Hallo zusammen,
ich möchte einen Kredit bei der Bank vorzeitig ablösen, Zinsbindung läuft noch bis Mitte 2020.
Mit der Bank ist die Möglichkeit einer jährlichen Sonderzahlung von 10% vereinbart.
Bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung will die Bank aber nur eine einmalige Zahlung der Sonderzahlung in diesem Jahr berücksichtigen. Dass ich von 2014 - 2020 ebenfalls 10% Sonderzahlung leisten kann, will die Bank nicht berücksichtigen.
Dadurch beläuft sich der Zinsschaden, den die Bank berechnet, ca. 11000 Euro anstatt 5900 €, die sich bei Leistung Sonderzahlungen ergeben.
Kann mir jemand sagen, ob die Rechnung der Bank so gesetzlich abgedeckt ist?
Viele Grüße
Holygrail