Hallo,
Meine Schwester hat ein vermutlich großes Problem und weiß nicht wie ma damit umgeht, hat hier jemand einen Rat?
Sie hat eine etwas betagte Hilfe, die ihr die Buchhaltung macht, dazu nimmt sie die Aktenordner mit in ihr Büro, sie fährt MVV, jetzt ist es ihr passiert, dass sie die Tasche mit dem Ordner ( darin waren die Buchungsbelege von einem ganzen Jahr) beim Aussteigen vergessen hat. Jetzt will das Finanzamt Belege über bestimmte Ausgaben, aber die kann sie nicht nachweisen. Was passiert denn in so einem Fall?
War sie schon auf dem MVV Fundbüro ?
Und kann man Ausgaben nicht auch anders nachweisen, mit Zahlbelegen etwa, Kontoauszüge,m Kreditkartenabrechnung. Bei Barzahlung wäre es schlecht nachweisbar ?
MfG
duck313
Ja überall nachgefragt.
Einen großen Teil kann man nachweisen, aber einiges wurde auch bar bezahlt
Ihr habt aber auch wirklich Pech, erst vertippt sich dein Enkel um mal eben 5000 Euro, und jetzt verliert auch noch die betagte Buchhalterin die ganzen Belege deiner Schwester! :
Weiss die Schwester denn wer das war von wem, an Hand der angeforderten Belege, diese nun fehlen?
Dann könnte sie ja bei denen um eine nochmalige Quittierung bitten.
Wenn, wahrscheinlich nicht alle aber Einige werden da doch wahrscheinlich zusammenkommen und dem nachkommen.
ramses90
Ja da ist si schon dabei.
Aber sie wollte mal wissen was rechtlich passieren kann
Du meinst finanztechnisch.
Oder willst du der Buchhalterin an den Kragen?
Nein nein, das ist eine super nette, ich meine Finanzamt technisch
Servus,
ist das in § 162 AO ziemlich handlich erläutert, was da passiert.
Dabei ist insbesondere § 162 Abs 1 S 2 AO ganz bedeutsam: Wenn man den als Hebel ansetzt, kann man Schätzungen „gegen den StPfl“ in ziemlichem Umfang abbügeln.
Nicht vergessen: Wer seinen Gewinn gem. § 4 Abs 3 EStG ermittelt, muss Betriebsausgaben nicht nachweisen, sondern es genügt, wenn er sie mit geeigneten Mitteln glaubhaft macht.
Schöne Grüße
MM
Die Abgabenordnung und die Einzelsteuergesetze sind keine technischen Richtlinien oder Normen, sondern Rechtsnorrmen, auf deren Grundlage die Finanzbehörden genauso agieren wie die Steuerpflichtigen.
Es ist vollkommen richtig, dass sich @dominic_297e6a nach dem rechtlichen Aspekt der Sache erkundigt.
Vermutlich stammen seine Fragen aus dem Zusammenhang einer Ausbildung irgendwelcher Art, daher müssen selbstverständlich zu allererst die rechtlichen Aspekte ge- und erklärt werden.
Was man daraus technisch als Vorgehen ableitet, folgt in einem zweiten Schritt.
Schöne Grüße
MM