Benefiz Veranstaltung - wie rechtlich?

Moin, ich möchte eine Benefiz Veranstaltung organisieren (Konzert). Der Gewinn soll hilfebedürftigen Familien, die ich kenne, zugute kommen. Auf was muss ich achten? Also rechtlich, mein ich? Ideen der Umsetzung hab ich genug und organisieren kann ich auch. Muss ich irgendwo anmelden, dass ich Geld für mildtätige Zwecke einsammle? Kann ich mein privates Bankkonto verwenden? Muss ich Nachweise irgendwem erbringen, wer genau das Geld erhalten hat? Weil meine unterstützungswürdigen Empfänger blieben zum großteil wohl lieber anonym und wollen nicht als arm in der Öffentlichkeit stehen. Danke für Eure Ratschläge!!! Würde einfach gerne helfen!

Sammlungsrecht ist Ländersache, aber eigentlich gibt es im Regelfall (leider) keine Verpflichtung mehr, Sammlungen anzumelden. Da solltest Du das Ordnungsamt der Gemeinde ansprechen, wo das Konzert stattfinden soll.
Aus steuerlichen Gründen würde ich dir aber dringend raten, eine nachprüfbare Buchführung über Einnahmen, Ausgaben und Spenden am besten durch einen Fachmann (Steuerberater) führen zu lassen, sonst hast Du hinterher riesige Probleme mit dem Finanzamt. Deswegen auch nicht das eigene Konto nutzen, sondern speziell für die Veranstaltung eines einrichten.
Falls die Veranstaltung Gewinn abwirft, musst Du nachweisen können, dass es für den guten Zweck verausgabt wurde und wer das Geld erhalten hat, um die Gemeinnützigkeit belegen zu können. Also gegenüber dem Finanzamt musst Du die Empfänger offenlegen, sonst werden die dich steuerlich als gewerblichen Veranstalter behandeln.

Ansonsten brauchst Du für ein Konzert mindestens eine Erlaubnis nach Immissionsschutzrecht, ggf. eine Sondernutzungserlaubnis (wenn es sich um ein öffentliches Gelände handelt), eine gaststättenrechtliche Erlaubnis (wenn Du Speisen oder Getränke verkaufen willst), für eine Bühne eine baurechtliche Erlaubnis usw… An den Genehmigungen hängen im Regelfall zig Auflagen von A wie Abfallbeseitigung über Toiletten, Parkplätze, Versicherung bis hin zu Z wie Zufahrtsregelung.
Auch hier ist es sicher von Vorteil, wenn Du gegenüber den Behörden nachweisen kannst, dass es sich um eine Benefizveranstaltung handelt, da dann oft die Gebühren wegfallen oder zumindest geringer ausfallen. Aber dass heisst natürlich wieder Finanzen und Geldempfänger offenlegen.

Ansprechpartner ist in der Regel für so ein Konzert das zuständige Ordnungsamt des Veranstaltungsortes. Lass dich auf alle Fälle dort vorher intensiv beraten, was auf dich zukommt an Aufwand und Kosten. Zudem bedenke das nicht unbeträchtliche Haftungsrisiko, dass du als Veranstalter eingehst, wenn etwas passiert (s. Loveparade) und man die Sicherheitsmängel vorwerfen kann.
Ich würde mir sehr genau überlegen, ob hier Ertrag und Aufwand in einer sinnvollen Relation stehen, denn so eine Veranstaltung ist heftig zu organisieren. Ich habe jahrelang in einem Ordnungsamt so etwas genehmigt und im Regelfall sind Nicht-Profis hinterher mit einem Berg Miesen rausgekommen.

Mfg

Mawabo

Hallo,

erst einmal finde ich es absolut lobenswert, dass Sie privat die Initiative ergreifen und hilfebedürftigen Menschen Unterstützung anbieten. Es gibt nur wenige Mitbürger, die ihre Ideen und Zeit für solches Engagement einsetzen.

