Hallo,
im Zusammenhang mit dem Amoklauf in München wurde der Mörder von einem Bewohner eines Hochhauses wüst beschimpft. Zufällig sah ich später noch ein Interview mit diesem Schimpfkanonier und kam zur Einschätzung, dass der wohl auch ansonsten eher ein recht unsympathischer Mensch sein dürfte. Genauer möchte ich mich dazu nicht äußern, da ich sonst selbst zur deftigsten Wortwahl greifen und dies den Rahmen der Meinungsfreiheit sprengen würde. Es hätte sich auch nichts mit einem quasiedukatorischen Rahmen zu tun, in dem ich satirisch die Grenzen der Meinungsfreiheit auslote.
Nun wurde gegen diesen „Herrn“ eine Strafanzeige http://www.welt.de/vermischtes/article157477536/Anwohner-nach-Balkon-Wutrede-angezeigt.html gestellt. Hat da mal wieder ein Oberaufseher zu kurz geschlossen? IMHO werden Beleidigungen nur verfolgt, sofern sie vom Betroffenen zur Anzeige gebracht werden. Der ist aber tot.
Die Anzeige müsste somit als „Beleidigung zum Nachteil eines Toten“ bewertet werden. Eine gerichtliche Aufarbeitung könnte daher schnell abgeschlossen werden.
Oder soll diese Passage andeuten, dass der Fall eingestellt werden wird? Es käme doch dann aber nicht zu einer gerichtlichen Aufarbeitung, oder doch? Den das wäre Angelegenheit der Staatsanwaltschaft.
Beginnend irritiert
vdmaster