurden, findest du hier:
http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/pressemittei…
vg,
d.
Herzlichen Dank, ich habe inzwischen auch die Antwort der Sächsischen Landesregierung auf eine entspr. Landtagsanfrage gefunden:
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=84…