Hallo Wie genau wird der Urlaub bei Teilzeitarbeitnehmern berechnet ? Konkret geht es darum,das ich bis Ende Februar in Elternzeit war und auch noch weiterhin bin,aber jetzt einen Arbeitsvertrag über 22 Wochenstunden mit meinem Arbeitgeber habe.Jetzt habe ich im Monat April 4 Tage Urlaub genommen und habe für die 4 Tage sage und schreibe 130,16€ bekommen.Wenn ich jetzt diese 130,16 durch 9,80 € (Stundenlohn) teile ,komme ich auf 13,28 Std, geteilt durch 4 Tage macht 3,32 Std. pro Tag.Ich arbeite aber mind. 4 Stunden und mehr.Wie kann es dann sein,das bei der Durchschnittrechnung so wenig raus kommt ? Außerdem sollen wohl die letzten 3 Monate zur Berechnung genutzt werden,ich war jetzt aber erst wieder 2 Monate arbeiten.Zählen dann die Monate vor meiner Elternzeit ,oder wird dann der erste Monat einfach mit 0 Stunden berechnet ? THX vorab
Hallo,
Gibt es im Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag oder anderen schriftlichen Vereinbarungen Regeln darüber, wie die 22 Wochenstunden aufgeteilt werden? Oder werden die 22 h einfach nur auf 5 Tage umgelegt (4 h 24’ pro Tag).
Falls es eine feste Aufteilung gibt, wie viele Stunden hättest Du in den 4 Tagen arbeiten müssen?
Wenn Du die verbleibenden Arbeitsstunden, die Du geleistet hast, zusammenrechnest, welche Summe ergibt sich? Hat der AG vielleicht „nur“ die Stunden als Urlaub berechnet, die Du nicht gearbeitet hast?
Was sagt eigentlich die Lohnbuchhaltung? Wie erfolgt die Kontrolle und Abrechnung der Arbeitsstunden?
Grüße
Brutto oder netto?
Einzig relevant wäre der Bruttobetrag.
Regulär habe ich einen Vollzeitvertrag über 173 Std mindestens.Es gibt aber keine festgesetzte Stundenzahl.In der Elternzeit arbeite ich 22 Wochenstunden,was aber auf den Monat hochgerechnet wird,so das es dann etwas um die 96 Std sind.Dabei ist die Wochenstunden und Tagesstundenanzahl nicht festgelegt.Ich kann also eine Woche zu Hause bleiben,dann z.B. 3 Tage a 8 Std arbeiten,oder 3 Tage a 8 Std und ein Tag a 4 Stunden,das ist völlig egal.Die tägliche Mindeststundenanzahl ist 4 Stunden.Ich habe eine 6 Tage Woche einen Jahresurlaub von 29 Tagen.Dieses Jahr allerdings nur 23 Tage ,da ich erst im März angefangen habe zu arbeiten.Im Monat März hatte ich 86 Stunden im Monat April 51 Stunden Plus 4 Tage Urlaub.
Meine Arbeitstage sind wie folgt angegeben :
Std 51,75 (Gesamtstunden im Monat) x 9,80 € (Stundenlohn) = 507,15
Tage 4 (Urlaubstage) x 32,54 (Vermute Verdienst pro Tag) = 130,16 €
Wenn ich jetzt also den Tagesverdienst von 32,54 € durch 9,80 € teile ,komme ich auf 3,32 bezahlte Stunden pro Tag,was meines Erachtens nicht stimmt.Eine genauere Information,wie die Berechnung statt gefunden hat,liegt mir von meinem Arbeitgeber bis Dato nicht vor.Die einzige Information die ich bis jetz habe ist,das zur Urlaubberechnung die letzten drei MOnate genommen werden und davon der Durchschnitt gerechnet wird.ich bin aber erst seid März wieder arbeiten.Was muß dann als Basis genommen werden ? Die Zeit vor der Elternzeit auch,falls der Monat nach der Elternzeit nicht ausreicht ?
Brutto,was aber für den Stundendurchschnitt trotzdem zu wenig wäre.Ich arbeite mindestens 4 Stunden und hätte bei diesem Brutto für 4 Tage 3,32 Stunden pro Tag
Ich würde das einfach mal mit dem pauschalen Hinweis reklamieren, dass da wohl ein Berechnungsfehler zu deinen Ungunsten vorliegen muss.
Die Chance die Personalstelle ans Telefon zu bekommen scheint so gering zu sein,wie ein 6er im Lotto. Werde das ganze mal per Fax erfragen und schauen,was ich für eine Antwort bekomme
Hallo,
grundsätzlich wird Urlaub immer in Tagen gerechnet - unabhängig von der täglichen Stundenzahl. Deshalb hat Pierre danach gefragt.
Wenn -wie du schreibst, eine 6-Tage-Woche vom AG bei der Urlaubsgewährung zugrunde gelegt wird, kann er sehr wohl Deine Stundenzahl (22 pro Woche) auf diese 6-Tage-Woche umrechnen und dabei kommt sehr wohl eine niedrige Stundenzahl pro Tag ( ca. 3,66 Std.) heraus, die dann Basis für das Urlaubsentgelt wäre.
Zwar hat wohl auch der AG nach deinen Angaben nicht richtig gerechnet - u.a. sollte Dein diesjähriger anteiliger Urlaubsanspruch nicht 24 Tage, sondern 24,166 tage betragen (die Bruchteile dürfen nicht abgerundet werden.) - aber deine Rechnung im zweiten Posting ist schon vom Ansatz her völlig falsch.
Letztendlich kann das aber nur ein Fachmensch vor Ort (= Fachanwalt für Arbeitsrecht) vor Ort klären, der wirklich alle Unterlagen zur Einsicht hat. Deine Angaben beinhalten nämlich noch einige Ungereimtheiten bezüglich Deines Arbeitsvertrages.
Das ist nun mal die Crux dieser superflexiblen Verträge, das sie ziemlich viele Möglichkeiten für Irrtum und Betrug - idR zu Lasten des AN - bergen.
By the way: Ist die Berechnung der Urlaubsvergütung geklärt, ist dies auch zwingend Grundlage für die Berechnung der Lohnfortzahlung.
&Tschüß
Wolfgang
OK ,dann wird eich mich vor Ort nochmal schlau machen und mich mit meinem AG mal schriftlich in Verbindung setzen.
THX für eure Antworten