Belästigung,Nötigung oder Bedrohung?

Hallo,

Angenommen jemand wohnt in einem Mehrfamilienhaus.Da derjenige arbeitslos ist
und 1 Mitmieter auf ihn anscheinend neidisch ist deswegen ruft er ihm jedesmal im vorbeigehen „Schufte“ und „Fall“ im vorbeigehen zu obwohl das Opfer schon oft zu
ihm gesagt hat er möchte nicht belästigt werden.Einmal hat er sogar zu dem Opfer " Der ist dran" im vorbeigehen gesagt.Könnte das Opfer deswegen Anzeige wegen Bedrohung ,Nötigung oder Belästigung erstatten?Könnte der Täter wenn er alles abstreitet bei der Polizei dann noch Gegenanzeige wegen übler Nachrede gegen sein Opfer stellen und
für das Opfer"gefährlich" werden so das es auch noch für den Täter Geldstrafe zahlen
muss?

Wie kann man auf einen Arbeitslosen „neidisch“ sein ? Darauf dass er ALG oder Sozialleistungen bekommt ohne dafür was zu tun ?

und was bedeutet eigentlich „Schufte“ und „Fall“ ? Sind das Schimpfwörter ,also Beleidigungen ?
Genauso „Der ist dran“ ? Was hörst du da heraus ?

Grundsätzlich kann jeder Beschuldigte auch selbst Gegenanzeige stellen, es wird dann davon abhängen wem man mehr glaubt.

MfG
duck313

Wirst du einen Richter vollständig davon überzeugen können, dass deine Variante des Geschehenen stimmt?

Ich bin mir noch nicht einmal sicher, welche Straftat da überhaupt vorliegen würde.

Schufte - Aufforderung zum Arbeiten?
Fall - Aufforderung, hinzufallen?

Klar ist das belästigend - aber da hält sich der Staat heraus und sieht keine Strafe vor.

Für eine Beledigung muss die Aussage schon Ehrverletzend sein, es muss dabei zwischen dem Recht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Satz 1 GG auf ist das schon zweifelhaft ob die Aussage eine Beledigung darstellt.

Ebenso für eine Nötigung, denn hierfür müsste das Opfer mittels einer Drohung zu einer Handlung zweungen oder zum Unterhlassung einer Handlung durch eine Drohung genötigt worden sein, wenn Gewalt androht wird und außerdem muss die Straftat als verwerflich anzusehen sein.

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