Benotung Klassenarbeit gesamtschule schleswig-Holstein

Wer kennt sich aus?

An der Gesamtschule meines Kindes /Benotung A - H) kommt es häufiger dazu, dass Klassenarbeiten angekündigt werden mit dem Zusatz A und B könnten bei dieser Arbeit nicht erreicht werden, da die Arbeit dafür zu einfach sei.

Ich denke bei einer Klassenarbeit muss der volle Notenkanon erreichbar sein. Die Schwierigkeit einer Klassenarbeit hat die Lehrkraft doch in der Hand. Bei höchstens 2 Klassenarbeiten im Halbjahr geht jede Note mit starker Gewichtung auch ins Zeugnis ein. Außenstehende (Ausbildungsbetriebe etc) können nicht nachvollziehen, dass der Schüler kein A oder B erreichen konnte.

Weiss jemand etwas zur Rechtslage (gern mit Quellenangabe)?
Welchen Vorteil könnte dies Vorgehen für die Lehrperson haben?

Hallo!

Dann müsste es ja auch kein G und H geben, so schlecht kann ja kein Schüler sein…

Es gibt genügend Lehrer, die keine 1 vergeben, weil sie glauben, die Schüler damit zu besseren Leistungen anspornen zu können. Ist natürlich Murks, vor allem, wenn es auf dem Abschlusszeugnis auch nur ne 2 gibt.

Na ja, das hilft dir nicht.

Ich hab eigentlich nur eine Frage:

Weißt du das aus erster Hand?

Dein Kind könnte seine Noten damit relativieren, ein D wird so ziemlich gut!

Nur für mein Verständnis: A ist die bestmögliche Note, H die schlechteste? Ab wo ist man durchgefallen, sprich was entspricht der klassischen Note 4?
Und wird da ein Notenschnitt gebildet? Das heisst, je nachdem wie viele Klassenarbeiten als „leicht“ eingestuft werden, kann ein Schüler in diesem Fach ggf. überhaupt nicht die Note A bekommen? (Also wir gehen hier davon aus, dass der bei jeder Klassenarbeit die jeweilige Höchstpunktzahl erreicht.)
Gibt es denn für diese Schüler die Möglichkeit, doch noch auf die Gesamtnote A zu kommen? Zusätzliche Aufgaben? Präsentationen? Gibt’s eventuell ne individuelle Wahl bei der Klassenarbeit „Wollt Ihr die „leichte“ oder die „schwere“ Arbeit?“?

Wenn das alles nicht der Fall ist, dann käme mir das in der Tat merkwürdig vor und ich würde ggf. das Gespräch mit dem/den betreffenden Lehrer(n) suchen.

Ja, ich weiß das aus erster Hand, da ich mit der Lehrkraft gesprochen habe.

Ja, richtig. A = bestmöglich, H = schlechteste Note. Da es sich um eine Gesamtschule handelt kann man nur mit einem „Vergleichssystem“ bestimmen was einer 4 entspricht: A = Gym 1, B = MBA 1, C = HS 1, usw… Eine „Hauptschul-4“ wäre also ein F, eine MBA 4 wäre ein E und eine Gym 4 wäre ein D. Eine Auswahl wie „wollt ihr leicht oder schwer“ gibt es nicht. Nur die eine Arbeit. In die Zeugnisnote fließen selbstverständlich noch andere Dinge mit ein. Die Note einer schriftlichen Arbeit hat jedoch bei höchstens zwei schriftlichen Arbeiten/Halbjahr schon einen großen Einfluss auf die Zeugnisnote.

Alles klar, vielen Dank :slight_smile: Ich hab mich auch schon ein wenig eingelesen, muss aber zugeben, dass ich nicht so richtig schlau geworden bin… Von welcher Klasse reden wir denn?

Und nochmal eine Frage: wenn das betroffene Kind nun in jeder möglichen Arbeit / mündlichen Leistung / sonstigem die maximale Punktzahl bekäme, hätte es dann eine Chance auf die beste Note?

Aber ganz ehrlich, das würde ich mit den betroffenen Lehrern klären, irgendwie kommt mir das doch sehr merkwürdig vor. Bitte, befrage vorher das Kind nochmal hochnotpeinlich, ob diese Aussage tatsächlich so stimmt.

Das Gespräch mit der Lehrkraft war leider nicht erfolgreich, deshalb suche ich nun nach rechtlichen Vorgaben oder Hinweisen aus der Lehrerbildung oder sonstigen Quellen.

Bevor man rechtliche Mittel erwägt, könnte man ja noch mit dem Schuldirektor sprechen. Und dann mit der vorgesetzten Behörde (Schulamt oder so).

Da habe ich mich wohl mißverständlich ausgedrückt, ich will keine rechtlichen Mittel einlegen, sondern ich will mich über rechtliche Vorgaben informieren. Weiß jemand ob einem Lehrer Vorgaben bei der Gestaltung und Benotung von Leistungskontrollen gemacht sind?