Benzin-Scooter auf dem Spielplatz u.a

Hallo,
zwei Jugendliche haben - dank Osterferien :smile: ? - neues Hobby:

Sie kreisen etwa 1 h Stunde pro Tag mit einem Benzinbetriebenen Scooter (ohne sichtbares Kennzeichen) auf einem Spielplatz und einem angeschlossenen öffentlichen verkehrsberuhigtem Weg herum, der Teil einer mit Zeichen 325.1. ausgeschilderten Zone ist. Die beiden sind zwischen 14 und 17 Jahren alt.

Ist so ein Ding eigentlich als Spielzeug einzuschätzen oder ein „ausgewachsenes Kraftfahrzeug“? Was haben die beiden zu erwarten, wenn die Nachbarschaft von dem Motorsägen-artigen Lärm die Nase voll hat und die Polizei hinzu bittet?

Vielen Dank und freundliche Grüße vom
Schnabel

Hi.

Also ich denke, bevor ihr da die Kavallerie anrollen lasst, wie wäre es mit einem Gespräch? Vielleicht könnt ihr euch auf Ruhezeiten o.ä. einigen?
Vielleicht gibts ja da auch einen Schalldämpfer, den die Jungs nachrüsten können oder so…

Versetz Dich aber auch mal in die Lage der beiden… Wie supergeil hättst Du es denn gefunden, mit 14 so ein Teil selbst fahren zu dürfen?

Also 1 h pro Tag is auch echt nich die Welt, versuch Dich nicht zu ärgern und lass den Jungs den Spaß, hm? Vielleicht fragste mal und fährst selbst ne Runde?

Grüße,
Grünblatt

Hallo,
ich lese immer „Du“ :wink: Ich rede gar nicht davon, dass ich kurz davor bin, einen Höhrer zu nehmen und die 110 zu rufen :wink: Es handelt sich um Theorie bzw. um einen bei einer fachspezifischen Kaffeerunde diskutierten theoretischen (wenngleich anhand einer Zeitungsannonce und einem örtlich vorhandenen „Vergleichsspielplatz“ praktisch untermauerten) Fall.

Übrigens: um praktisch darauf einzugehen: Den „ach so lieben Kleinen“ könnte man als Argumentationshilfe mal mitteilen, wie lange sie demnächst anders als ihre autofahrenden Kumpels laufen müssten :wink:.
Ich rechne mit erheblichen Folgen für einen Führerschein auf Probe **wenn** theoretisch ein nicht sehr diskussionsfreudiger Nachbar die Polizei hinzubitten würde.

Und der Frage nach diesen Folgen diente mein Posting…

Gruß vom
Schnabel

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Hi,

tja, es klang für mich tatsächlich eher nach „anwendungsorientiertem Munitionssammeln“ denn wie ein theoretischer Fall, was an Deiner Formulierung gelegen haben könnte.
Ein Cart ist erstmal ein Sportgerät. Fahren darf man das natürlich nicht auf öffentlichem Gelände.
Ianal, aber ich würde mich sehr wundern, wenn es im geschilderten Szenario bei Kontakt mit den Ordnungshütern über eine Belehrung und einen erhobenen Zeigefinger hinausgehen würde.
Etwas anderes wäre es, wenn die Jungs mit Papas Benz ein paar Runden um den Block drehen würden.

Grüße,
Grünblatt

Hi,

Ein Cart ist erstmal ein Sportgerät. Fahren darf man das
natürlich nicht auf öffentlichem Gelände.
Ianal, aber ich würde mich sehr wundern, wenn es im
geschilderten Szenario bei Kontakt mit den Ordnungshütern über
eine Belehrung und einen erhobenen Zeigefinger hinausgehen
würde.

Es geht hier um einen Scooter (vulgo Motorroller), der offenbar unversichert in der Öffentlichkeit betrieben wird. Da wird es wohl nicht bei einem erhobenen Zeigefinger bleiben.

Gruß S

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Ok, mea culpa, ich hatte die ganze Zeit ein kleines Cart vor Augen.
So sieht das sicherlich etwas anders aus, danke für die Richtigstellung.

Grüße,
Grünblatt

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Sie kreisen etwa 1 h Stunde pro Tag mit einem
Benzinbetriebenen Scooter (ohne sichtbares Kennzeichen) auf
einem Spielplatz und einem angeschlossenen öffentlichen
verkehrsberuhigtem Weg herum, der Teil einer mit Zeichen
325.1. ausgeschilderten Zone ist. Die beiden sind zwischen 14
und 17 Jahren alt.

Das ist also öffentliche Verkehrsfläche.
Wenn das Teil zulassungsfrei ist, dürfen die das.
Zulassungsfrei ist es bis 6km/h Höchstgeschwindigkeit.

Ich tippe mal darauf, dass das Teil schneller ist.
Somit muss das Teil zugelassen und versichert werden.
Und man benötigt eine Fahrerlaubnis dafür.

Ebenso könnte sich das Ordungsamt der Gemeinde/Stadt für die Lärmbelästigung interessieren und für die unzulässige (und ggf. gemeingefährliche!) Nutzung eines Spielplatzes (sofern der städtisch ist).

Moin,

zunächst einmal wäre mir kein Benzin-Scooter bekannt, der in Deutschland im öffentlichen Verkehr gefahren werden darf.
Allerdings soll es mittlerweile diese Go-Peds mit EG-Typgenehmigung geben. Dann wäre aber das Mindestalter 15 Jahre und es wäre zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung nötig. Ist das Ding schneller (und die meisten Dinger sind es) als 25km/h, wäre das Mindestalter 16 Jahre und der Führerschein Klasse M wäre nötig.
In jedem Fall wäre aber ein Versicherungskennzeichen fällig.
Dass es Go-Peds unter 6km/h gibt bezweifle ich sehr stark, dafür gibt´s Elektro Go-Peds.
Die benzinbetriebenen Go-Peds sind nach §1 Abs.2 StVG Kraftfahrzeuge.
Der Fahrer benötigt nach §2 StVG und §4 FeV eine Fahrerlaubnis.
Desweiteren besteht nach §1 PflVersG eine Versicherungspflicht.
Ist das Ding schneller als 20km/h kommt noch die Helmpflicht dazu (§21a Abs.2 StVO).

Im Zweifel werden die Herren in grün also jede Menge Argumente haben um mehr als nur den Zeigefinger zu heben. Erst recht bei dem 14-jährigen.
Da kommt wohl eher der Mittelfinger mit entsprechenden Konsequenzen (Geldbusse, Punkte und ggf. Straftat wegen Verstoss gegen das PflVersG.

Gruss Jakob

Spielplätze sind durch Hinweisschild ausgewiesene Sondernutzungsflächen, die Kindern ein gefahrfreies Spielen ermöglichen sollen.

Dazu sind
Dinge verboten, die ausserhalb erlaubt sind, und
Dinge erlaubt, die ausserhalb verboten sind.

Der Betrieb von Motorgetriebenen Fahrzeugen ist unter allen Umständen verboten wegen

  • der für Kinder unvorhersehbaren Geschwindigkeit
  • dem Schadstoffeintrag in Folge des Betriebes von Motoren

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fs@spielplatzprüfer.eu