Berechnung der Vorfälligkeit

Hallo zusammen,

ich möchte einen Kredit bei der Bank vorzeitig ablösen, Zinsbindung läuft noch bis Mitte 2020.
Mit der Bank ist die Möglichkeit einer jährlichen Sonderzahlung von 10% vereinbart.

Bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung will die Bank aber nur eine einmalige Zahlung der Sonderzahlung in diesem Jahr berücksichtigen. Dass ich von 2014 - 2020 ebenfalls 10% Sonderzahlung leisten kann, will die Bank nicht berücksichtigen.
Dadurch beläuft sich der Zinsschaden, den die Bank berechnet, ca. 11000 Euro anstatt 5900 €, die sich bei Leistung Sonderzahlungen ergeben.

Kann mir jemand sagen, ob die Rechnung der Bank so gesetzlich abgedeckt ist?

Viele Grüße

Holygrail

Die gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung der Vorfälligkeit gelten nur, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, den Kredit vorzeitig zu kündigen.

Sämtliche Sondertilgungsmöglichkeiten werden dann m.W. miteinbezogen.

diesem Jahr berücksichtigen. Dass ich von 2014 - 2020 ebenfalls 10% Sonderzahlung leisten kann, will die Bank nicht berücksichtigen.

Warum sollte sie das ? Die laufende Tilgung wird auch nicht berücksichtigt. Entscheidend ist der Betrag, der jetzt vorzeitig getilgt wird.

Kann mir jemand sagen, ob die Rechnung der Bank so gesetzlich abgedeckt ist?

Sie ist von der Logik und von der Mathematik abgedeckt. Es geht um den Betrag, den Du jetzt vorzeitig zurückzahlen willst und um nichts anderes. Da braucht man kein Gesetz.

Sämtliche Sondertilgungsmöglichkeiten werden dann m.W. miteinbezogen.

Das glaube ich kaum. Es geht um die fällige Darlehensvaluta.

Sämtliche Sondertilgungsmöglichkeiten werden dann m.W. miteinbezogen.

Das glaube ich kaum. Es geht um die fällige Darlehensvaluta.

Ich kenne es auch nur so, dass die Sondertilgungsmöglichkeiten mit einberechnet werden.

http://www.wehrt.de/vorfaelligkeitsentschaedigung/be…

Hallo Norbert,

Ich kenne es auch nur so, dass die Sondertilgungsmöglichkeiten
mit einberechnet werden.

http://www.wehrt.de/vorfaelligkeitsentschaedigung/be…

in dem Fall, in dem ich betroffen war, wurde es anders gehandhabt. Aber das ist auch schon eine Weile her. Logisch finde ich die Berücksichtigung allerdings nicht.

Gruß

Nordlicht

Es gibt genaue rechtliche Vorgaben, wie die Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen ist - und da sind alle vertraglich vereinbarten Sonder- und normalen Tilgungsmöglichkeiten so anzusetzen, als wenn sie durch den Darlehensnehmer gezahlt wurden. Nur auf den verbleibenden Rest darf Vorfälligkeit berechnet werden. Wenn Deine Bank nicht will, guck mal bei den Verbraucherschutzzentralen nach, die haben auch Musterbriefe für solche Fälle.

Nachtrag: ich habe den Kreditvertrag noch einmal gelesen, die Bank hat folgenden Passus aufgenommen.

… dies gilt nicht im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Darlehensvertrags.

Damit wird die Bank dann wohl im Recht sein :frowning:

Holygrail