Hallo, kann mir evtl. Jemand die Rechtslage zu meinem Fall erklären? Unser Nachbar steht jeden Morgen nackt und bei voller Beleuchtung in seinem Wohnzimmer/Wintergarten und befriedigt sich. Das tut er immer so, das direkter Blickkontakt in unsere Küche/Bad besteht. Ich habe lange nichts gesagt, aber unsere 12-jährige Tochter hat das nun mitbekommen und findet das überhaupt nicht witzig. Kann man in diesem Fall rechtlich etwas unternehmen? Oder bleibt nur das persönliche Gespräch? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Liebe Grüße bild5582
Hallo!
Die Rechtslage besagt, dass exhibitionistische Handlungen ein Antragsdelikt sind, das heißt, sie werden nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn jemand, also Sie oder Sie im Namen Ihrer Tochter, Strafanzeige stellt. Da Ihre Tochter noch unter 14 Jahre ist, liegt allerdings ein so genanntes öffentliches Interesse vor, das heißt, auch der Staatsanwalt würde unabhängig von Ihnen ermitteln.
Ob es Ihnen diesen Aufwand wert ist, und auch das für den Exhibitionisten im Raum stehende Strafmaß in der Relation steht, das müssen Sie natürlich selbst entscheiden.
Für Sie, bzw. für Ihre Tochter bedeutet es möglicherweise, als Zeugen auszusagen, eventuell auch vor Gericht. Die Verteidigung baut in solchen Fällen oft darauf, dass der Angeklagte gar nicht sicher wußte, dass er beobachtet wurde, vor allem, dass er nicht ahnte, dass eine Minderjährige ihn beobachten konnte.
Erfahrungsgemäß ist es allerdings so, dass ein Exhibitionist, der unmittelbar konfrontiert wird, selbst vor Scham fast im Boden versinken möchte. Er wird also, aller Wahrscheinlichkeit nach, nach einer Ansprache sofort damit aufhören - zumindest in dieser Form.
Mein Fachbereich ist nicht die Rechtslage, sondern die psychotherapeutische und -analytische Betrachtungsweise. Trotzdem hoffe ich, Ihnen ein wenig weiter geholfen zu haben.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Tochter alles Gute!
Liebe Grüße
Siggi Kirch
ja das soll es geben, aber was will man dagegen tun?