Wer kennt sich aus?
An der Gesamtschule meines Kindes /Benotung A - H) kommt es häufiger dazu, dass Klassenarbeiten angekündigt werden mit dem Zusatz A und B könnten bei dieser Arbeit nicht erreicht werden, da die Arbeit dafür zu einfach sei.
Ich denke bei einer Klassenarbeit muss der volle Notenkanon erreichbar sein. Die Schwierigkeit einer Klassenarbeit hat die Lehrkraft doch in der Hand. Bei höchstens 2 Klassenarbeiten im Halbjahr geht jede Note mit starker Gewichtung auch ins Zeugnis ein. Außenstehende (Ausbildungsbetriebe etc) können nicht nachvollziehen, dass der Schüler kein A oder B erreichen konnte.
Weiss jemand etwas zur Rechtslage (gern mit Quellenangabe)?
Welchen Vorteil könnte dies Vorgehen für die Lehrperson haben?