Belehrung nach Infektionsschutzgesetz - wer belehrt eigentlich den Arbeitgeber

Hallo Zusammen!

ich bin gerde mitten in der Umsetzung meiner gastronomischen Selbstständigkeit und habe vor kurzem die Belehrung nach IFSG mal wieder über mich ergehen lassen (zum 3.Mal… Die alten Urkunden sind bei alten Arbeitgebern „verloren“ gegangen…). Bei der Belehrung bekamen alle Anwesenden mit auf dem Weg, dass alle 2 Jahre durch den Arbeitgeber nachbelehrt werden müsse. Jetzt bin ich ja aber genau der. Wer belehrt mich also? Bin ich davon befreit?

Danke für die Hilfe
Sensual

Moin, moin,

Sie dürfen sehen, wo Sie die Informationen für die Belehrungen herbekommen. Scließlich erwartet man von Ihnen, daß Sie besser informiert sind, als Ihre (gut geschulten) Mitarbeiter.

Sie sind schließlich „nachweispflichtig“ für die Belehrungen.

mfg   tugu