Sind Bilder in Katalogen und im Internet rechtlich geschützt?
Welche Strafen können bei wiederrechtlichen Nutzung in Kraft treten?
Wenn ja wie finde ich heraus von wem sie stammen!?
Hallo.
Bilder sind geschützt. Wie man an die Adresse kommt kann ich leider nicht sagen.
Gruß
Peter - Wilhelm
Sind Bilder in Katalogen und im Internet rechtlich geschützt?
Welche Strafen können bei wiederrechtlichen Nutzung in Kraft
treten?
Wenn ja wie finde ich heraus von wem sie stammen!?
Sind Bilder in Katalogen und im Internet rechtlich geschützt?
ja
Welche Strafen können bei wiederrechtlichen Nutzung in Kraft
Der Rechteinhaber will Unterlassen der Nutzung und Geld
Wenn ja wie finde ich heraus von wem sie stammen!?
fragen
Hallo.Das betrifft das Urheberrecht.Soweit ich weiß muss der Verwendung und Veröffentlichung von der abgebildeten Person,bei Kindern vom Sorgeberechtigten zugestimmt werden.In der Regel erfogt dies durch Vertrag oder Unterschrift auf dem Bild / den Bildern.
Strafen sind mir nur zivilrechtliche bekannt in Form von Schadenersatz.
Ansonsten Anspruch auf Entfernung und Unterlassung.
Gegner wird der Herausgeber des Katalogs ( z.B.Quelle etc ) sein.
Mfg,
Sind Bilder in Katalogen und im Internet rechtlich geschützt?
Welche Strafen können bei wiederrechtlichen Nutzung in Kraft
treten?
Wenn ja wie finde ich heraus von wem sie stammen!?
Hallo Alex,
bei Deiner Frage muß ich leider passen. Von diesem Fachgebiet habe ich keinerlei Ahnung.
Herzliche Grüße
Bernhard
Sind Bilder in Katalogen und im Internet rechtlich geschützt?
Welche Strafen können bei wiederrechtlichen Nutzung in Kraft
treten?
Wenn ja wie finde ich heraus von wem sie stammen!?
Hallo Alex,
alle Bilder - egal ob aus Katalogen oder dem Internet - denen eine geistige bzw. schöpferische Leistung zugrunde liegen, fallen unter den Urheberschutz. Das bedeutet: Der jeweilige Urheber eines Bildes darf über die Nutzung seines geistigen Eigentums bestimmen. Das heißt, er kann die Rechte an seinen Bildern beispielsweise verkaufen, oder er kann seine Bilder als frei nutzbar („gemeinfrei“) zur Verfügung stellen, oder die Nutzung komplett verbieten. Mein Rat: Solange Ihnen der Urheber eines Bildes keine Zustimmung zur Nutzung erteilt hat, sollten Sie von einem Nutzungsverbot ausgehen.
Bei einer Verletzung des Urheberrechts, sind häufig satte Entschädigungssummen an den Urheber zu leisten. Wie hoch diese ausfallen, entscheiden die Zivilgerichte in Einzelentscheidungen.
Oft werden Urheberverletzer auch außergerichtlich durch die Urheber bzw. deren (Abmahn-) Anwälte kontaktiert. Die Abmahner bieten den Verletzern dann eine außergerichtliche Einigung (zumeist eine Entschädigungszahlung + die Leistung einer Unterlassungserklärung) und verzichten im Gegenzug auf eine gerichtliche Klage.
Ich kann Ihnen kein pauschales Geheimrezept nennen, wie sich der Urheber eines Bildes einwandfrei ermitteln lässt. Insofern ein Bild keine entsprechende Angabe aufweist, wird es schwierig für Sie, den Urheber zu ermitteln.
Ach ja: der Urheberschutz eines Bildes endet übrigens 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Ich hoffe ich konnte einen groben Überblick über diesen sehr komplexen Rechtsbereich vermitteln.
Pippilotta
Hallo, habe keine Ahnung. Kann mir vorstellen das die Bilder geschützt sind weiß es aber nicht genau.
Gruß
Sind Bilder in Katalogen und im Internet rechtlich geschützt?
Welche Strafen können bei wiederrechtlichen Nutzung in Kraft
treten?
Wenn ja wie finde ich heraus von wem sie stammen!?
