Benotungsrichtlinien für das Fach Deutsch

Hallo zusammen,

mein Sohn ist in der Grundschule (3.KLasse) und darf dort natürlich auch Aufsätze schreiben. Leider hat er ein paar Schwierigkeiten mit der Rechtschreibung. Und nun kommen meine Fragen:

1)Soweit mir bekannt ist, darf doch die Rechtschreibung in einem Aufsatz (Grundschule) nicht bewertet werden. In welcher Richtlinie oder in welchem Gesetz steht das denn?

  1. Handelt es sich bei folgendem Beispiel um einen SatzBAUfehler oder um einen SatzZEICHENfehler oder kann der Lehrer das auslegen, wie er will?

Bsp: Ina und Tom gehen in den Park dort finden sie einen Ball Tom nimmt den Ball mit nach Hause. (Ich habe mit Absicht die fehlenden Satzzeichen 2X Punkt weggelassen. Das sind die Fehler, um die es geht!)

Wir wohnen in Baden-Württemberg. Es wäre schön, wenn sich jemand meldet, der sich mit den Regelungen in diesem Bundesland auskennt.

Vielen dank schon mal für Eure Mühe.

Hallo,

1)Soweit mir bekannt ist, darf doch die Rechtschreibung in
einem Aufsatz (Grundschule) nicht bewertet werden. In welcher
Richtlinie oder in welchem Gesetz steht das denn?

Benotung ist in der Notenbildungsverordnung geregelt, siehe http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/2vun/p… , da wirst du nicht das was du suchst finden.

Du denkst wahrscheinlich an den alten sogenannten Legasthenikererlass. Der wurde ersetzt durch den Nachteilsausgleich. http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&q…

Wenn ich das richtig verstehe, dann wird die Rechtschreibung nur bei den Schülern mit gravierenden Rechtschreibproblemen geringer gewichtet.

  1. Handelt es sich bei folgendem Beispiel um einen
    SatzBAUfehler oder um einen SatzZEICHENfehler oder kann der
    Lehrer das auslegen, wie er will?

Bsp: Ina und Tom gehen in den Park dort finden sie einen Ball
Tom nimmt den Ball mit nach Hause. (Ich habe mit Absicht die
fehlenden Satzzeichen 2X Punkt weggelassen. Das sind die
Fehler, um die es geht!)

Das kann man so nicht sagen. Dazu muss man wissen, ob und wie im Unterricht Satzbau und Satzzeichen behandelt wurden. Eine Antwort hier ersetzt nicht das Gespräch mit der Lehrkraft.

hth
MklMs

nur ergänzend…
… im Gymnasium können sprachliche Fehler in allen Fächern berücksichtigt werden und im Fach Deutsch wird Sprache auch in Aufsätzen immer mitbewertet.
Grüße

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Hallo MklMs,
danke für den Link zur Notenbildungsverordnung. Ich habe sie mir jetzt auch durchgelesen. Du hattest Recht. Ich habe nicht das gefunden, was ich gesucht habe. Es geht auch nicht um den LRS-Erlass.

In einer Grundschule, in der Freunde ihr Kind haben, wird für ALLE Kinder in der GS die Rechtschreibung in den AUFSÄTZEN nicht bewertet. Warum das so ist, konnte mir keiner sagen. Deshalb frage ich jetzt hier.

Es gibt doch bestimmt gesonderte Regelungen für die Grundschule. Entweder gesonderte Verordnungen oder Mitteilungen seitens des Schulamtes oder etwas ähnliches.

Vielleicht hat ja noch jemand eine Idee. An dich erstmal vielen Dank für deine Hilfe.

LG

Ich finde das einen sehr merkwürdigen Gedanken.

Es geht doch in dem ganzen Aufsatz darum, dass die Schüler in die Lage versetzt werden selbstständig einen vernünftigen deutschen Text zu schreiben. Dazu gehört selbstverständlich auch Grammatik und Orthographie.

Ich würde mir an deiner Stelle viel eher Gedanken machen, was das für eine komische Schule sein soll, in der in Aufsätzen auf die Kontrolle der Fehler verzichtet wird.

