In Indien wurden 1970 drei Dekoration Möbel nämlich Schatzkiste, Kaffee Tisch und Wand Bild von einem lokalen Kunsttischler gekauft. Das Holz hat Einlagen die nach Schätzung aus dünnen Elfenbein gemacht wurden. Jetzt will man die drei Kleinmöbel verkaufen. Der Auktionator verlangt jetzt eine Expertise. Er schreibt: „Wir gehen davon aus dass die Teile von vor 1947 stammen und den Regularien entsprechen“. Weiter heißt es: „Bitte fügen Sie ein zusätzliches Foto eines Gutachtens hinzu, welches diese Tatsache stützt und bieten Sie das Objekt erneut an. Ein solches Gutachten sollte eine deutliche Beschreibung des Objekts enthalten, ein Foto des Objekts, das Alter des Objekts, Namen und Adresse des gutachtenden Unternehmens und deren Webseite, wenn vorhanden. Geben Sie in der Beschreibung ebenfalls den Namen des zuständigen Gutachters an. Ohne einen solchen zusätzlichen Nachweis ist es uns leider nicht möglich, Ihr Los in unsere Auktionen aufzunehmen.“ Frage: Benötige ich hierfür wirklich ein Gutachten (was wahrscheinlich sehr viel Geld kostet) wo das verarbeitete Elfenbein vielleicht nur ein bisschen mehr als 100 gram wiegt und stimmt eigentlich die Aussage 1947? ich bin sicher hier gibt es kompetente Leute die mir weiterhelfen können denn ich benötige diesen Verkauf dringend.
Auch ein Gewicht von nur 100 gr würde einem Elefanten das Leben kosten.
Wenn es denn Elfenbein von einem Elefanten ist !
Globus
http://www.about-africa.de/elfenbein-weisses-gold-afrikas/51-cites-regularien-internationaler-elfenbeinhandel
Er bezieht sich darauf, dass Gegenstände die vor dem 1.6.47 hergestellt wurden Antquitäten sind oder erworben wurden, das Cites Certifikat nicht benötigen.
Das muss aber durch Rechnungen, Eidesstattliche Versicherung (notariell) oder eben ein Gutachten belegt werden.
Cites Cert. wird in der Regel bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt.
Kosten dafür sind unterschiedlich können nach dem Verkaufswert veranschlagt werden.
Gutachter für die Möbel müßte ein vereidigter Sachverständiger sein.
Um all dies wird man wohl nicht drumrum kommen. ramses90
Hallo!
Ja, die Aussage „vor 1947“ stimmt.
Nur musst Du das irgendwie glaubhaft machen. Ein Gutachten über das Alter der Objekte etwa.
Oder eine Ausnahme beantragen wenn Du den rechtmäßgen Erwerb aus einer offiziellen Quelle (also die damit handeln durfte) nachweisen kannst.
Es sieht wahrscheinlich schlecht aus.
Etwas Info
…"Für den Handel mit Produkten geschützter Arten innerhalb der EU stellt sich somit nur die Frage, ob es einer Vermarktungsgenehmigung bedarf oder nicht. Die betroffenen Arten sind im Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt. Es bedarf jedoch nicht in allen Fällen einer solchen Vermarktungsgenehmigung, da Ausnahmetatbestände bestehen (EG-Verordnung 1808/2001). Genehmigungsfrei dürfen Antiquitäten gehandelt werden, die vor dem 01.06.1947 bearbeitet und erstmals erworben wurden. In der Regel greift diese Ausnahme bei der Mehrzahl der auf dem Antiquitätenmarkt oder in Auktionen angebotenen Objekte zu. Der Ankauf und Verkauf solcher Objekt ist somit ohne jegliche Handelsgenehmigung unbedenklich. Allerdings muß der Verkäufer im Zweifel belegen können , dass das Objekt tatsächlich von vor 1947 stammt.
Auch jüngere Gegenstände aus geschützten Arten sind jedoch nicht grundsätzlich unhandelbar. Die Naturschutzbehörden erteilen Vermarktungsbescheinigungen, wenn die legale Herkunft des Objekts nachgewiesen werden kann. Die häufigsten Fälle legalen Erwerbs sind Produkte aus speziell gezüchteten Tier- oder Pflanzenbeständen bzw. offiziell ausgeführten Jagdtrophäen…"
Das offenbar nur wenig Elfenbein verarbeitet wurde ist nicht ausschlaggebend.
MfG
duck313
Hallo!
Das Auktionshaus möchte sich nicht in die Nesseln setzen und lehnt Objekte fragwürdiger Herkunft ab, statt für ein paar Euro die Gefahr von juristischem Ärger und Rufschädigung einzugehen. Ungeachtet dessen kann aber kein Auktionshaus gezwungen werden, Objekte zur Versteigerung anzunehmen. Ansonsten geschieht die Annahme zu den Bedingungen des Auktionshauses. Wird ein Gutachten verlangt, kann der Kunde das Verlangen akzeptieren, das Gutachten beibringen oder ein anderes Auktionshaus kontaktieren, gar nicht oder auf anderem Weg verkaufen.
Im vorliegenden Fall ist von Interesse, ob das Elfenbein vor dem 01.06.1947 verarbeitet wurde, weil die Möbel dann als Antiquitäten gelten, deren Bestandteile nicht unter das Artenschutzabkommen fallen. Dafür brauchst Du ein Altersgutachten.
Diese Seite http://www.deutscher-elfenbein-verband.de/infos.html wird Dich interessieren.
Anm.: Unsere Altvorderen hatten mit Natur- und Tierschutz nicht so arg viel am Hut. So gibt es in Hamburg-Wellingsbüttel eine Straße namens Elfenbeinweg. Dort gab es bis in die 40er Jahre eine Elfenbeinfabrik, in der ein nennenswerter Teil des gesamten im Handel befindlichen Weltbestands an Elfenbein zu Klaviertasten verarbeitet wurde. Noch in den 70ern lagen dort in und um eine Ruine größere Mengen Elfenbein, viel Material verrottet, aber auch schaufelweise dicke Späne und größere, noch verwertbare Stücke (eigenhändig ausgegraben, weil ich dort lebte). Ohne das Artenschutzabkommen mit stringenten Handelskontrollen hätte es die Fabrik vermutlich noch etwas länger gegeben - bis zum Abschuss des letzten Elefanten (auch Walross und Flusspferd).
Gruß
Wolfgang
Danke schön, ich werde mich klug machen
Sehr ausführliche und klare Ratschläge. Danke schön, vielleicht kann mir jemand in Erbach weiterhelfen. Dort gab es sehr viele Elfenbeinschnitzereien. Vielleicht finde ich auch noch die Rechnung.
Danke schön, ich werde mich weiter klug machen
Danke für die Antwort. Ich habe als Freiwillger im Deutschen Entwicklungsdienst in Indien in einem Waisenhaus gearbeitet und mir erlaubt einige handgearbeitetes Möbelteile zu kaufen. Damals gab es noch keine Bestimmungen über Elfenbein. Der erste Satz ist zwar wahr aber nicht unbedingt passend. Trotzdem Danke