hallo,
wie ist die benotung fest gelegt in dtl. oder speziell in sachsen. ich weiss nur, daß 50% noch eine 4 ist. wie sind die anderen angaben hier?
wo kann ich was darüber finden?
viele grüsse
michael
hallo,
wie ist die benotung fest gelegt in dtl. oder speziell in sachsen. ich weiss nur, daß 50% noch eine 4 ist. wie sind die anderen angaben hier?
wo kann ich was darüber finden?
viele grüsse
michael
Hallo,
also meines Erachtens gibt es keine rechtliche Festlegung in bezug auf die Notenvergabe/-schlüssel - auf welcher Basis auch immer. Das einzige „Verbindliche“ sind die inhaltlichen Umschreibungen für die ganzen Noten (1=sehr gut, wenn…). Gerade dies ist ja auch das Hauptproblem, das das Wissenschaftsfeld „Päd. Diagnostik“ seit Jahrzehnten beschäftigt!
Gruß,
Roland.
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Schulgesetz:
Die Leistungsbeurteilung liegt beim Fachlehrer.
Es gibt noch ein paar allgemeine Grundsaetze, an
die er sich halten muss, z.B.
1.Gleichheit: Gleiche Leistungen fuehren zu gleichen Noten
2.Transparenz: Die Notenfindung muss *vorher* den
Schuelern, bzw. deren Erziehungsberechtigten offengelegt
werden.
3.Angemessenheit: Der Bessere kriegt die bessere Note.
4.Objektivitaet: In die Fachnote duerfen keine Fachfremden
Einfluesse eine Rolle spielen.
Desweiteren kann die Gesamtlehrerkonferenz oder die
Fachabteilungskonferenz fuer die Schule bzw. fuer die
Fachabteilung Richtlinien erlassen, nach denen sich
die Lehrer richten *sollen*. Das „sollen“ bedeutet,
dass diese Richtlinien in begründeten Ausnahmen
nicht beachtet werden muessen.
Beispiel: Vokabeltest. achzehn Vokabeln abgefragt,
mit fuenf falschen gibts eine sechs.
Die Mathe-Fachabteilung hat beschlossen, dass
mit 50 % immer eine vier gegeben werden muss.
Ist die Benotung des Vokabeltests zulaessig?
Antwort: ja, weil Vokabeln (z.B. Englisch) nicht
in den Aufgabenbereich der Mathe-Fachabteilung faellt.
Beispiel2:
Nun hat die Gesamtlehrerkonferenz ebenfalls die
50%-Regelung beschlossen (Fuer alle Lehrer *soll*):
Benotung waere trotzdem noch zulaessig, wenn der Englisch-
Lehrer sie damit begruendet, dass ein Schueler, der
nur die haelfte der Englisch-Vokabeln kennt, keinesfalls
*ausreichende* Leistungen bringt.
Ueberregional oder auch nur landesweit gibt es keine
weitergehenden Regeln. Falls es Dich genauer interessiert:
Notenbildungsverordnung im Schulgesetz.
Es steht in jeder Schulbuecherei.
Gruss, Marco
hi michael,
ich bin vor jahren in hannover zur schule ins bgj gegangen und dort hatten wir auch die prozentuale benotung, ich fand sie gut.
also 100 bis 92 =1
91 - 82 = 2
81 - 69 = 3
68 - 50 = 4
49 - 39 = 5 oder fast so in dem bereich. ich kann mich aber um ein bis 2 punkte täuschen.
tschau sky
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Sky
Das stimmt so ziemlich gut. Es gab aber für die Oberstufe auch noch Richtlinien, wann „+“ und „-“ vergeben werden sollte. Mein Mathe-Lehrer hat das Prinzip damals mal erläutert:
97% 1+
94% 1
91% 1-
------- ^^^ 3-er Schritte
87% 2+
83% 2
79% 2-
------- ^^^ 4-er Schritte
74% 3+
69% 3
64% 3-
------- ^^^ 5-er Schritte
57% 4+
50% 4
43% 4-
------- ^^^ 7-er Schritte
33% 5+
23% 5
13% 5-
------- ^^^ 10-er Schritte
00% 6
Meine Schulzeit liegt allerdings schon 13 Jahre zurück. Es kann sein, dass sich das mittlerweile geändert hat. Ich fand’ dieses Prinzip sehr interessant bei Fächern wie Mathe/Physik/Chemie et ceterea. Bei Fächern, in denen die subjektive Meinung des Lehrers eine starke Rolle spielt, ist dieses Prinzip m.E. nur schwer einsetzbar …
cu Stefan.
hallo zusammen,
ich danke euch für die übersicht. hat mir sehr geholfen.
viele grüsse
michael
Hallo,
ich weiß nur, was in Brandenburg gilt.
Es gibt einen Rahmen vom Gesetz her, für wieviel Prozent es welche Note geben kann.
Jede Schule legt dann innerhalb dieses Rahmens die Prozente für die einzelnen Noten fest.
MfG K.D.