Hallo,
bei einem Zwangsversteigerungsobjekt ist im Grundbuch Abt. II
eine „beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Bohr-, Schürf- und
Ausbeuterecht für Salze und Mineralien aller Art, Sole, Öle
und andere bituminöse Stoffe für die Firma XY unter Bezugnahme
auf die Bewilligung von XX.XX.1910 eingetragen und
umgeschrieben XX.XX.1975“ vermerkt.
Was könnte dies für Auswirkungen auf die zukünftigen
Eigentümer haben?
Das Grundstück dürfte über einer - ggf. nur vermuteten - Lagerstätte irgendeines Bodenschatzes liegen.
Es kann sein, dass da schon seit zig Jahren ein Stollen unter dem Grundstück entlang führt, oder irgendwo in der Nachbarschaft eine Pumpe steht, die da was aus einer Lagerstätte abpumpt. Es kann sein, dass die Lagerstätte schon längst ausgebeutet ist, es kann sein, dass sie bislang noch gar nicht erschlossen wurde, …
Auskunft im konkreten Fall kann nur der Berechtigte geben. Oft kann man schon an deren Namen erkennen, um welche Bodenschätze es gehen wird, dann kann man sich erkundigen, ob bei deren Abbau besondere Probleme zu erwarten sind. Es ist eher unwahrscheinlich, dass da morgen jemand mit einem Bohrturm anrückt, und den im Garten aufbauen will, aber es kann natürlich sein, dass irgendwann mal Bergschäden auftreten werden. Ich würde mal schätzen, dass in >90% der eingetragenen Schürfrechte aber gar nichts passiert.
Ich habe gerade neulich ein Objekt mit einem Schürfrecht im Rahmen einer Nachlassregelung gehabt. Da stand das Schürfrecht auch schon seit anno tobac im GB, und die Familie hatte bis heute noch nie Berührung damit gehabt.
Gruß vom Wiz