Sie können selbstverständlich eine private Benefizveranstaltung unter Familienmitgliedern, Freunden und Kollegen veranstalten. Dazu bedarf es keiner weiteren rechtlichen Voraussetzung. Sollten Sie aber eine über den rein privaten Bereich hinausgehende Veranstaltung planen, so müssten Sie diese Veranstaltung beim örtlichen Ordnungsamt anmelden.

Eine Spendenquittung nach §§ 51 ff AO können Sie als „Privater“ nicht ausstellen. Daher wäre es möglicherweise ratsam, mit einem gemeinnützigen Verein oder einer kirchlichen Organisation (zB) zusammenzuarbeiten. Denn sonst bleiben Ihnen die Großsponsoren aus.

Sie müssen nicht die Namen oder Adressen der bedürftigen Empfänger offen legen. Die Spende ist eine reine Vertrauenssache.

Sie können ohne weiteres Ihr eigenes Konto zur Verfügung stellen, sollten aber auf jeden Fall für Transparenz sorgen, dh es muss ganz klar sein, welche Beträge als Spende anzusehen sind.

Ich wünsche Ihnen ganz viel Erfolg mit Ihrem Vorhaben!!!

Hallo lilanca,

da muss ich leider passen, nicht mein Spezialgebiet, tut mir leid.

Viele Grüße
prinzwilli

Vereinsknowhow - Kurzinfo:
Benefizveranstaltungen: steuerliche Fragen und Gemeinnützigkeit Stand: 3.08.2010
Benefizveranstaltungen sind für einen Verein in mehrfacher Hinsicht interessant:

  • sie bringen Geld in die Kasse;
  • sie bieten einen willkommenen Anlass, das Image des Vereins zu pflegen und ein entsprechendes Presseecho zu finden;
  • sie erlauben es, Partner und Gönner des Vereins im einem festlichen Rahmen einzuladen und zu ehren.
    Benefizveranstaltungen sind - unabhängig davon, wofür die Erlöse verwendet werden - meist steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.
    Da gilt insbesondere für den Verkauf von Speisen, Getränken und anderen Waren, z. B. im Rahmen eines Basars, und für „gesellige“ Veranstaltungen, z.B. Tanzveranstaltungen - unabhängig davon, ob die Leistungen einzeln abgerechnet oder pauschal durch das Eintrittsgeld vergütet werden.
    Problematisch ist dabei vor allem, dass meist erhöhte Preise genommen werden, der Mehrerlös fließt dann den „guten Zwecken“ zu. Steuerlich ist das von Nachteil, weil hier das gesamte Eintrittsgeld dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugerechnet werden muss. Sinnvoll kann es deswegen sein, das Eintrittsgeld niedriger zu halten und dafür um Spenden zu bitten.
    Sportliche und kulturelle Veranstaltungen können aber Zweckbetriebe sein. Werden die Gäste dabei bewirtet, liegt insoweit ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Die Einnahmen daraus müssen von der Zweckbetriebsveranstaltung getrennt erfasst werden. Wird ein einheitlicher Eintrittspreis erhoben wird, muss die Aufteilung eventuell durch Schätzung erfolgen.
    Sportliche und kulturelle Veranstaltungen sind aber nur dann ein Zweckbetrieb, wenn die jeweilige Tätigkeit Satzungszweck des Vereins ist. Ein Konzert eines reinen Sportvereins gilt also nicht als Zweckbetrieb. Werden solche Veranstaltungen regelmäßig durchgeführt, sollte eine Satzungsänderung in Erwägung gezogen werden.
    Ist ein Warenverkauf (z.B. Basar mit Gegenständen aus Sachspenden) geplant, sollte als Alternative eine Tombola in Erwägung gezogen werden. Anders als beim Warenverkauf handelt es sich bei der Tombola/Lotterie um einen Zweckbetrieb, wenn
  • sie von der zuständigen Behörde genehmigt ist und
  • die Erlöse ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken zufließen.
    Bei Benefizveranstaltungen fließen auch oft Spenden. Solche Spenden müssen aber freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgen. Das gleiche gilt für das nicht selten praktizierte Verfahren, Speisen oder Getränke gegen eine „Spende“ auszugeben.
    Bei hohen Eintrittspreisen, die nur unter dem Aspekt eines Spendenzuschlags gerechtfertigt sind, ist ein Herausrechnen der Spenden aus den Gesamteinnahmen aber zulässig, wenn der Spendenanteil auf der Eintrittskarte gesondert ausgewiesen und unmissverständlich klar gemacht wird, dass der Besuch der Veranstaltung auch zum reinen Eintrittspreis (ohne Spendenanteil) möglich ist. Statt verschiedene Eintrittskarten auszugeben, kann dann aber ebensogut eine getrennte Spendensammlung erfolgen.
    Wegen der steuerlichen Freigrenzen sind Benefizveranstaltungen vor allem dann für einen Verein interessant, wenn er mit anderen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben keine nennenswerten Einnahmen erzielt. Körperschaft- und Gewerbesteuer wird von gemeinnützigen Vereinen nicht erhoben, wenn die Einnahmen des Vereins (einschließlich der Umsatzsteuer) aus seinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben insgesamt nicht mehr als 35.000 € im Jahr betragen. Mit diesem Gewinn unterliegt ein gemeinnütziger Verein nur insoweit der Körperschaft- und Gewerbesteuer, als er Freibeträge von 35.000 € bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer übersteigt.
    Umsatzsteuerlich greift u.U. die Kleinunternehmerregelung. Der Verein braucht keine Umsatzsteuer zu zahlen, wenn sein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird.
    Wenn die Freigrenzen und Freibeträge durch die Benefizveranstaltung nicht überschritten werden, braucht sich der Verein also keine Mühe mit der Gestaltung zu geben. Die Einnahmen aus der steuerpflichtigen Benefizveranstaltung werden aber mit etwaigen anderen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben des Vereins zusammengerechnet. Im schlimmsten Fall könnte deshalb eine kleine Benefizveranstaltung dazu führen, dass die gesamten steuerpflichtigen Einnahmen des Vereins die Besteuerungsgrenze überschreiten, was dann in der Regel zu hohen Körperschaft- und Gewerbesteuerzahlungen des Vereins führt und den eigentlichen Zweck der Veranstaltung zunichte macht.
    Vereinsknowhow - Know-how für Vereine und den Nonprofit-Bereich
    Aus: www.vereinsknowhow.de

