Hallo,
Angenommen jemand wohnt in einem Mehrfamilienhaus.Da derjenige arbeitslos ist
und 1 Mitmieter auf ihn anscheinend neidisch ist deswegen ruft er ihm jedesmal im vorbeigehen „Schufte“ und „Fall“ im vorbeigehen zu obwohl das Opfer schon oft zu
ihm gesagt hat er möchte nicht belästigt werden.Einmal hat er sogar zu dem Opfer " Der ist dran" im vorbeigehen gesagt.Könnte das Opfer deswegen Anzeige wegen Bedrohung ,Nötigung oder Belästigung erstatten?Könnte der Täter wenn er alles abstreitet bei der Polizei dann noch Gegenanzeige wegen übler Nachrede gegen sein Opfer stellen und
für das Opfer"gefährlich" werden so das es auch noch für den Täter Geldstrafe zahlen
muss?