Hi,
Sind Bilder in Katalogen und im Internet rechtlich geschützt? ->ja überwiegend durch das Urheberrecht. Es sei den derjenige verzichtet darauf und gibts zur Nutzung frei.
Welche Strafen können bei wiederrechtlichen Nutzung in Kraft treten?->das ist zivilrecht.Abhängig vom Schaden des Inhabers des Urheberrechtes. Im Regelfall gibt es eine Abmahnung eines Anwalts auf Unterlassung und die kostet im Regelfall ein paar 100€.
Wenn ja wie finde ich heraus von wem sie stammen!?->googlen
gruß
MO
P:S dies ist keine verbindliche Rchtsauskunft
Soweit ich weiß sind alle eigenen Bilder dahingehend geschützt, dass wenn man in eine Verwendung durch Andere nicht zugestimmt hat, diese die Bilder auch nicht verwenden dürfen.
Die betroffenen Personen können dann den widerrechtlichen Benutzer der Bilder auf Unterlassung verklagen.
Wenn tatsächlich mit der Benutzung der Bilder irgendwelche Vorteile erzielt wurden, wie etwa Werbeeinnahmen kann meiner Ansicht nach der Eigentümer der Bilder oder der Berechtigte (z.B. derjenige, der auf diesen abgebildet ist) das herausverlangen, was er als Einnahmen verbuchen konnte.
Handelt es sich um Prominente, dann ist ein Schadenersatzanspruch gegen den Benutzer meiner Meinung nach auf jeden Fall gegeben, da eine Benutzung der Bilder zumeist mit Gewinnerzielungsabsicht vorgenommen wird.
Sind Bilder in Katalogen und im Internet rechtlich geschützt?
Welche Strafen können bei wiederrechtlichen Nutzung in Kraft
treten?
Wenn ja wie finde ich heraus von wem sie stammen!?
kann ich leider nicht helfen, tut mir leid!
Sind Bilder in Katalogen und im Internet rechtlich geschützt?
Welche Strafen können bei wiederrechtlichen Nutzung in Kraft
treten?
Wenn ja wie finde ich heraus von wem sie stammen!?
Zu 1:
ja automatisch, da der Urherber dem entsprechende Urheber Rechte hat. Per Gesetz so direkt irgendwo verankert.
zu 2.:
Die Strafen sind sehr empfindlich und auch oft sehr teuer. Sie bewegen sich dort bei kleinigkeiten oft schon im 4 und 5 stelligen Bereich, wobei nach oben keine Grenzen gesetzt sind. Strafen werden indviduell festgelegt.
zu 3.:
Wer hat das Bild ins Netz gestellt? Wer hat es verögffentlicht? Es müßte hierzu eine geziehlte Recherce durchgeführt werden. Dies kostet oft dann auch noch einiges.
Ich Rate Ihnen hierzu auch einfach einmal Wikipedia ein paar Schlagworte einzugeben.
MFG
Sind Bilder in Katalogen und im Internet rechtlich geschützt?
Welche Strafen können bei wiederrechtlichen Nutzung in Kraft
treten?
Wenn ja wie finde ich heraus von wem sie stammen!?
Ich würde immer davon ausgehen, daß ich fremde Bilder grundsätzlich nicht verwenden darf. Das Urhebergesetzt ist sehr kompliziert und regelt auch Ausnahmen, aber Vorsicht ist geboten.
Nutzt man Bilder z.B. aus dem Internet aber für Bastelarbeiten der Kinder, private Einladungen und solche Dinge (also NICHT-komerzielle Zwecke) sollte es keine Probleme geben. Aber immer wenn man mit der Verwendung Erlöse erzielt, darf man davon ausgehen, daß man gegen das Urheberrecht verstößt.
Hallo, leider nicht mein Spezialgebiet !
Insofern stimmt es, dass jedes Bild dem Fotografen und/oder dem „Motiv“ gehört (bei Menschen!)
Idealer Weise hat man sich VOR VERWENDUNG mit dem Eigentümer abgesprochen und die Freigabe erhalten !
Es gibt auch Firmen, die sich nur aus solche „vermeintlichen Verletzungen“ und deren Verfolgung spezialisiert haben.
In der Regel drohen Abfindungen durch Vergleiche bzw. Anzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen.
Mehr kann ich leider nicht dazu sagen !
lg
lumini