Beleidigungen vs Faust

Hi

A hat einen Disput mit seiner Nachbarin C(Marke Asi-Kampflesbe)

Es geht ums Treppenhausputzen im Wochenwechsel
Es gibt 3 Parteien auf der Ebene
A in der Mitte
B rechts
C links

A+B hatten sich nach drängen der Hausverwaltung(angeblich wurde nicht geputzt)ganz normal drauf geeinigt dass jeder 1 Monat lang die Verantwortung drängt und zumindest 1x putzt(vorgeschrieben wären 4x)
öfter wenns schmutzig ist…C war nicht dabei…B sagte aber sie hätte zu C Kontakt…
A hat einen entsprechenden Plan ausgedruckt und verteilt…
,weil C nicht da war C vor die Tür gelegt
Um Ärger zu vermeiden haben B und A auf Vorschlag von B die ersten beiden Monate übernommen…nachdem dies 2 Monate ohne Probleme lief klingelte C an A´s Tür und beschimpfte ihn aufs übelste(„kleiner Wicht“)von wegen wasser sich erlauben würde selber nie zu putzen und jetzt den Plan hinzulegen(wohlgemerkt nach 2 Monaten wo se erstmals selber drankam).Darauf angesprochen wieso se erst jetzt damit ankommt meinte sie sie würde ihm gegenasatz zu ihm ja arbeiten und hätte keine Zeit.A ist zwar arbeitslos ,aber es war eindeutig beleidigend gemeint.Sie hat also eher ins blaue reingeschossen.A danach auch…da C schonmal im Treppenhaus geschlafen hat,weil se zu besoffen war um in die Wohnung reinzukommen,und die Haut so rötlich ist sagte er zu ihr dasse ne Alkoholikerin ist und nicht so zu brüllen hat…dies natürlich nur ,weil er langsam wütend wurde und in seinem Ärger mal Dampf ablassen musste.B stand natürlich daneben(an ihrer Tür),C vor der Tür von A und kam ihm zwischendurch bedrohlich nah,A blieb halb hinter der Tür weil er nur ein T.-shirt anhatte.
C meinte dann alle würden jetzt zum "alten"System (wochenwechsel)
zurückkehren und fertig.

Meine Fragen:
Wie weit muss man sich beleidigen lassen dass ein körperlicher Einsatz akzeptabel ist?
oder anders gefragt:Wie schlimm muss ne Beleidigung sein um ein wütend werden zu rechtfertigen?
Ich mein A war wirklich sauer und musste sich echt zurückhalten,denn
C war aggressiv und beleidigend und Angriff ist nunmal die beste Verteidigung…und man kann sich ja nicht alles gefallenlassen

mfg

Hallo Depp,

offenbar weißt du genau, warum du dir diesen Namen ausgesucht hast. Deine ganze Frage klingt nach Comedy und deine Lösung nach - naja, eben - Depp.

Man könnte fast meinen, du bist Autor für Atze Schröder. Ich wünschte fast, es wäre so, weil sonst bist du einfach nur…

der Depp…

Gruß!

Horst

Guten Tag,

oder anders gefragt:Wie schlimm muss ne Beleidigung sein um
ein wütend werden zu rechtfertigen?
Ich mein A war wirklich sauer und musste sich echt
zurückhalten,denn
C war aggressiv und beleidigend und Angriff ist nunmal die
beste Verteidigung…und man kann sich ja nicht alles
gefallenlassen

Stimmt man muss sich nicht alles gefallen lassen, Gewalt ist aber kein adäquates Mittel gegen eine Beleidigung. Wenn einem die Faust ausrutschen sollte (Körperverletzung!), dann wird man sich nicht herausreden können, dass man „gereizt“ wurde. Dabei zieht man doch in der Gesamtschau den kürzeren. Denn in der Regel wird der/die Geschlagene entweder selber zurückschlagen oder die Polizei rufen bzw. die Sache anzeigen. Ich rate dringend davon ab!

Besser wäre vielleicht doch noch mal ein klärendes Gespräch aller Parteien…

Übrigens glaube ich, dass der Spruch Angriff ist die beste Verteidigung aus der menschlichen Urzeit kommt und da gings um Mamuts und Säbelzahntiger (und ich glaube auch da haben „wir“ oft verloren :smile:

Gruß
Skull

Ich versteh des nich…
Hallo Depp,

also wenn A erwiesenermaßen arbeitslos ist und vielleicht meßbar von kürzerer Statur als die Asi-Kampflesbe oder, wenn nich, meint C, ich bleib mal lieber bei C, das auch nur metaphorisch im Sinne von kleingeistig, oder C ging so kleine-Wicht-technisch vom Augenschein aus, da A ja nun keine Hosen anhatte, egal, jedenfalls wäre so schwergewichtsmäßig doch eher wohl diese Beleidigung eher so vom Quentchen Wahrheit her doch was leichter zu gewichten als die Beleidigung mit dem Alloholismus, weil, des is ja nu ne Unterstellung noch obendrein oder is A vielleicht ihr Hausarzt oder Suchttherapeut oder was, wenn C nun erst mit im Gegensatz zu A arbeiten müssen und kleiner Wicht beleidigt und A dann mit Alkie zurückbeleidigt und der C denn noch zusätzlich eine zimmert gibt des wohl eher für den A denn was Ärger mit den Gesetzeshütern, könnte ich mir, wiewohl kein Jurist erstmal so vorstellen, und außerdem, wenn ich jetzt nicht total den Überblick verloren habe inzwischen, doch A vor 2 Monaten das letzte Mal geputzt haben sollte, korrigier mich, wenn ich falsch liege, denn C entweder vielleicht arbeiten war und des nich mitgekriegt hatte oder aber A hat so saumäßig geputzt, dass eh kein Unterschied zumm Vorzustand sichtbar, jetzt ohne A was unterstellen zu wollen wohlgemerkt nur son Denkanstoß.

