Benotung von 5-Minuten-Tempocheck

Hallo!

Das Wortgutachten, das hinter der Note steht, muss zur
Leistung passen - unter Berücksichtigung dessen, was die
Schüler zu dem Zeitpunkt können sollten.

Der letzte Punkt ist m.M. nach interessant. Die Definition einer 2 („gut“) lautet ja „wenn die Leistung den Anforderungen in vollem Maße entspricht“. Jetzt sagst du, ‚Anforderungen‘ heißt, „was die Schüler können sollten“. Ich sehe das ein bisschen anders. Erfüllte Anforderungen sind das, was ich in genau dem Moment als Anforderung gestellt habe. Natürlich sollte dies dem entsprechen, was ein Schüler laut Lehrplan können muss. Wenn ich mich aber verplane und alle Schüler meinen Anforderungen entsprechen, dann kann ich die Note nicht durch den Bewertungsschlüssel verschlechtern. Es wäre interessant, inwiefern eure Möglichkeit, da ‚verschlechternd‘ einzugreifen, vor Gericht Bestand hätte.

Ich erstelle so, dass sie der Stufe entsprechen. Wir kennen
hier keine AFBs, unterscheiden aber schon, ob eine Aufgabe
schwerer oder leichter ist. Daher fällt es mir jetzt ein
bisschen schwer, Deine Begriffe auf meine Situation
anzuwenden.

Das ist aber sehr ungünstig, da die Anforderungsbereiche durch die EPA, die Einheitliche Prüfungsanforderungen der KMK, beschlossen und als verbindlich anerkannt wurden. Ich habe in Bayern studiert und mit dem Ref etwas weiter nördlich begonnen, jeder hier sprach von der EPA und den AFB, nur ich wusste nichts. Die gibt es auch für Englisch (http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/epa_englisch.pdf). Sicher meint ihr dasselbe, aber es ist ja gut zu wissen, worauf das alles beruht :smile:

Das hatte ich weiter oben im Thread schon geschrieben. In
Englisch gilt, dass man mehr als 33% richtig haben muss, um
eine 5 zu bekommen, und mindestens 50% für die 4. Grund ist
der geringe Anteil an Grundwissen und der geringe Anteil an
Auswendiggelerntem, die eingebracht werden können.
Für Russisch kann ich auch verlangen, dass mehr als 40% für
die 5 und mind. 60% für die 4 gebracht werden, weil alles bzw
weit über drei Viertel auswendiggelernt werden können.

Jetzt habe ich’s begriffen. Juhu :smile:
Wie gesagt, bei uns wird das fachkonferenzintern festgelegt, wobei eine Leistungsbewertung dann so zu planen ist, dass die Schwere der Anforderungen den Notenwortlauten entspricht. Aber insgesamt reden wir schon vom selben.

Grüße!

Hi,

bissl hab ich schon überlegt, ob ich nochmal antworte, weil die Diskussion von der Wortwahl jetzt langsam in den juristisch absichernden Bereich kommt…

Jetzt sagst du, ‚Anforderungen‘ heißt, „was die Schüler können sollten“.

Ich habe das eben nicht nach juristischen Maßstäben formuliert. Mit „Was die Schüler können sollten“ habe ich gemeint „Was Grundwissen ist und das, was als letztes dazugekommen ist“. Wenn ich (überzogene Beispiele) in der Mittelstufe eine Grammatikaufgabe stelle zur Unterscheidung von Simple Present und Simple Past, und in einer Lücke ein unbekanntes, auch noch unregelmäßiges Verb verlange, dann ist das etwas, was die Schüler (noch) nicht können sollten (vorausgesetzt, es wird ohne Wörterbuch gearbeitet, und das Wörterbuch ist auch noch nciht eingeführt).
Umgekehrt, wenn ich jetzt in der 11. Klasse eine Arbeit schreibe und Vokabeln abfrage - vielleicht sogar noch englisch - deutsch - und Grammatiklücken zum Simple Present ausfüllen lasse, dann ist das nicht stufengerecht.

Natürlich sollten und werden beide Extrema nicht passieren, habe das nur zur Illustration dessen geschrieben, was ich gemeint habe.

Zu Deiner Übersetzung der Noten: Klar ist eine 2 „gut“ im Sinne von „kann fast alles“ und eine 1 „sehr gut“ im Sinne von „kann alles und noch viel mehr“ - aber eine 4 ist eben „genug von dem, was neu beigebracht wurde“. Es kann doch nicht sein, dass jemand in zB Klasse 10 die Vorrückenserlaubnis dafür bekommt, dass er nichts vom Stoff der Klasse 10 kann, aber alles vom Stoff der Klasse 9.

Wie gesagt, bei uns wird das fachkonferenzintern festgelegt, wobei eine Leistungsbewertung dann so zu planen ist, dass die Schwere der Anforderungen den Notenwortlauten entspricht. Aber insgesamt reden wir schon vom selben.

Denke ich auch, wir haben nur unterschiedliche Begriffe . EPA und AFB benutzen wir nicht. Aber ich weiß schon, was der Euopäische referenzrahmen ist.

ich mich aber verplane und alle Schüler meinen Anforderungen entsprechen, dann kann ich die Note nicht durch den Bewertungsschlüssel verschlechtern.

Wenn die Anforderungen des Leistungsnachweises dem Voranschreiten im Unterricht entsprechen, dann ist das, was rauskommt, eben das Ergebnis. Auch wenn ich vgl mitdem Lehrplan zB zu langsam bin. Wenn aber sich zB herausstellt, dass es doch zu viel Zeit gab, dann kann ich noch schrauben. Ist mir grad passiert.

die Franzi