Benotung Gesamtschule Berlin

Hallo,

ich habe eine Frage zu der Benotung des Halbjahreszeugnisses in einer Gesamtschule in Berlin.

Zur Vorgeschichte kurz:
durch einen längeren Klinikaufenthalt innerhalb diesen Halbjahres (8. Klasse) hat mein Sohn den Anschluss verloren und ist von einem guten Schüler zu einem eher schlechten Schüler geworden. Aufzuholen war das Versäumte trotz Fleiß leider nicht.

Mein Sohn wird in einem Fach eine 5 oder 6 bekommen. Nun kam er heute nach Hause mit der Info, dass er zum neuen Halbjahr sich hocharbeiten müsste. D. h. Ausgangspunkt sei die 6. Selbst wenn er das zweite Halbjahr nur Einsen und Zweien schreiben würde, bekäme er maximal eine 4 auf dem Zeugnis.

Ist das so richtig???
Zu meiner Schulzeit (gleiche Schulform) war es so, dass man nach den Zeugnissen wieder von 0 angefangen hat. Schrieb man nur Einsen und Zweien, bekam man auch eine gute Zeugnisnote.

Ich würde mich über eine Antwort freuen, gerne auch mit Links und Paragraphen, wo und wie das im Schulgesetz geregelt wird.

Danke vorab für eure Hilfe!

Liebe Grüße von
Miss Confused

Hallo!
Also ich kann mir nicht vorstellen, dass das zu deiner Zeit so war, wie du es geschildert hast. Das Halbjahreszeugnis ist ja lediglich eine Rueckmeldung ueber den momentanen Leistungsstand des Schuelers. Das Jahreszeugnis heisst ja deshalb Jahreszeugnis, weil es ueber das ganze Jahr geht, das heisst die Noten des kompletten Schuljahres enthaelt. Was mich wundert, ist, dass die Schule deinem Sohn nicht mit einer Aufholfrist oder aehnlichem entgegenkommt, schliesslich kann er ja nichts dafuer, dass er so viel verpasst hat.
Lg, Sarah

… und sie bewegt sich doch
Servus Sarah !

Also ich kann mir nicht vorstellen, dass das zu deiner Zeit so
war, wie du es geschildert hast.

Und ich kann Dir versichern, dass es zu meiner Zeit (ok, nochmal 10 Jahre länger her als beim UP), genau so war, und in meiner Lehrerzeit (c.a. 20 Jahre her) ebenfalls (beides NRW).

Das Halbjahreszeugnis ist ja
lediglich eine Rueckmeldung ueber den momentanen
Leistungsstand des Schuelers. Das Jahreszeugnis heisst ja
deshalb Jahreszeugnis, weil es ueber das ganze Jahr geht, das
heisst die Noten des kompletten Schuljahres enthaelt.

Und bei uns gab es eben ein Zeugnis für das erste Halbjahr, um den Leistungsstand des Schülers bis zu diesem Zeitpunkt festzuhalten.
Anschließend begann das zweite Halbjahr wieder bei Null und anhand der Leistungen genau dieses Zeitraumes wurde das Zeugnis erstellt.
Ausnahme Gymn.-Oberstufe, wo die Punkte der letzten 4 Halbjahre (11/2 bis 13/1) für die Abi-Zulassung zusammengezählt wurden.

Grüße aus Wien
Helmut

Hallo!

Ich finde das nur ein bisschen unlogisch. Das wuerde ja heissen, dass das erste Halbjahr nichts mit der Versetzung eines Schuelers zu tun hat. Oder jedes Halbjahr ueber die Versetzung entschieden werden wuerde. Das erscheint mir einfach… naja unlogisch.

LG, Sarah

Hallo

und danke erst mal für eure Antworten.

Heute waren bei uns Zensurenkonferenzen und Anfang nächster Woche habe ich ein Gespräch mit dem Mittelstufenleiter.

Dort werde ich klären können, ob hier vielleicht eine sogenannte „Härtefallregelung“ zur Anwendung kommen kann, da die Noten ja nicht wirklich seinen Leistungsstand widerspiegeln, sondern das Ergebnis seiner Fehlzeiten sind.

Ihr dürft mir gerne die Daumen drücken, denn aus meiner Sicht wäre das eine immense Motivationsbremse, wenn er im zweiten Halbjahr nur Einsen schreiben würde und maxial auf dem Zeugnis eine 4 bekommen könnte. Damit wäre er doppelt bestraft für etwas, wofür er nicht kann.

Sollte jemand noch wissen, wo man solche Regeln (und deren Anwendung) nachlesen kann, wäre ich für entsprechende Links dankbar. Beim Studieren der Berliner Schulgesetze bin ich leider nicht fündig geworden.

Liebe Grüße und nochmals danke für eure Rückmeldungen!
Miss Confused

Hallo!

Sowas steht meistens nicht in den Schulgesetzen, sondern in der entsprechenden Schulordnung fuer die jeweilige Schule, so ist es zumindest in Bayern. Ich denke schon, dass er eine Haertefallregelung bekommt, sonst waere das ja immens gemein. Meine Schwester hat sogar eine solche Regelung bekommen, weil sie keine Lust mehr auf Latein hatte und stattdessen in eine Franzoesischklasse gewechselt ist, wo sie dann 1,5 Jahre nachholen musste. Das war allerdings in Bayern.
Ich habe fuer Berlin jetzt auch nichts ueber google gefunden…

LG, Sarah