Unsere Tochter,(Klasse 7 Gymnasium) schrieb in diesem Halbjahr nur eine Arbeit. Bei dieser Arbeit war sie krank. Mit Attest vom Arzt, wollte sie in der nächsten Stunde die Arbeit nachschreiben, dieses wurde ihr verwehrt. Das Halbjahreszeugnis steht an. Wie kann man hier die Leistung bewerten?
aufgrund ihrer leistung am ende?
Hallo,
dazu müsste man wissen, in welchem Fach die Note erteilt wurde, und natürlich das Bundesland. Oft verwechseln Eltern Klassenarbeiten (deren Anzahl vorgeschrieben ist, und bei denen der Schüler bei entschuldigtem Fehlen in der Regel ein Recht auf Nachschrift hat) mit schriftlichen Hausaufgabenüberprüfungen (je nach Land „Test“, „Extemporale“, „Ex“ ). Die werden meistens nicht nachgeschrieben, weil sie meistens den Stellenwert einer mündlichen Note haben.
In diesem Fall hat der Lehrer weitere mündliche Noten, die für die Erteilung der Zeugnisnote ausreichen.
Gruß Orchidee
Und noch 'ne Frage für das Verständnis:
Wurde statt der Klassenarbeit eine Erstatzleistung ermöglicht? (Z.B. die mündliche Bearbeitung der Klassenarbeit vor der Rückgabe der Arbeit an den Rest der Klasse?)
Schließe mich an: welches Bundesland, welches Fach? Nur dann ist eine sichere Antwort möglich.
In Bayern ist es so, dass ein Lehrer verpflichtet ist mindestens zwei mündliche Noten pro Halbjahr zu geben. Zwei mündliche Noten entsprechen entweder:
-
zwei Exen
-
zwei Noten aufgrund von Unterrichtsbeiträgen oder Ausfragen
-
eine Ex und eine Note aufgrund von Unterrichtsbeiträgen oder Ausfragen
Wenn man eben bei einer Ex gefehlt hat und nicht nachschreiben durfte (was bei Exen eigentlich normal ist? Ich kenne niemanden der je eine Ex nachgeschrieben hat) dann wird der Lehrer dein Kind eben ausgefragt haben oder die Unterrichtsbeiträge benotet haben.