Hallo zusammen.
K hat bei der Versicherung Z sein Haus versichert, nennen wir es das Versicherungspaket „Extra Plus Komfort“.
Ein Vertreter V der Z Versicherung rät 2018 zu Optimierungen und die Versicherung wird fortan etwas preiswerter, es ist nun das Paket „Eco Minus Basis“.
Wie sich nun herausstellt, umfasste das vorherige Paket Elementarschäden, das jetzige nicht mehr.
Kunde K kann sich nicht daran erinnern, auf diesen Unterschied hingewiesen zu sein.
Ein Beratungsprotokoll wurde nicht ausgehändigt.
K hätte niemals wegen 200€ jährlicher Ersparnis diese Schäden absichtlich unversichert gelassen und ist nun stinksauer auf sich selber, die neue Police nicht eingehend geprüft zu haben, denn sein Keller war vor zwei Wochen ein Pool und der Vertreter der Versicherung hat lapidar mitgeteilt: „Nicht versichert. Ihr Pech.“
Das Haus liegt in keinem besonderen Gefahrenbereich, der 100m entfernte Bach war noch nie in der Lage, bis zu diesem Grundstück zu gelangen. Die Unwetterlage hat aber das Unwahrscheinliche passieren lassen.
Hat Kunde K Pech oder sollte der Vertreter V seine Berufshaftpflicht informieren?
In wie weit ist das fehlende Beratungsprotokoll schädlich?