Hallo zusammen,
gesetzt sei der folgende Fall:
Kind A will mit einer Jugendgruppe in den Skiurlaub fahren. Der Reisebus fährt zum Einammeln der Kinder verschiedene Stationen an. Eine davon ist die Raststätte einer BAB; hier soll Kind A zusteigen.
Um zur Raststätte zu gelangen gibt es einen langen Weg (ganz normal über die Autobahnauffahrt) oder einen kürzeren Weg in Form einer Raststättenzufahrt abzweigend von einer hochoffizielle Straße, die durch ein Waldgebiet führt.
Ist es statthaft, dass die Eltern ihr Kind über diese Zufahrt auf die Raststätte bringen, die Autobahn also NICHT benutzen, lediglich das Kind abliefern und wieder über diese Zufahrt zurück fahren?
Schon jetzt vielen Dank für eine Antwort
Kirsten