Benutzung Raststättenzufahrt (BAB) erlaubt?

Hallo zusammen,

gesetzt sei der folgende Fall:

Kind A will mit einer Jugendgruppe in den Skiurlaub fahren. Der Reisebus fährt zum Einammeln der Kinder verschiedene Stationen an. Eine davon ist die Raststätte einer BAB; hier soll Kind A zusteigen.

Um zur Raststätte zu gelangen gibt es einen langen Weg (ganz normal über die Autobahnauffahrt) oder einen kürzeren Weg in Form einer Raststättenzufahrt abzweigend von einer hochoffizielle Straße, die durch ein Waldgebiet führt.

Ist es statthaft, dass die Eltern ihr Kind über diese Zufahrt auf die Raststätte bringen, die Autobahn also NICHT benutzen, lediglich das Kind abliefern und wieder über diese Zufahrt zurück fahren?

Schon jetzt vielen Dank für eine Antwort
Kirsten

Hallo!

Sicher, wenn diese Raststättenzufahrt  oder schon der Weg dorthin nicht mit Schildern gesperrt ist .
Was aber zu erwarten wäre.

MfG
duck313

Hallo,

nein, eine Zufahrt abseits der BAB ist nicht gestattet. Die „rückwärtige Anbindung“ ist entsprechend ausgeschildert. Ausgenommen vom Verbot sind i.d.R. die Angestellten der Raststätte und Lieferfahrzeuge.

Jemand, der sein Kind abliefert, gehört nicht dazu.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Ist es statthaft, dass die Eltern ihr Kind über diese Zufahrt
auf die Raststätte bringen, die Autobahn also NICHT benutzen,
lediglich das Kind abliefern und wieder über diese Zufahrt
zurück fahren?

Was sagen denn die Beschilderung vor Ort dazu?
Privatweg?
Öffentliche Straße?
Anlieger frei?

Gruß,
Steve

Selbst dann wenn diese Zufahrt nicht mit Zeichen 250 beschildert sein sollte [was aber in aller Regel der Fall ist] darf dort nicht aufgefahren werden.

Eine Raststätte und ihre Straßen und Wege sind Teil der Autobahn. In der StVO heißt es dazu: (2) Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlussstellen (Zeichen 330.1) eingefahren werden.

Man riskiert hier ein Verwarnungsgeld von 25€.

Gruß Crack

Hallo und danke für eure Antworten,

zur letzten würde ich einwenden, dass die Eltern ja eben nicht auf die Autobahn auffahren, sondern nur auf die Raststätte bzw. deren Parkplatz. Genau wegen dieser besonderen Situation hatte ich die Frage ja auch gestellt.

Vermutlich steht dort auch irgendwo ein Schild. Allerdings weiß ich es nicht genau, geschweige denn, was darauf geschrieben ist.

Trotzdem danke… die Eltern werden den weiteren Weg nehmen. :wink:

LG
Kirsten

Hallo Kirsten,

ich teile Deine Ansicht, dass man ja zunächst über den Weg auf den parkplatz gelangt und nicht von irgendeinem Weg unmittelbar auf die Autobahn.

Man sollte mal schauen, was auf dem Schild draufsteht … wie bereits geschieben meist Verbot für Fahrzeuge aller Art, Ausnahme Lieferanten & Co.

Schau Dir doch mal die Entfernung zwischen Verbotsschild und Raststätte an. Wenn du vor dem Schild parkst, den Nachwuchs bis zum Bus begleitest und danch zum Auto zurückkehrst … das kostet nichts … :wink:

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