Berechnung 13. Gehalt

Hallo.
Ich habe eine Frage zum 13. Gehalt und bevor ich irgendwas falsches denke wollt ich euch mal fragen.

In unerer Firma bekommen wir das 13. Gehalt gesplittet, einmal als Urlaubsgeld und einmal als Weihnachtsgeld.
Nun ist November und das Weihnachtsgeld wird ausgezahlt, aber vieleicht zu gering?
Ich habe im April im Unternehmen angefangen und habe gedacht das ich in den 8 Monaten mein Anteil des 50/50 13.Gehalts voll erarbeitet hätte.
Wie es scheint ist es wohl nicht so und es wurden erst die Monate nach der Probezeit angerechnet.

Meiner Meinung nach zählt doch die Probezeit voll mit rein, oder?
Darf der Firmenwagen, bei der Berechnung des Weihnachtsgeldes auch mit berechnet werden??

Vielen Dank für die Hilfe
Gruß Jackl

das kommt auf die formulierung im Vertrag bzw. der Abrede zum 13. Gehalt an. Weiss nicht auf welcher Grundlage das bei euch gezahlt wird.

Mir fällt jetzt nicht ein „warum“ man so eine Regelung mit „alles nach der Probezeit zählt“ schaffen sollte. Möglich ist es jedoch.

Der Dienstwagen ist ein Sachbezug - sollte m.E. nach nicht mit berücksichtigt werden. Grundlage sollte das „GEHALT“ sein.

Danke für die Antwort

Hier der Text laut Vertrag:

„Für die Zeit nach Ablauf der Probezeit, das heißt zum 01. Oktober 2011 wird zusätzlich ein Anspruch auf ein 13. Gehalt vereinbart, welches dann jeweils zeitanteilig für vollendete Beschäftigungsmonate mit dem Mai- bzw. Novembergehalt zur Auszahlung gelangt.“

Hallo,

meines Wissens zählt die Probezeit nicht in den Anspruch auf das 13. MGH hinein. Man erarbeitet den Anspruch auf das 13. MGH also erst nach Ablauf der Probezeit. Kommt wahrscheinlich auch auf den jeweiligen Arbeitgeber an. Es gibt sicherlich welche, die es nicht so handhaben und die Probezeit mitzählen.

Und die 1%-Regel für einen Firmenwagen darf meiner Meinung nach nur 12 Monate im Jahr abgerechnet werden, egal ob ein 13. MGH gezahlt wird. Er wird also nicht extra ein 13. Mal versteuert.

Gruß
Ankila

ja dann ist doch alles beantwortet …

Einstellungstag + Probezeit = Starttag
z.b. 1.2. eingestellt, 6 Monate Probezeit = Stichtag 1.8. somit keine Zahlung im Mai und für Weihnachten 5/12 von 50% des 13. Monatsgehalts.

rechnen wir ein Beispiel durch

Weihnachtsgeld (reines vertragliches Gehalt) 2000 Eur (ohne Sachbezüge wie Firmenwagen o.s.)
Zahlung bei gänzjähriger Beschäftigung zu weihnachten 1000 Eur … in deinem FAll (bei dem Gehalt) 416,67 Eur. Dies wird aber als „Einmalzahlung“ versteuert und Verbeitragt.
Soll ich dir hier auch noch sagen wie du genau ausrechnest unten raus kommt, nee oder?

kannst hier ausrechnen http://service.iww.de/rechentools/lst_rechner.html

„Grob“ kann man sagen das 50% der „Einmalzahlungen“ netto raus kommen… als „über den Daumen-Rechnung“

wenn ich dir helfen konnte freu ich mich immer über nen sternchen ,)

Hallo,

meines Wissens nach zählt tatsächlich erst nach der Probezeit, die Berechnung des Weihnachtsgeldes (in unserer Firma auch so) zu deiner 2. Frage:
der Lohnsteuerabzug wird vom Arbeitslohn vorgenommen. Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer zufließen. Zu den Einnahmen zählen nicht nur Geldleistungen, sondern auch Sachbezüge (z. B. Kost und Logis) und andere geldwerte Vorteile (z. B. private Benutzung eines betrieblichen Pkw).