Gruß

Annie

Hi

A hat einen Disput mit seiner Nachbarin C(Marke
Asi-Kampflesbe)

Ah ja. A ist gut, C ist böse. Soweit so unwichtig.

Meine Fragen:
Wie weit muss man sich beleidigen lassen dass ein körperlicher
Einsatz akzeptabel ist?

Sowas gibts überhaupt nicht, wer beleidigt wird, kann den Beleidigenden anzeigen, aber keine Selbstjustiz üben. Erst recht nicht, wenn der Beleidigte selbst rumschnauzt.

Für die Zukunft wäre es schön, wenn ihr einfach friedlich aufeinander einprügelt und die Fragen dazu einfach so selbst beantwortet, wie es am besten passt.

Friedliche Grüße

Nun ja… wir haben natürlich ein Notwehrrecht, dass eine Reaktion auf einen gegenwärtigen angriff auf ein Rechtsgut zulässt. Vgl StGB 32 und BGB 227.

Allerdings wäre ein Faustschlag doch ziemlich grenzwertig was Absatz 2 angeht und die Verhältnismässigkeit betrifft.

Das würde m.E. sehr schnell nach hinten losgehen.

A hat im Juli geputzt und den Eindruck dass b nicht geputzt hat
B im Juni
C wäre jetzt drangewesen,putzt aber nur 1x weil jetzt ihre neue Reihenfolge vorhanden ist

A hat deutlich sichtbar geputzt,nämlich jedesmal wenn wiedermal son Penner mit irgendeiner klebrigen Flüssigkeit für klebrige Verhältnisse gesorgt hat,Absicht will ich da nicht unterstellen,aber scheisse isses trotzdem…

Mit C ist nicht zu reden

und am Hals festhalten und „halt die Klappe sonst bring ich dich um“?
ich mein tut weder weh noch sonstwas,ist aber sehr überzeugend

aso dachte des hätte wer anderes gepostet…

1.kommt es nicht drauf an ob jmd arbeitslos ist oder nicht,denn es war despiktierlich gemeint,also beleidigend…wenn ich sage "typisch Frau!"ist das auch die Wahrheit,aber dennoch beleidigend gemeint(nicht immer)
2.wie erwähnt(?)ist A 1,5 bis 2 Köpfe grösser und ca doppelt so schwer
3.0,18m! kann sich also nicht auf daunten beziehn,zumal des garnicht sichtbar war,weil wie erwähnt hinter der Tür…
4.hat A 100%ig nen höheren Schulabschluss und hat nicht den Asi raushängen lassen,denn C hat sofort gebrüllt und hat sich wie Rumpelstilzchen aufgeführt

Das wäre ja zunächst einmal eine Bedrohung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bedrohung

und zum anderen eine Körperverletzung:

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperverletzung

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Nun ja… wir haben natürlich ein Notwehrrecht, dass eine
Reaktion auf einen gegenwärtigen angriff auf ein Rechtsgut
zulässt. Vgl StGB 32 und BGB 227.

So sieht es auch Levay (vgl. http://levay.wordpress.com/2009/06/13/notwehr/)

Allerdings wäre ein Faustschlag doch ziemlich grenzwertig was
Absatz 2 angeht und die Verhältnismässigkeit betrifft.

Das sieht Levay (a. a. O.) anders.

Levay

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4.hat A 100%ig nen höheren Schulabschluss und hat nicht den
Asi raushängen lassen,denn C hat sofort gebrüllt und hat sich
wie Rumpelstilzchen aufgeführt

ichfragemichobdirtatsächlichentgangenistdaßdieformulierungdesartikelsaucheineklitzekleiniekritikanderinhaltlichendarstellungdarstellensolltemitanderenwortendaswasduschreibstistpraktischunlesbarformalwieinhaltlich.

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thx

DAS hat mir endlich weitergeholfen

hier ist aber nicht die Plauderecke,hier reden Experten,also warum schreibst DU hier Herr Alf aus der Wildnis

hier ist aber nicht die Plauderecke,hier reden Experten,

Sach mal, ganz genau Das hab ich dir schon einige Male geschrieben. Kopierst du jetzt auch noch die Worte Anderer?

Grüße

Jasmin

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und findest das gesabbel von Wildalf in Ordnung oder was??!

und findest das gesabbel von Wildalf in Ordnung oder was??!

ja

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Was davon siehst du anders… dass der ebenfalls beleidigende A der Frau C doch eins verpassen dürfte?

Dass es hierbei auf die „Verhältnismäßigkeit“ ankommt. Das sieht § 32 StGB nicht vor. Grundsätzlich ist Notwehr gegen Beleidigung möglich, auch mit Schlägen - wieso auch nicht? Das Problem dürfte meist in der Gegenwärtigkeit des Angriffs liegen.

Levay

gut das DU hier nix zu sagen hast