Hallo zusammen,
entsprechend FAQ 1129 eine allgemeine und hypothetische Frage:
Mal angenommen, ein Unternehmer (mit EÜR) möchte im 3. Quartal seinen Betrieb aufgeben, weil die Jahresumsätze nur ein paar hundert Euro betragen und „es sich nicht lohnt“.
Bis zum 30.6. verkauft er seine kompletten Habseligkeiten/Anlagevermögen (Computer, Tisch und Stuhl), und gibt am 1.Juli seine USt-Voranmeldung für das 2. Quartal ab.
Von Kunden hat er nichts mehr zu bekommen, zu bezahlen hat er auch nix, Schulden hat er keine, Warenvorräte auch nicht.
Am 14.7. bucht das Finanzamt die Umsatzsteuer fürs 2. Quartal vom Firmenkonto ab. Da unser Unternehmer weiß, dass er seine USt-Voranmeldungen immer richtig abgegeben hat, geht er davon aus, dass er bei der fälligen USt-Erklärung keine USt mehr nachzahlen muss und räumt Konto und Kasse leer.
Dann am 15.7. oder so der Weg zum Gewerbeamt, Gewerbeabmeldung, Unternehmerleben weitgehend vorbei…
Nun hat unser Unternehmer gehört/gelesen, dass er neben der EÜR für die Zeit bis zur Betriebsaufgabe zusätzlich eine Aufgabebilanz abgeben muss und eine Berechnung des Aufgabegewinns und er macht sich direkt an die Tat:
Ermittlung des Aufgabegewinns:
Veräußerungspreise der veräußerten Wirtschaftsgüter (0€, er hat ja nix mehr)
- Verkehrwert der nicht veräußerten Wirtschaftgüter (0€, er hat ja nix mehr)
./. Aufgabekosten (auch 0€)
./. Buchwert des Betriebsvermögens (0€, er hat ja nix mehr)
= Veräußerungsgewinn (0€)
Und nun macht er sich an die Aufgabebilanz fürs Finanzamt. Viel fällt ihm dabei nicht ein und er schreibt:
Aktiva:
Anlagevermögen 0€
Umlaufvermögen 0€
Bilanzsumme 0€
Passiva:
Eigenkapital 0€
Fremdkapital 0€
Bilanzsumme 0€
Und nun die große Frage: hat unser hypothetischer Unternehmer was wichtiges übersehen, was hier noch diskutiert werden sollte, und wenn ja, was?
Gruß
Voithian