Benzin in Wasserkanister transportieren

Hallo zusammen,

der Herr Jemand möchte regelmässig (sagen wir so 2-3mal im Monat) Benzin (98 Oktan) von der Tankstelle nach Hause transportieren, um das dann dort weiter zu verwenden. Dabei ist der Sprit nur für die Strecke von der Tankstelle bis nach Hause (sagen wir mal, dass die Fahrt im schlimmsten Fall ne halbe Stunde dauert) in dem Kanister, danach wird der gleich ausgekippt, wir reden also nicht von „vielen Stunden im heissen Auto“ oder so :wink:

Natürlich transportiert er in seinem Auto nicht mehr Sprit als er darf - sein Auto ist also keine rollende Benzinbombe :smile: Er hat auch daheim nix illegales mit dem Benzin vor. Und ich bin auch nicht der Herr Jemand (das nur wegen der zu befürchtenden Hinweise - Ihr dürft aber trotzdem, ich wäre heilfroh, den Herrn Jemand von diesem Schwachfug abzubringen *fg*).

Könnte der Sprit, der in einem „normalen“ Wasserkanister (also keinem ausgewiesenen Benzinkanister) transportiert wird, unter Umständen irgendwas an dem Plastik anfangen zu lösen oder so?
Das zum einen, weil’s ja bestimmt nicht lustig ist, wenn der Kanister dann irgendwann mal im Kofferraum kaputt geht und zum anderen, ob da nicht irgendwelche Stoffe rausgelöst, die (auf Dauer?) den eher empfindlichen Motor beeinträchtigen könnten.

Und wie schaut das rechtlich aus? Irgendwie dunkel erinnere ich mich, mal den Hinweis „Sprit darf nur in > abgefüllt werden“ (oder sinngemässes) an Tankstellen gelesen zu haben. Wäre denn so ein Wasserkanister überhaupt ein „geeignetes“ Gefäss? Eher nicht, oder? Wodurch definiert sich so ein „geeignetes“ Gefäss?

Oder höre ich da die Flöhe husten, denn der Sprit ist ja nicht wirklich lange in dem Wasserkanister und das „Rauslösen von Irgendwas“ ist echt kein Problem und auch den Gesetzgeber kratzt das nicht wirklich?

*wink*

Petzi

Hi,

ich frage mich mal so einfach, warum der Herr Jemand nicht ein paar Euro oder Fränkli investiert und einfach einen Benzinkanister kauft…

Dann hätten sich alle Deine Fragen erledigt. Und die zusätzliche Frage, ob eventuell die Dichtung des Kanisters gelöst würde und das austretende Benzin den Kofferraum auf lange Zeit mit einem recht angenehmen Aroma versieht.

Ich würde es aus allen Deinen genannten Bedenken nicht tun (Benzin im Wasserkanister) und auch nicht außer Acht lassen, daß irgendein unbedarfter den Kanister später wieder mal für (Trink-)wasser benutzt.

Viele Grüße
HylTox

Meines Wissens gilt die GGVSEB für jede Art des Transports, auch nicht-gewerbliche Kleinmengen.
Demnach ist ein geeignetes Gefäß zu benutzen.
Geeignete Gefäße haben eine BAM Zulassung und müssen gewisse Forderungen (Wanddicke, Berst-Druck) erfüllen.

Hi xstorm,

Demnach ist ein geeignetes Gefäß zu benutzen.
Geeignete Gefäße haben eine BAM Zulassung und müssen gewisse
Forderungen (Wanddicke, Berst-Druck) erfüllen.

das passt ja zu meiner vagen Erinnerung.

Allerdings wirft das gleich das nächste Problem auf: Wo kriege ich raus, ob mein Gefäss eine BAM Zulasssung hat? Mein erster Google-Treffer war Amazon (sorry dafür *g*) und da ist bei den Teilen, die wie normale Benzinkanister aussehen immer nur von einer „UN Zulassung“ die Rede (siehe zum Bleistift hier: http://www.amazon.de/Cartrend-7740056-Kraftstoff-Kan…). Das hätte ich ja noch verstanden, wenn nicht bei diesem Wassserkanister hier http://www.amazon.de/20-Liter-Kanister-Effektivvolum… ebenfalls von einer UN-Zulassung (diesmal sogar mit Nummer UN 3H1/X1.9) die Rede wäre. Und da steht wiederum nicht, dass der für Benzin geeignet wäre (und er sieht für meine Laienaugen auch nicht aus wie ein Benzinkanister *g*). Also kann’s die UN wohl eher nicht sein.

Aber von der von Dir erwähnten BAM ist überhaupt nirgends die Rede, nichtmal bei den Treffern die ich unter „Benzinkanister Fachhandel“ gefunden habe. Siehe zum Beispiel hier: http://www.boerger-motorgeraete.eu/product_info.php?.. und hier: http://www.mercateo.com/p/566-55010020/20l_Kraftstof…

Was hat’s denn mit der BAM-Zulassung auf sich?

