Beleidigung ?

Frage zu Beleidigung:
Sind folgende zwei Sätze, jeder für sich genommen, eine Beleidigung?

1.)„Herr soundso, Sie Opfer!“

2.)„schneiden Sie mal Ihren Bart ab“

3.) Wie ist es, wenn man dudst. Ist es dann erst recht eine Beleidigung.

Ich interessiere mich für die rechtliche Lage. Eine Beleidigung kann schon mal etwas kosten.

Vielen Dank, Felix.

Ich sehe persönlich hier keine Beleidigung, bei „Opfer“ könnte man vielleicht noch so etwas erkennen…
aber… " den Bart schneiden"… oder das Duzen?..das sind, finde ich, keine Beleidigungen
Juristen könnten dies anders ggf. sehen.
ich glaube aber nicht, dass es wegen einer solchen Äußerung zu einer Verurteilung kommen wird.

Hallo,
ich denke bei den angeführten Sätzen kann es sich kaum
um Beleidigungen handeln.
Zumal Dieter Bohlen noch vor Kurzem für das DUZEN
einen gerichtl. Freifahrtschein erhalten hat!!!

mfg

Hallo Felix!

§ 185 StGB Beleidigung, schützt die Würde des Menschen (Art. 1 GG) und die äußere Ehre - den Ruf (BayObLG).

Begehungsformen:
-Äußerung eines beleidigenden Werturteils (z.B. „Sie sind ein Opfer“)
-ehrenrührige Tatsachenbehauptung (z.B. „Sie haben mich bestohlen“)

Tathandlung ist der rechtswidrige Angriff auf die Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung. Eine ehrverletzende Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung liegt dann vor, wenn nach dem objektiven Sinn der Äußerung dem Betroffenen der ethische oder soziale Wert ganz oder zum Teil abgesprochen und dadurch der Achtungsanspruch, die Ehre, verletzt oder gefährdet wird. Maßgebend ist nicht, wie der Empfänger, sondern ein verständiger Dritter die Äußerung versteht (BGH 19, 237; OLG Düsseldorf NJW 89, 3030).

Ob eine Ehrverletzung vorliegt, muss ggf. durch Auslegung und unter Berücksichtigung der Umstände ermittelt werden. Der Ausdruck „Leck mich am Arsch“ muss nicht stets eine Beleidigung sein, wenn damit ausgesagt werden soll, in Ruhe gelassen zu werden (vgl. Brodag, BT, S. 121). Andererseits kann Beleidigung vorliegen bei Äußerungen, wie „Sie können mich mal …“ (OLG Karlsruhe NStZ 05, 158).

Eine Legaldefinition gibt es für die Beleidigung nicht, daher kommt es immer auf den jeweiligen Einzelfall und dessen gerichtliche Bewertung an.

Aber jemanden als „Opfer“ zu bezeichnen oder unter bestimmten Voraussetzungen zu Du´zen, würde ich persönlich als klare Beleidigung einschätzen.

Hoffe, konnte Dir weiter helfen!

Mfg - Micha

Hallo Felix!

Ein Beleidigung liegt immer dann vor, wenn sich jemand durch eine Handlung oder Aussage in seiner Ehre verletzt fühlt. Es kommt daher auf die „persönliche Empfindlichkeit“ des einzelnen an.

Ich würde mich durch die genannten Äußerungen und auch durch das duzen nicht gekränkt fühlen. Allerdings kenne ich die Hintergründe nicht.

Herzliche Grüße

Walter

Ja sind beleidigungen.

Sorry, ich habe mich ausgeklinkt in Sachen Strafrecht, ich habe einfach keine Zeit.
Die beiden Sätze sind keine Beleidigung.
Das Duzen kann man nicht einfach beantworten. Situation und Stellung des Geduzten sind zu beachten.
MfG

In den oben genannten Fällen handelt es sich um keine Beleidigung. Beleidigung ist gemäß §185 StGB eine Straftat, dessen Tatbestand die Ehrverletzung ist. Und was genau das ist, ist natürlich wie immer bei Jura Auslegungssache. Aber zu diesem Thema haben ich einen ganz guten Beitrag gefunden, ob Beleidigung strafbar ist. Vielleich hilft es Ihnen ja weiter.