Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe in Österreich

Hallo,

Kann mir bitte jemand sagen, wie die Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe in Österreich heißt? Und wie wird das beantragt? Kann man das (wie in D) beim Anwalt machen?

vielen Dank

Marco

Kann mir bitte jemand sagen, wie die Beratungshilfe und
Prozeßkostenhilfe in Österreich heißt?

Dazu müßtest Du sagen, was bei Euch eine deutsche Beratungshile und Prozeßkostenhilfe ist. :wink:
Aber ich nehme an, Du meinst die Verfahrenshilfe nach §§ 63 ff ZPO. Alles weitere dort nachlesen (abrufbar unter http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/).

Und wie wird das
beantragt?

Schriftlich oder mündlich zu Protokoll beim Prozeßgericht 1. Instanz. Auch beim Bezirksgericht des Aufenthalts kann der Antrag zu Protokoll gestellt werden. (Für diese und andere Angelegenheiten gibt es bei jedem BG jeden Dienstag den sog „Amtstag“.)

Kann man das (wie in D) beim Anwalt machen?

Naja, der wird dann auch nur den Antrag an das zuständige Gericht schicken.

P.

Erstmal danke für die prompte Antwort. Also Verfahrenshilfe ist das, was bei uns Prozeßkostenhilfe heißt. Beratungshilfe heißt in D, daß man als mittelloses Würstchen Beratung beim Anwalt für 10 € (jedenfalls in Sachsen) bekommt. Gibt’s dafür auch ein Pendant in Österreich?

Gruß

Marco

Dazu müßtest Du sagen, was bei Euch eine deutsche
Beratungshile und Prozeßkostenhilfe ist. :wink:
Aber ich nehme an, Du meinst die Verfahrenshilfe nach §§ 63 ff
ZPO. Alles weitere dort nachlesen (abrufbar unter
http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/).

Und wie wird das
beantragt?

Schriftlich oder mündlich zu Protokoll beim Prozeßgericht 1.
Instanz. Auch beim Bezirksgericht des Aufenthalts kann der
Antrag zu Protokoll gestellt werden. (Für diese und andere
Angelegenheiten gibt es bei jedem BG jeden Dienstag den sog
„Amtstag“.)

Kann man das (wie in D) beim Anwalt machen?

Naja, der wird dann auch nur den Antrag an das zuständige
Gericht schicken.

P.

Hallo!

Erstmal danke für die prompte Antwort. Also Verfahrenshilfe
ist das, was bei uns Prozeßkostenhilfe heißt. Beratungshilfe
heißt in D, daß man als mittelloses Würstchen Beratung beim
Anwalt für 10 € (jedenfalls in Sachsen) bekommt. Gibt’s
dafür auch ein Pendant in Österreich?

Noch nicht. Das wird in wahrscheinlich mit 1.1.2005 eingeführt. Kostenlose Erst(Rechtsberatung) wird u.a. von den Bezirksgerichten am Amtstag (bzw. von den Landesgerichten in Arbeits- und Sozialrechtssachen an Sprechtagen beim Bezirksgericht) durchgeführt. Bei den Rechtsanwaltskammern gibt es jede Woche die sogenannte „Erste Anwaltliche Auskunft“, auch diese ist gratis. Viele Anwälte verlangen auch so für die Erstberatung kein Honorar (am besten vorher anrufen und fragen).

Sonst gibt es noch andere Möglichkeiten sich kostenlos zu informieren. Gewerbetreibende bekommen in ihrem Rechtsbereich kostenlose Rechtsberatung bei der Wirtschaftskammer, das gleiche gilt für Arbeitnehmer bei der Arbeiterkammer. Dann gibt es auch noch Vereine, die in ihrem Bereich kostenlose Rechtsberatung machen (also zB der ÖAMTC in Verkehrssrechtssachen oder irgendein Mieterverein in Mietsachen etc.). Österreich hat ja nicht so ein rigides Rechtsberatungsgesetz, welches kostenlose Rechtsberatung Nichtanwälten verbietet.

Wenn du schreibst, worum es geht, kann man hier vielleicht noch konkret was sagen.

Gruß
Tom

Hallo!

Ach ja, da fällt mir noch ein: das Formular für die Verfahrenshilfe kannst du unter www.justiz.gv.at herunterladen. Dann musst du das nur ausfüllen und an das Gericht schicken (mit einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes und was du gerne haben möchtest).

Gruß
Tom