Berechnung der Staffelmiete

Hallo
ich habe mal eine frage zur staffelmiete und zwar wie man sie genau, sprich in allen einzelnen schritten, berechnet. Finde sonst leider nirgendwo deutliche berechnungen.

Beispiel: 400€ ausgangsmiete,
80m² wohnfläche,
derzeitiger mietspiegel 5,98€.

Staffelaufstellung für nächste 6 Jahre mit einer durchschnittlichen mietsteigerung von 2% jährlich.

Wie genau wird es berechnet?

Ein Beispiel habe ich vorgegeben allerdings, komme ich auch da nicht weiter, irgendwie verwirrend.
Anfangsmiete: 350€
derzeitiger mietspiegel: 5,50/m²
wohnfläche: 80m²
ca. 3% jährliche mietsteigerung
6 Jahre (fünf erhöhungen)

5x3% = 15% ; 5,50+ 15% = 6,32 + max.20% überschreitung = 7,59 maximal.
Die miete sollte im 6.Jahr 7,59€ nicht übersteigen. Das bedeutet eine jährliche mietsteigerung von ca.51€ (607-300=257 +5 = rund 51)
(hääää? wie 607-300 = 257??? und wie kommt man auf 51?)
2008: 350
2009: 401
2010: 452
2011: 503
2012: 554
2013: 607

ich bin verwirrt… danke im vorraus und liebe grüße

Bei der Staffelmiete spielt der Mietspiegel zunächst einmal keine Rolle. Die Miethöhe kann durch die Staffelmietvereinbarung auch über die ortsübliche Vergleichmiete ansteigen. Im Mietvertrag muss der Prozentsatz und der Betrag genannt werden. Die Miete darf sich maximal einmal jährlich erhöhen.

Bei einem Anfangsmietzins von 350 Euro kommt man auf folgende Berechnung:

01.01.2009 bis 31.12.2009 = 350 Euro Miete

01.01.2010 bis 31.12.2010, 2 % Steigerung, 2 % von 350 = 7 Euro
= 357 Euro Miete

01.01.2011 bis 31.12.2011, 2 % Steigerung, 2 % von 357 = 7,14 Euro
= 364,14 Euro Miete

01.01.2012 bis 31.12.2012, 2 % Steigerung, 2 % von 364,14 = 7,28 Euro
= 371,42 Euro Miete

usw.

danke schonmal für deine antwort :smile:
ah ja das versteh ich soweit, wies in dem fall berechnet wird. was ist das denn dann bitte für ein beispiel was ich da hab, was die da rechnen ist ja dann völlig sinnlos?
also muss ich jetzt bei 400 € ausgangsmiete
400 + 2% = 8 = 408
408 + 2% = 8,16 = 416,16 ? richtig?

in dessen berechnung berücksichtigen die doch den mietspiegel? zumindest steht er ja da in der rechnung.
würd ich das jetzt so berechnen wie du sagst, komm ich nicht auf die ergebnisse im beispiel
350 + 3 % = 10,50 = 360,50 im beispiel steht aber im zweiten jahr 401

lg

danke schonmal für deine antwort :smile:
ah ja das versteh ich soweit, wies in dem fall berechnet wird.
was ist das denn dann bitte für ein beispiel was ich da hab,
was die da rechnen ist ja dann völlig sinnlos?
also muss ich jetzt bei 400 € ausgangsmiete
400 + 2% = 8 = 408
408 + 2% = 8,16 = 416,16 ? richtig?

korrekt

Wie gesagt, der Mietspiegel spielt bei der Staffelmietzinsberechnung absolut keine Rolle.

Es gilt nur das vertraglich Vereinbarte. Wenn 2 % jährliche Erhöhung vereinbart wurden, dann kann der Vermieter nur 2 % jährlich geltend machen.

Im Vertrag muss stehen, wie hoch der Betrag der jährlichen Erhöhung ist, ansonsten ist die Vereinbarung unwirksam.

ja das hab ich verstanden hehe. dankeschön.
ich versteh nur nicht, das ist ne art klausur was ich hier hab
und da ist dieses vorgebene beispiel von wegen 607-300 = 257 usw
und dann nach der berechnung da. das im zweiten jahr 401€ steht
dann kommt das nach deiner rechnung nicht auf 401… da komm ich dann nur 360,50
nur wegen diesen beispielen hab ich n riesen großes fragezeichen übern kopf.

lg