Benotungsrichtlinien für das Fach Deutsch

Hi,

du haust hier Begriffe durcheinander, dass es eine wahre Pracht ist.

Es werden Wortzahlen gefordert. Wer die Mindestzahl unterschreitet, bekommt schon mal pauschal Abzug.
Die Fehlerzahl wird auch in Abhängigkeit von der geschriebenen Wortzahl gewertet.
Bandbreite des Wortschatzes hat eine eigene Bewertungskategorie - die heißt Ausdruck.
Jemandem zu verzeihen, der mehr Fehler pro Wort gemacht hat, nur weil er mehr geschrieben hat, wäre subjektivieren (falls es dasa Wort gibt) aber nicht objektivieren: zu korrektem Ausdruck gehört auch, sich innerhalb der vorgegebenen Wortzahl veständlich und vollständig auszudrücken, und nicht einfach so viel zu schrewiben, wie man in der Zeit nur irgend auf das Papier kriegt, in der Hoffnung, man wird dann schon irgendwie verstanden.
Und Satzbau http://de.wikipedia.org/wiki/Syntax#Satzsyntax.2C_Wo… ist ebenso präzise definiert wie Zeichensetzung http://de.wikipedia.org/wiki/Interpunktion.

die Franzi

Hallo Karl, du hast mir mit deiner Antwort schon ein gutes Stück weitergeholfen. Kannst du mir bitte aber doch nochmal folgendens beantworten?

  1. Genau kann ich dir das nur für Hamburg sagen. Dort ist der

Deutschunterricht in fünf Kompetenzbereiche unterteilt (das
ist in anderen Bundesländern genauso oder ähnlich).

Wo sind diese Kompetenzbereiche schiftlich festgehalten? In den Bildungsrichtlinien (die gelten für ganz Deutschland, oder?) oder im Landesrecht.

2)In der Zensierung dürfen die Kompetenzbereiche nicht

„vermischt“ werden.

In welchem Gesetz, Verordnung oder Richtlinie steht das?

3)Bedenke bitte,

dass dein Kind immer verliert, wenn du mit dem Lehrer einen
Krieg beginnst!

Ich möchte mit dem Lehrer keinen Krieg. Deshalb versuche ich ja herauszufinden, ob es irgendwo was Geschriebenes zu diesem Thema gibt.

Ich wünschte, mein Sohn hätte so einen Lehrer, wie du einer zu sein scheinst. Ich finde deine Beiträge hier sehr gut.

Die anderen Schreiber haben natürlich mit der Aussage, Rechtschreibung sei das wichtigste, auch Recht aber man sollte hierbei das Alter der Kinder mit in Betracht ziehen. Ich finde ein Aufsatz ist so eine komplexe Angelegenheit, dass das für ein Kind im Alter von 8 oder 9 Jahren noch viel zu unübersichtlich ist. Deshalb sollte man, meiner Meinung nach, eben Teilbereiche nicht benoten.

LG
pommes mit majo

Gruß!
Karl

Hallo,

die Fehler wurden als SatzBAUfehler gewertet.
Für mich sind vergessene Punkte eindeutig SatzZEICHEN, aber ich bin ja kein Fachmann.

Hallo,

die Fehler wurden als SatzBAUfehler gewertet.
Für mich sind vergessene Punkte eindeutig SatzZEICHEN, aber
ich bin ja kein Fachmann.

das kann man nicht generell sagen. Es kommt darauf an, ob ein-, zweimal im Aufsatz ein Punkt fehlt, der jeweils nächste Satz aber korrekt mit einem Großbuchstaben beginnt - oder ob der Schüler nicht weiß, wann ein Satz zu Ende ist.

Letzteres ist in Deinem Beispiel zumindest beim ersten Fehler

Ina und Tom gehen in den Park dort finden sie einen Ball Tom nimmt den Ball mit nach Hause.

eindeutig der Fall, kann somit m.E. durchaus als Satzbaufehler gekennzeichnet werden.

Gruß
Kreszenz

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Hi,

wenn Du, wie es scheint, Dir die Richtlinien und Vorschriften zusammensuchstund Begründungen für Deine Position suchst, um dqamit dann in das Gespräch mit dem Lehrer zu gehen, beginnst du einen Krieg:
Eine Diskussion wird angenehmer verlaufen, wenn Du anfängst mit "Ich verstehe nicht, warum das so und so bewertet wurde. Ich würde gerne wissen, wie Sie das unterrichtet haben. " anstatt mit „Laut §0815 Schulordnung und ministerieller Verfügung blabla dürfen sie das nicht - warum haben sie trotzdem… ?“ Mit einer Mutti, die nach Variante 1 anfängt, untrhalte ich mich uU eine Stunde. Mutti Nr. 2 wird zum Direktor geschickt, sobald sie sich Zeit zum Luftholen nimmt.

Und einen Text zu schreiben, in dem gleichzeitig auf Rechtschreibung, Grammatik, Ausdruck und Inhalt geachtet wird, ist für ein Kind diesen Alters nicht pauschal zu schwer. Solange die Länge stimmt und das thema altersgerecht ist, ist das vollkommen ok. Es hat ja hoffentlich keiner verlangt, dass die Kinder einen Aufsatz mnit 500 Wörtern über das Für und Wider der Energiewende in Deutschland schreiben.

die Franzi

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Hallo Miezekatze,

da geht bei dir so viel durcheinander, dass ich das nicht schnell mal eben erklären kann. Lustig, dass dein Link zu Wikipedia deinen eigenen Text widerlegt!

Karl

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Hallo Pommes!

Wo sind diese Kompetenzbereiche schiftlich festgehalten? In
den Bildungsrichtlinien (die gelten für ganz Deutschland,
oder?) oder im Landesrecht.

In den länderspezifischen Bildungsplänen.

2)In der Zensierung dürfen die Kompetenzbereiche nicht

„vermischt“ werden.

In welchem Gesetz, Verordnung oder Richtlinie steht das?

Für Hamburg: Bildungsplan Grundschule, Deutsch, Seite 32.

Auch ich glaube, ein „Nach § 23a dürfen Sie das gar nicht“ wird ein Lehrer als Frontalangriff empfinden. Das sollte also nur das allerletzte Mittel sein. Wenn allerdings ein Grundschullehrer einen Aufsatz wegen der Rechtschreibung schlechter bewertet, als es nach dem Inhalt sein dürfte, ist das mit dem Bildungsplan nicht konform.

Noch ein Aber: Die Zensierung von Aufsätzen ist ein leidiges Thema, objektive Bewertungen gibt es da - wenn man ganz ehrlich ist - gar nicht!
Gruß!
Karl

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Hallo Karl, ich möchte mich bei dir herzlich bedanken. Du hast mir mit deinen Ausführungen wirklich sehr geholfen. Leider musste ich erkennen, dass es sehr schwierig ist, mit einem Lehrer in diesem Bereich zu einer Lösung zu kommen. Ich darf in Zukunft einfach nicht so genau hinschauen.

Ich habe mich, zum Teil, über die anderen Beiträge sehr gewundert. Ich vermute allerdings, dass das jemand geschrieben hat, der selbst keine Kinder hat. Ich habe mich letztens mit meinen Geschwistern unterhalten, die beide Gymnasiallehrer sind (aber auch in einem anderen Bundesland). Bei beiden ging die Diskusion genauso auseinander, wie in diesem Forum.

Wie gesagt, ich danke dir.

Pommesmitmajo