Hallo,
Die oben genannten Daten sind ja aus dem Gesetz, mit dem
Vermerk: " liegt der Einwohnerwert zwischen zwei Stufen, so
wird der Prozentsatz mit den dazwischenliegenden Werten
angesetzt und auf eine Dezimalstelle hinter dem Komme
gerundet. "
Immer wieder toll, wie man irgendwas formulieren kann, sodass keine Sau mehr durchsteigt
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. Wahlperiode Drucksache 14/4602
Zitat: Liegt die Einwohnerzahl einer Gemeinde zwischen zwei Stufen der Staffelklasse, so wird der Hundertsatz mit den dazwischen liegenden Werten angesetzt; der Hundertsatz wird auf eine Dezimalstelle hinter dem Komma aufgerundet…Zitat Ende
Was „mit den dazwischen liegenden Werten“ heißt, wissen nur Juristen.
http://www.juramagazin.de/2-Der-Gesamtansatz-wird-au…
„Andere“ können es besser:
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?..
Zitat: Liegt die Einwohnerzahl einer kreisangehörigen Gemeinde zwischen zwei Stufen der Staffelklasse, so wird der Hundertsatz durch Interpolation ermittelt und auf eine Dezimalstelle hinter dem Komma aufgerundet. Für kreisfreie Städte…Zitat Ende.
Also eine interpolative Berechnung. Die dürfte auch für dein Problem gelten
Gruß
Peter
–> Also muss man den entsprechenden Prozentsatz für z.B.
30.000 EW ja irgendwie berechnen können
denke schon, jedenfalls wenn man nicht in NRW wohnt