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Hallo,

1)Soweit mir bekannt ist, darf doch die Rechtschreibung in
einem Aufsatz (Grundschule) nicht bewertet werden. In welcher
Richtlinie oder in welchem Gesetz steht das denn?

Genau kann ich dir das nur für Hamburg sagen. Dort ist der Deutschunterricht in fünf Kompetenzbereiche unterteilt (das ist in anderen Bundesländern genauso oder ähnlich).

In der Zensierung dürfen die Kompetenzbereiche nicht „vermischt“ werden. Das heißt, die Lehrerin könnte einen Aufsatz im Bereich „Texte schreiben“ als 3 bewerten, die Rechtschreibung im Aufsatz gesondert als 5 (wobei es nicht sinnvoll ist, die Rechtschreibung im Aufsatz zu bewerten, weil das eigentlich nicht objektivierbar ist).

  1. Handelt es sich bei folgendem Beispiel um einen
    SatzBAUfehler oder um einen SatzZEICHENfehler oder kann der
    Lehrer das auslegen, wie er will?

Leider gibt es keine allgemeingültige Definition für die von dir genannten Begriffe, tut mir leid. Dem Lehrer definitorische Fehler nachzuweisen wird zwar immer gerne gemacht, führt aber in der Regel zu nichts. Bedenke bitte, dass dein Kind immer verliert, wenn du mit dem Lehrer einen Krieg beginnst!

Gruß!
Karl

(wobei es nicht
sinnvoll ist, die Rechtschreibung im Aufsatz zu bewerten, weil
das eigentlich nicht objektivierbar ist).

Könntest du mir das erklären. Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, aber Rechtschreibung ist doch so ziemlich das einzige, was im Deutschunterricht ziemlich genau quantifizierbar (und das meinst du vermutlich mit objektivierbar?) ist.

Fehler pro 100 Worte war jedenfalls zu meiner Zeit der Index an dem man gemessen wurde.

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Könntest du mir das erklären. Vielleicht stehe ich ja auf dem
Schlauch, aber Rechtschreibung ist doch so ziemlich das
einzige, was im Deutschunterricht ziemlich genau
quantifizierbar (und das meinst du vermutlich mit
objektivierbar?) ist.

Fehler pro 100 Worte war jedenfalls zu meiner Zeit der Index
an dem man gemessen wurde.

Damit werden dann Schüler bestraft, die einen reichhaltigen Wortschatz nutzen, die länger schreiben (und dann weniger Konzentration für Rechtschreibung/ Kontrolle haben), während kurze 0815-Texte mit einfachen Sätzen zu besseren Noten führen (im Bereich Rechtschreibung).

Ist jedenfalls in der Grundschule nicht sinnvoll. Besser ermittelt man die Rechtschreibkompetenz mit der Hamburger Schreibprobe, die dann auch zeigt, auf welcher Stufe das Kind steht und wie es gefördert werden muss.

Gruß!
Karl

Damit werden dann Schüler bestraft, die einen reichhaltigen
Wortschatz nutzen, die länger schreiben (und dann weniger
Konzentration für Rechtschreibung/ Kontrolle haben), während
kurze 0815-Texte mit einfachen Sätzen zu besseren Noten führen
(im Bereich Rechtschreibung).

Das kann ich so nicht stehenlassen. Zum einen sind bei einem Aufsatz immer bestimmte Wortzahlen gefordert. Das heisst letztendlich schreiben alle die gleiche Menge. Zum anderen sind längere Sätze nicht unbedingt die besseren Sätze - in der Regel ist das Gegenteil der Fall.

Das einzige Argument, dass vielleicht stichhaltig ist, wäre das mit dem reichhaltigen Wortschatz, aber sogar hier bin ich eigentlich der Meinung, dass Kinder mit einem geringen Wortschatz genauso Gefahr laufen ein Wort falsch zu schreiben wie Kinder mit einem reichhaltigen Wortschatz. Mal ganz abgesehen davon, dass man auch die Wörter aus dem reichhaltigen Wortschatz richtig schreiben können muss.

Ist jedenfalls in der Grundschule nicht sinnvoll. Besser
ermittelt man die Rechtschreibkompetenz mit der Hamburger
Schreibprobe, die dann auch zeigt, auf welcher Stufe das Kind
steht und wie es gefördert werden muss.