Ich kann diesmal leider nicht helfen.
LG

Hallo Jackl,

der Firmenwagen gehört nicht zum Gehaltsanteil für das 13. Gehalt.

Mit derProbezeit ist es so eine Sache. Wenn der AG es ganz eng sehen will, braucht er die Probezeit nicht dazu zu rechnen. Gerade in größeren Firmen wird es so gehandhabt. Dann gilt das Weihnachtgeld bei Dir auch nur für den Anteil von 8 Monaten.

Aber freue Dich, im nächsten Jahr wird es besser :smile:

HG
Circan

Das hängt davon ab, was im Vertrag oder aber im Tarifvertrag (wenn denn einer in Ihrer Firma gilt) dazu geregelt ist. Was sagt der Vertrag zum Thema Weihnachtsgeld? Wenn dazu nichts geregelt ist, weder im Vertrag noch in einem Tarifvertrag, sollte es eigentlich so sein, daß bei 8 Monaten Zugehörigkeit 8/12 Weihnachtsgeld ausgezahlt werden sollte. Ein Firmenwagen fließt normalerweise nicht in die Berechnung des Weihnachtsgeldes mit ein.

Gleichfalls erst mal Hallo,

bei uns in der Firma wird es so gerechnet, dass ab dem Zeitpunkt der Betriebszugehörigkeit gezahlt wird. Bist Du erst 8 Monate da, dann wird für 8 Monate berechnet. In unserem Fall wird das Weihnachtsgeld 50 % im Nov. gezahlt und 50 % im Dezember.
Beispiel: AN erhält 2.000 Euro brutto (beschäftigt seit April) - Berechnung dann: WG 2.000 Euro für 12 Monate : 12 x 9 Monate = 1.500 Euro und die wiederum zu 50 % im Nov. und zu 50 % im Dezember. PKW-Nutzung oder ähnliches fällt nicht in die Berechnung ein.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein bisschen helfen.

LG,
Michaela

Hallo,

da Urlaubs- und Weihnachtsgeld freiwillige Arbeitgeberleistungen sind (es sei denn sie wären in einem Tarifvertrag festgelegt), obliegt es dem Arbeitgeber die Höhe oder deren Zahlungsvoraussetzungen festzulegen. Daher kann ich leider nichts zur Lösung deines Problems beitragen.

LG Corinna

Hallo Jackl,

seit Ihr tarifgebunden?

Gruß

Kancicegii

Hallo,
die Frage kann ich so pauschal nicht beantworten. Die Berechnung ab wann man wieviel Weihnachtsgeld bekommt hängt vom gültigen Tarifvertrag oder einem Haustarifvertrag ab. In einigen Branchen wie z. B. in der Metallindustrie ist das Weihnachtsgeld z. B. gestaffelt,
z.B. 6 Monate Betriebszugehörigkeit = 25%
12 Monate = 35 %
24 Monate = 45%
36 Monate = 55%…höher geht nicht
mfg
MT

Hallo,

pauschal kann ich darauf nicht antworten. Ist das 13. Gehalt tariflich abgesichert oder einfach nur betriebliche Übung. Je nachdem steht die Lösung im Tarifvertrag oder in deinem Arbeitsvertrag. Notfalls mal im Personalbüro nachfragen.
Grüße
kroni

Hallo,
war längere Zeit ausgefallen und konnte somit nicht zeitnah antworten!
Zu all Deinen Fragen steht die Antwort in Deinem Arbeitsvertrag (wenn Du einen ordentlichen bekommen hast)! Beim Firmenwagen gibt es steuerrechtliche Vorschriften, an denen sich jede Firma zu halten hat. Sollte es mal zu einer Steuerprüfung durch das Finanzamt kommen, werden diese Punkte akribisch überprüft!
Fazit: Spreche mit Deinem Arbeitgeber/Lohnbüro über das Problem UG und WG und Firmenwagen!
Gruß
W.T.