jo,
danke erstmal allen!
vor allem der erste beitrag war echt hilfreich…
nun ich überlege grad, ob ich dann nicht besser eine privat-party in der mir bekannten kneipe schmeiss und um spenden bitte, statt eintritt zu nehmen. dann wär der ausschank durch den wirt der kneipe gesichert, ich würde diese veranstaltung niemandem melden müssen. kann ich ärger bekommen, wenn ich als privatperson für einen guten zweck geld entgegennehme? also - ich mein, betteln auf der strasse zb als strassenmusikant muss doch auch nicht versteuert werden, oder? und um unsummen handelt es sich nicht, wär froh wenns in der größenmordnung so von 500 euro wär… gibt es da grenzen, die dann doch irgendwo meldepflichtig sind?
danke schon mal Allen!!!

Hallo,

das ist eine ganz tolle Idee und ich würde mich auch für so eine Veranstaltung einsetzen, ich weiß nur daß grundsätzlich jede Tätigkeit beim Finanzamt angegeben werden muß, selbst wenn man keine Einnahmen hat

Lg Gudy

Hallo lilanca,
so pauschal lässt sich beantworten. Mit welchen Einnahmen rechnest Du? Ab einer bestimmten Einnahme wird das Finanzamt neugierig. Also solltest Du da nachfragen.
GEMA ist bei öffentlichen Musikveranstaltungen auch immer ein wichtiger Punkt.
usw.
Ich bin leider auf diesem Gebiet kein Fachmann
jotti

Erst ma finde ich das gut wenn Leute auch mal an andere denken… also großes Lob für die Idee an sich…
Dann muß ich aber passen… bin Straf- und Verwaltungsrechtler und die Frage fällt nicht in mein Fach. Da kann ich nicht zufriedenstellend drauf antworten.