Belüftung im Bad Pflicht?

Hallo,

Mieter xy hat ein innenliegendes Bad. Fenster ist keins vorhanden, auch sonst keine Lüftung. Es gibt nur eine Uralte klappe, die sich allerdings nicht öffnen lässt.
Die Frage ist jetzt ob der Mieter vom Vermieter verlangen kann eine Lüftung einzubauen?

In der Dusche bildet sich leichter schimmel. Es gibt auch kein Zimmer gegenüberliegend, sondern nur ein kleiner Flur danach kommt erst du Küche, was also auch keine wirkliche Möglichkeit zum Lüften ist.

Viele Grüße
Nadine

Hallo !

Selbstverständlich muss ein innenliegendes Bad(WC auch) eine funktionierende Entlüftung haben.
Das wäre im einfachsten Fall eine Schachtlüftung. Im angesprochenen Fall gibt es ja etwas,das müsste man wohl gangbar machen.
Das war bereits vor hundert Jahren Standard.
Sollte ein evtl. nachträglich eingebautes,Innenbad KEINE Entlüftungsmöglichkeit haben,wäre das Bad nicht nutzbar,ein klarer Mietmangel!
Eine Entlüftung ist mit mehr oder weniger Aufwand immer nachrüstbar.

Selbst baurechtlich ist es klar geregelt, Innenbad(WC) muß be- und entlüftet werden können.

Ohne Lüftung entstehen sehr schnell Feuchte- und Schimmelschäden!

Oft lässt sich dort nachträglich ein elektrischer Lüfter einbauen,der die Entlüftung deutlich verbessern kann.
Zuluft kommt aus den anschließenden Zimmern über die Türfugen oder ein Lüftungsgitter in der Tür.
Übrigens,ohne Zuluft keine Abluft !

MfG
duck313

Hallo,

danke schon mal, das war wohl mal ein Holzfenster mit einem ewig langen hässlichen Griff zum ziehen. Diese wurde aber vermutlich mit Silikon zugeklebt, da es wahrscheinlich nicht dicht war. Habe grade versucht dies mal zu öffnen leider keine Chance, da es anscheinend mit Silikon zugeklebt wurde.

Also kann der Vermieter ruhigen Gewissens angesprochen werden, ob er eine Lüftung anbringt?!

Viele Grüße
Nadine

Hallo !

Also gibts ja doch ein Fenster !
Es ist nur nicht mehr gangbar,das muss gerichtet werden(Vermieter benachrichtigen,Hausmeister).

Ich kenne solche hochliegenden Fenster in Bädern auch,die mit einem Gestänge zu bedienen sind. Aber das ist doch klar,es ist ein Fenster und es soll und muss sich zum Lüften öffnen lassen.

MfG
duck313

danke schon mal, das war wohl mal ein Holzfenster mit einem
ewig langen hässlichen Griff zum ziehen. Diese wurde aber
vermutlich mit Silikon zugeklebt, da es wahrscheinlich nicht
dicht war. Habe grade versucht dies mal zu öffnen leider keine
Chance, da es anscheinend mit Silikon zugeklebt wurde.

Schriftliche Aufforderung zu Beseitigung dieses Mangels mit Fristsetzung.
Der Mieter muß dem VM Mängel melden weil ihm Folgeschäden eines Mangels (hier: Schimmel) angelastet werden können.