Nenn mich altmodisch, aber wenn ich die Schreibleistung zu meiner Schulzeit mit dem vergleiche, was heute mancher Bewerber an Orthographie an den Tag legt, glaube ich fast, dass die alten Methoden besser waren.

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Hallo Zerschmettterling!

Das kann ich so nicht stehenlassen. Zum einen sind bei einem
Aufsatz immer bestimmte Wortzahlen gefordert.

Nein, überhaupt nicht. Und der Unterschied der Textlänge ist zwischen den Schülern erheblich.

letztendlich schreiben alle die gleiche Menge. Zum anderen
sind längere Sätze nicht unbedingt die besseren Sätze - in der
Regel ist das Gegenteil der Fall.

Je mehr du schreibst, desdo mehr Fehler machst du, das ist doch klar.

aber sogar hier bin ich
eigentlich der Meinung, dass Kinder mit einem geringen
Wortschatz genauso Gefahr laufen ein Wort falsch zu schreiben
wie Kinder mit einem reichhaltigen Wortschatz.

Du hast mich nicht verstanden. Es geht darum, wie kreativ Kinder sind. Und wenn ein Kind statt „furchterregendes gewaltiges Untier“ lieber „Drache“ schreibt, um weniger Fehler zu machen, dann ist das ziemlich kontraproduktiv. Genauso unsinnig ist es, ein Kind zu bestrafen, dass einen originellen Wortschatz wählt.

Karl

Ich glaube diese ganze Diskussion hat keinen Sinn.

Als ich in der POS war, waren bestimmte Wortzahlen in Aufsätzen gefordert. Wenn das heute nicht mehr so ist, hast du natürlich recht.

Aber genau deswegen isses ja eigentlich ein blödes Konzept.

Guten Abend,

Als ich in der POS war, waren bestimmte Wortzahlen in
Aufsätzen gefordert.

Eine solche geforderte Zahl ist mir weder aus meiner Grundschulzeit noch aus meiner gymnasialen Zeit bekannt (Ba-Wü). Ich wäre auch verrückt geworden, wenn ich auch noch Wörter hätte zählen müssen. Mir ist es eigentlich noch nie begegnet. Auch nicht bei heutigen Grundschülern.

MfG
GWS

Hallo.

Zerschmetterling verweist hier auf die Polytechnische Oberschule der DDR. Es ist richtig, daß damals z.B. im Prüfungsaufsatz der Klasse 10 (Schulabschluß) viele Jahre lang die Mindestwortzahl 1000 gefordert wurde. Ausnahmen durfte es geben, jedoch mußte der Lehrer extrem gut begründen, wenn ein Schüler, der in den vier Stunden weniger als 1000 Wörter schrieb, trotzdem sehr gute Zensuren bekommen sollte.

Des weiteren wurden in allen Schuljahren der zehnklassigen POS einschließlich der oben genannten schriftlichen Deutschprüfung in der 10. Klasse folgende Teilzensuren vergeben:

Inhalt
Ausdruck
Grammatik
Orthographie
Form

Aus den Teilzensuren wurde nach ministerieller Vorschrift die Gesamtzensur des Aufsatzes berechnet.

Die Formzensur bewertete die Qualität der Handschrift im Vergleich zur idealen Schulausgangsschrift (http://de.wikipedia.org/wiki/Schulausgangsschrift). Das Schreiben mit Kugelschreiber war verboten; der Füller war vorgeschrieben.

Im allgemeinen muß festgestellt werden, daß viele Sachen im Fach „Deutsche Sprache und Literatur“ in der DDR anders gemacht wurden als heutzutage oder damals in Westdeutschland. Die Mehrzahl der jetzigen Kinder hätte Schwierigkeiten, dem ungewohnt hohen Niveau und vor allem den eisernen Anforderungen zu folgen. Auf Grund mangelhafter sprachlicher Vorbildung, die in der DDR vom System der Kindergärten geleistet wurde, gäbe es bereits zum Zeitpunkt der Einschulung immense Probleme, da das Eingangsniveau fehlt, das die Einheitsschule brauchte.

Tschüß

reinerlein

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Danke für die Antwort.
Wobei der Vergleich einer Oberschule nun wirklich nichts mit den Anforderungen einer Grundschule zu tun hat.

