Hallo Zusammen!
Wir wohnen in Mönchengladbach auf einer Straße, die lückenlos mit Tempolimit 30 Schildern versehen ist (Zeichen 274-30).
Es handelt sich NICHT um eine 30er-Zone! (Zeichen 274.1 und 274.2).
An beiden Seiten der Fahrbahn sind Fahrradwege vorhanden.
Gilt für diese eine Benutzungspflicht?