Hallo!
Das Wortgutachten, das hinter der Note steht, muss zur
Leistung passen - unter Berücksichtigung dessen, was die
Schüler zu dem Zeitpunkt können sollten.
Der letzte Punkt ist m.M. nach interessant. Die Definition einer 2 („gut“) lautet ja „wenn die Leistung den Anforderungen in vollem Maße entspricht“. Jetzt sagst du, ‚Anforderungen‘ heißt, „was die Schüler können sollten“. Ich sehe das ein bisschen anders. Erfüllte Anforderungen sind das, was ich in genau dem Moment als Anforderung gestellt habe. Natürlich sollte dies dem entsprechen, was ein Schüler laut Lehrplan können muss. Wenn ich mich aber verplane und alle Schüler meinen Anforderungen entsprechen, dann kann ich die Note nicht durch den Bewertungsschlüssel verschlechtern. Es wäre interessant, inwiefern eure Möglichkeit, da ‚verschlechternd‘ einzugreifen, vor Gericht Bestand hätte.
Ich erstelle so, dass sie der Stufe entsprechen. Wir kennen
hier keine AFBs, unterscheiden aber schon, ob eine Aufgabe
schwerer oder leichter ist. Daher fällt es mir jetzt ein
bisschen schwer, Deine Begriffe auf meine Situation
anzuwenden.
Das ist aber sehr ungünstig, da die Anforderungsbereiche durch die EPA, die Einheitliche Prüfungsanforderungen der KMK, beschlossen und als verbindlich anerkannt wurden. Ich habe in Bayern studiert und mit dem Ref etwas weiter nördlich begonnen, jeder hier sprach von der EPA und den AFB, nur ich wusste nichts. Die gibt es auch für Englisch (http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/epa_englisch.pdf). Sicher meint ihr dasselbe, aber es ist ja gut zu wissen, worauf das alles beruht
Das hatte ich weiter oben im Thread schon geschrieben. In
Englisch gilt, dass man mehr als 33% richtig haben muss, um
eine 5 zu bekommen, und mindestens 50% für die 4. Grund ist
der geringe Anteil an Grundwissen und der geringe Anteil an
Auswendiggelerntem, die eingebracht werden können.
Für Russisch kann ich auch verlangen, dass mehr als 40% für
die 5 und mind. 60% für die 4 gebracht werden, weil alles bzw
weit über drei Viertel auswendiggelernt werden können.
Jetzt habe ich’s begriffen. Juhu
Wie gesagt, bei uns wird das fachkonferenzintern festgelegt, wobei eine Leistungsbewertung dann so zu planen ist, dass die Schwere der Anforderungen den Notenwortlauten entspricht. Aber insgesamt reden wir schon vom selben.
Grüße!