Beleihung oder Kündigung einer Lebensversicherung

Liebe Wer-weiss-was Nutzer und Team,
ich habe gehört, dass eine Lebensversicherung beleihbar ist. Aber wie geht man da vor?
Nach dem sehr plötzlichen Tod der Eltern kamen jede menge Rechnungen auf mich zu. Ich habe stets versucht, die bestmögliche Behandlung für sie zu bekommen und eines kam auf das andere. Sogar die Rentenversicherung schickte gleich sehr freche und drohende Zeilen, in denen sie Renten zurückforderte, die ich ohne Berechtigung ausgegeben hätte. Dabei trat der Tod am 29. ein und am 1. gingen die normalen Beträge wie Miete usw. ab. Nun habe ich in der Jugend sehr früh eine Lebensversicherung angelegt, die ich beleihen oder kündigen muß. Ich möchte nämlich nicht das Konto im Minus und Kredite haben, wenn ich auch so alles erledigen könnte.
Beantrage ich ein Darlehen bei der Versicherung, wie ist es dann mit der Rückzahlung? Oder ist eine Kündigung besser? Bei einer Rückzahlung, wenn da die Raten zu hoch angesiedelt sind? Wie sind da die Regelungen? Augenblicklich bin ich vollkommen hilflos und auch ratlos. Bereits jetzt danke ich Ihnen, wenn Sie einen Rat oder Hinweis für mich haben.

Hallo,

zuerst einmal: Herzliches Beileid.

Zu Ihrer Frage:
Ihre Versicherung ist wahrscheinlich von vor 2004, damit hat sie besondere Steuervorteile. Daher würde ich das Beleihen vorschlagen.

Für das Beleihen einer Lebensversicherung gibt es zwei Varianten:

  1. Ein Policendarlehen von der Versicherung selbst. Die Lebensversicherungsgesellschaft gibt einem das Darlehen. Die genauen Randbedingungen kann man normalerweise formlos z.B. per Telefon bei der Versicherung anfragen. Allerdings sind die zu zahlenden Zinsen meistens höher als bei Variante 2.
  2. Ein Policenaufkaufsunternehmen, ein Zweitmarktunternehmen oder eine Bank gibt einem ein Darlehen und nimmt die Lebensversicherung als Sicherheit. Googeln Sie mal „Lebensversicherung beleihen“, da finden Sie mehrere Anbieter.
    Der Vorteil: Geringere Zinsen als bei der Versicherung und der Versicherungsschutz bleibt trotzdem erhalten - mit allen Vorteilen.

In beiden Fällen wird aber der aktuelle Rückkaufswert und nicht die Versicherungssumme als Sicherheit gesehen und mit einer Beleihung bzw. Abtretung verliert man die freie Verfügung über die Lebensversicherung.

Gruß,

J. Schnitzler

Eine Kündigung ist in der Regel mit sehr hohem Verlust verbunden.
Besser wäre eine Beleihung, z.B. bei der SWK Bank: http://www.deutschland-kredit.de/policendarlehen_bea… .
Die Seite ist selbsterklärend.

Viel Glück!

Hallo,

das hört sich ja kompliziert an.
Du hast im Grunde drei Möglichkeiten:

  1. Kündigung der LV - dann hast Du den Rückkaufswert in der Tasche und kannst machen was Du willst. Nur der Todesfallschutz ist dann weg - schlecht für Deine Erben. Viele Zinsen bringt die Versicherung eh nicht mehr, das wäre am billigsten.
  2. Beleihen bei der Versicherung - ein Darlehen das bis zur Fälligkeit der LV läuft und keine Tilgung hat. Niedrige Rate aber läuft vielleicht viel länger als Du das brauchst. Max. in Höhe des Rückkaufswertes.
  3. Darlehen bei der Bank. Die Zinsen sind höher, dafür bist Du flexibel bei Darlehenshöhe, Rückzahlung. Die LV wird als Sicherheit verpfändet. Das würde ich vorschlagen, falls Du das Geld in absehbarer Zeit zurückzahlen kannst.
    Grüßle

Hallo,

ersteimal mein Beileid.

In deinem Fall muss man ganz klar sagen, Finger weg von der LV. Eine Beleihung oder Kündigung sind mit EXTREMEN Kosten verbunden. Der Versicherer wird sich das ordentlich vergüten lassen. Selbst Finanzexperte fällt es sehr die Kosten der Versicherer zu verstehen. Es wird gerade an einer GEsetzgebung gearbeitet, dass bei vorzeitiger Kündigung mindestens 50%!!! der eingezahlten Beiträge auszuzahlen sind. Das muss man sich mal vorstellen! Nur 50%! Alles was unter 100% ist, ist in deinem Fall extrem ungünstig. Zudem bedenke, dass du somit deine private Altersvorsorge aufgibst!! Zudem haben die alten Verträge noch sehr gute Konditionen, die es heute überhaupt nicht mehr gibt. Also, Finger weg.

Ein Lösungsansatz wäre, einen Kredit von einer Bank! aufzunehmen. Auch wenn offensichtlich hohe Zinsen/Konditionen zu erkennen sind, es ist allemale besser als eine Abwicklung über den Versicherer durchzuführen. Ohne deine aktuellen Daten zu kenne, ist das auf jeden Fall klar.

Viel Glück

Chris

Zunächst einmal müssen Sie die Versicherung anrufen, bis zu welchen Betrag Sie die Police beleihen können. Dann überlegen Sie sich den Betrag und der Versicherer erstellt Ihnen dann ein Angebot, wobei auch die Rückzahlungmodalitäten aufgeführt sind. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, es gar nicht zurück zu zahlen, dann wird es bei der Auszahlung um die Summe entsprechen gekürzt. Achten Sie auf die angebotenen Zinssätze und vergleichen Sie diese ggf. mit einem Ratenkredit.

du kannst ein kapitalbildende Lebensversicherung beleihen. Dafür werden Zinsen verlangt. Eine TIlgung wird nirmalerweie mit dem Auszahlungsbetrag gegen verrechnet.
was konkret besser ist kann dir nur die Versicherung sagen.
Frage a) nach der Höhe des derzeitgen Rückkaufswertes
b) Frage ob eine Teilentnahme möglich ist
c) Frage ob eine Policenvorrauszahlung möglich ist (so nennt man das Darlehen) und in welcher Höhe und zu welchen Konditionen (Zinsen)

Wenn du den Versicherungsschutz brauchst solltest du nur im äußersten Notfall rückkaufen=kündigen

Hallo
ja Ihre Lebensversicherung kann beliehen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Vinzenz Hillermann
Schillerstr.52
71732 Tamm
Tel.: 07141 / 602437
Mobil: 0152 / 53728220
PC-Fax: 03212 / 1062533
Persönlich - Schnell - Kompetent
Bankkaufmann seit 1991
17 Jahre Darlehensentscheider für Baufinanzierungsdarlehen
Kooperationspartner der Schufa
[email protected]
www.baufinanzierung-internet.de