*wink*

Petzi

Hi HylTox,

ich frage mich mal so einfach, warum der Herr Jemand nicht ein
paar Euro oder Fränkli investiert und einfach einen
Benzinkanister kauft…

tja, das ist eine wahrhaftig gute Frage - wobei ich glaube, dass die eher ins Psycho-Brett gehört (und soo nahe steht mir der Herr Jemand nu auch wieder nicht, dass mich das weiter interessieren würde *g*)

zusätzliche Frage, ob eventuell die Dichtung des Kanisters
gelöst würde

Das ist ne gute Frage - denn in der Tat ist das einer dieser Wasserkanister, die unten noch nen Auslass-Hahn haben, der ja auch „irgendwie“ abgedichtet ist.

und das austretende Benzin den Kofferraum auf
lange Zeit mit einem recht angenehmen Aroma versieht.

Stimmt, wobei das zum Glück nicht mein Auto betrifft *fg*

Ich würde es aus allen Deinen genannten Bedenken nicht tun
(Benzin im Wasserkanister)

Ich ja auch nicht, allein, wie sag ich’s meinem Kinde?

daß irgendein unbedarfter den Kanister später wieder mal für
(Trink-)wasser benutzt.

Stimmt, das wäre noch ein Argument - andererseits kann er das durch entsprechende Beschriftung wohl schon ziemlich gut lösen :smile:

*wink*

Petzi

Hallo Petzi

Ein zugelassener Kanister hat den BAM (Bundesanstalt für Materialprüfung) Stempel angeformt. Das ist so ähnlich wie bei Reifen mit der DOT Nummer.
Ein nicht zugelassener Kanister ist GEFÄHRLICH.
Benzin ist ein starkes Lösungsmittel und enthält krebserregende Stoffe.
Die Wände und Dichtungen ungeprüfter Behälter werden mit der Zeit aufgelöst.

Gruß
Rochus

Freistellung nach ADR 1.1.3.1
Hallo

Demnach ist ein geeignetes Gefäß zu benutzen.
Geeignete Gefäße haben eine BAM Zulassung und müssen gewisse
Forderungen (Wanddicke, Berst-Druck) erfüllen.

das passt ja zu meiner vagen Erinnerung.

Achtung, es handelt sich hierbei um eine Freistellung, die Vorschriften des ADR gelten demnach nicht

bei Transport von Privatpersonen für den häuslichen Gebrauch. Wenn diese Güter entzündliche flüssige Stoffe sind, darf die Gesamtmenge 60 L je Behälter bzw. 240 L je Beförderungseinheit nicht überschreiten. Über die Beschaffenheuit des Behälters ist nur soviel gesagt, dass ein freiwerden des Inhaltes verhindert werden muss.

Grundsätzlich ist der Wasserkanister also vollkommen in Ordnung, wenn er dicht bleibt.

Allerdings wirft das gleich das nächste Problem auf: Wo kriege
ich raus, ob mein Gefäss eine BAM Zulasssung hat? Mein erster
Google-Treffer war Amazon (sorry dafür *g*) und da ist bei den
Teilen, die wie normale Benzinkanister aussehen immer nur von
einer „UN Zulassung“ die Rede (siehe zum Bleistift hier:
http://www.amazon.de/Cartrend-7740056-Kraftstoff-Kan…).
Das hätte ich ja noch verstanden, wenn nicht bei diesem
Wassserkanister hier
http://www.amazon.de/20-Liter-Kanister-Effektivvolum…
ebenfalls von einer UN-Zulassung (diesmal sogar mit Nummer UN
3H1/X1.9) die Rede wäre. Und da steht wiederum nicht, dass der
für Benzin geeignet wäre (und er sieht für meine Laienaugen
auch nicht aus wie ein Benzinkanister *g*). Also kann’s die UN
wohl eher nicht sein.

Doch, ist genau getroffen. ein 3H1 Kanister ist ein Kanister mit nicht abnehmbaren Deckel und ist für Benzin, UN 1203, lt. Verpackungsvorschrift P0001 bis zu 60 Litern als Einzelverpackung zugelassen. Nachzulesen im ADR unter 4.1.4.1

Der von dir verlinkte Kanister ist aber für Gefahrgüter der Verpackungsgruppe III, dafür steht das X, zugelassen. Benzin, das wie gesagt die UN 1203 hat, erfordert aber die Verpackungsgruppe II, das beduetet, für gewerbliche Tranporte müsste ein 3H1-Behälter mit der Zusatzbezeichnung Y oder Z verwendet werden. Für den persönlichen Gebrauch gilt diese Vorschrift aber nicht!!

Was hat’s denn mit der BAM-Zulassung auf sich?

Ist nicht wichtig, wichtig ist die Bezeichnung auf den Behältern, die verpflichtend ist. Alles was mit UN beginnt bedeutet, dass der Behälter für Gefahrguttransporte zugelassen sind. Alles weitere kann der Profi aufschlüsseln.

fg
MT

1 Like

Übrigens,
ich habe hier ein Gesetz zitiert, es spiegelt nicht meine persönliche Meinung zu diesem Thema.

Die Sachlage ist im ADR etwas undeutlich formuliert, mein Kollege und ich waren uns nicht einig in Bezug auf die Anwendung der Verpackungsvorschriften. Deswegen haben wir beim Bundesministerium nachgefragt, welches uns aber die zulässige Verwendung des Wasserkanisters bestätigt hat.

Allerdings wurde angefügt, dass man durch die Verwendung auch den Schutz des Gefahrgutgesetzes verliert. Sollte bei einem Unfall der Kanister platzen ist man selbst verantwortlich und haftbar, bei einem geprüften Behälter wird der Hersteller belangt.

fg
MT