MfG
GWS

PS: Auch bei uns war nur Füller erlaubt und ich glaube, die meisten haben bei Aufsätzen (6 Stunden in der Oberstufe, nicht 4) locker 1000 Wörter geschrieben. Es gab diese, in meinen Augen, seltsame Regel nicht, aber natürlich musste ein Thema ausführlich behandelt werden. Warum man das an einer Wörteranzahl festmachen muss, entzieht sich mir.

Tatsächlich kann ich mich erinnern, dass in den unteren Klassenstufen teilweise 200 oder 300 Worte gefordert waren. Der Grund für diese Anforderung sollte eigentlich aus der Eingangsdiskussion evident werden:

Man musste irgendwie dafür sorgen, dass die Aufsätze eine gewisse Mindestlänge erreichen, eben damit die Leistung bewertbar wird.

Guten Morgen,

Man musste irgendwie dafür sorgen, dass die Aufsätze eine
gewisse Mindestlänge erreichen, eben damit die Leistung
bewertbar wird.

Ich habe eigentlich auch erklärt, warum ich die starre Normvorgabe nicht für sinnvoll halte und eine Bewertung/Benotung auch ohne dies möglich ist. Gerade auch bei Drittklässlern, wo die Förderung im Vordergrund stehen sollte und die Lust am freien Schreiben nicht im Keim erstickt werden sollte.

MfG
GWS

Servus, Pommes,

wurden denn die Fehler überhaupt gewertet oder - was wünschenswert wäre - nur markiert, um ihm zu helfen, die gleichen Fehler in Zukunft zu vermeiden?

Gruß M

Danke für die Antwort.
Wobei der Vergleich einer Oberschule nun wirklich nichts mit
den Anforderungen einer Grundschule zu tun hat.

Kurze Anmerkung:

En der DDR gab es nur zwei Schulen: Die POS (polytechnische Oberschule), welche die erste bis zur zehnten Klasse abdeckte und die EOS (erweiterte Oberschule), in der man nach der zwölften Klasse das Abitur erhielt.

Insofern ist der Vergleich POS - Grundschule schon in Ordnung.

Ich habe eigentlich auch erklärt, warum ich die starre
Normvorgabe nicht für sinnvoll halte und eine
Bewertung/Benotung auch ohne dies möglich ist. Gerade auch bei
Drittklässlern, wo die Förderung im Vordergrund stehen sollte
und die Lust am freien Schreiben nicht im Keim erstickt werden
sollte.

Tatsächlich? Hm. Irgendwie habe ich das in keinem deiner beiden Beiträge so herausgelesen.

Wie auch immer - ich glaube nicht, dass eine reine Vorgabe der Mindesttextlänge in den Kindern die Lust am freien Schreiben im Keim erstickt. Ich bin auch ziemlich sicher, dass Lehrer heutzutage keine Aufsätze akzeptieren, die nur über drei Zeilen gehen, und seien sie noch so schön formuliert. Zu sagen ‚ok, Kinder so und so lang muss euer Text mindestens sein‘ ist doch keine ‚starre Normvorgabe‘.

Hinzu kommt: Orthographie und Grammatik gehören zum Deutschunterricht nunmal dazu. Das zu trennen halte ich für groben Unfug.

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Wie auch immer - ich glaube nicht, dass eine reine Vorgabe der
Mindesttextlänge in den Kindern die Lust am freien Schreiben
im Keim erstickt. Ich bin auch ziemlich sicher, dass Lehrer
heutzutage keine Aufsätze akzeptieren, die nur über drei
Zeilen gehen, und seien sie noch so schön formuliert. Zu sagen
‚ok, Kinder so und so lang muss euer Text mindestens sein‘ ist
doch keine ‚starre Normvorgabe‘.

„300 Wörter“ sind eine Normvorgabe. „Schreibt bitte eine ganze Geschichte, nicht nur ein paar Sätze“ sind keine

Hinzu kommt: Orthographie und Grammatik gehören zum
Deutschunterricht nunmal dazu. Das zu trennen halte ich für
groben Unfug.

Wo bin ich in irgendeiner Weise darauf eingegangen?

MfG
GWS