Bemannte Flugobjekte in Bodennähe- Flugerlaubnis?

Müssen bemannte Flugobjekte die in Bodennähe fliegen (5-10 m ) eine Flugerlaubnis haben ? .Gemeint ist der bodennahe Flug auf einem Acker o.ä. , wie z.B. mit Muskelkraft betriebenen Leichtflugzeugen die nur knapp über den Boden fliegen können . Natürlich ausschließlich Flugverbotszonen , Flughäfen , überfliegen von Besiedlungen etc. .
Und braucht man für solche Bodennahen Flüge einen Flugschein ?

Hallo gsgalerie,
man benötigt in D für alle Fluggeräte, die mehr als 20 kg wiegen eine Verkehrszulassung. Ob Modellflugzeug oder bemannt. Bei bemannten Fluggeräten benötigt man zusätzlich noch einen entsprechenden Pilotenschein. Außerdem darf man bei uns nur von zugelassenen Geländen oder mit der entspr. Außenstart- und -landegenehmigung starten und landen. Rettungshubschrauber haben deshalb auch eine permantene Außenstart- und Landegenehmigung. Sonst dürften sie rechtlich auch nicht z.B. neben der Autobahn landen und wieder starten.

soviel ich weiß, besteht grundsätzlich Flugplatzzwang…
länderspezifisch dürfen Motortrikes auch auf dafür zugelassenem Gelände starten…
keine Ahnung, wie es sich mit Muskelkraft betriebenen Objekten verhält…ob und welche Lizenz hierfür benötigt wird…

ein Regierungspräsidium eines Bundeslandes kann darüber Auskunft geben…

Gruß
hermann

Hallo,

diese Frage kann ich nicht beantworten. So eine Sache habe ich auch noch nie gelesen oder gehört.
Um 100%ige Sicherheit darüber zu bekommen, sollte die zuständige Bezirksregierung als Behörde für Luftfahrt befragt werden.

Mit freundlichem Gruß
Ernst Brokbals

Hallo,
leider habe ich da gar keine Ahnung, das wissen Privatpiloten besser. Sorry!
MfG

Kann dazu keine Auskunft geben, leider!

Also so einfach ist das nicht zu beantworten, das Flugrecht ist Staatlich geregelt, was in Österreich erlaubt ist, ist es in Deutschland nicht und sogar in Niederösterreich ist es anders als z.B Salzburg (sehr streng), Eigentlich ist der Flugschein nur der Auslöser um eine Versicherung abzuschließen, welche aufgrund der Risken keine unnötige Sache ist (Haftpflicht!), wenn du allerdings über Privatgrund bleibst und das Einverständniss des Grundstückeigentümers hast, sehe ich darin kein Problem. Ich denk ich weiß was du gemeint hast mit ausschließlich über…, du hast wohl ausgeschlossen Flugverbotszonen…, da ich dort natürlich davon Abstand nehmen würde, generell ist zu sagen, ohne Flugschein ist fliegen in Bodennähe nur über Privatgrund gestattet, z.b wie für ein Kite, wenn der Flug nicht lange dauert, sehe ich kein Hinderniss, bedenke aber die Versicherungstechnischen Vorgaben. Viel Spaß Grüße

danke !

danke !.

Theoretisch ja, da die Gesetzgebung nicht anhand der Höhe unterscheidet. Zumindest eine Sportpilotenlizenz für Ultraleichts müsste notwendig sein.

tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte.
Leider kann ich diese Frage nicht beantworten