Auflösung und Lösungsansätze!
So, mein Lieber, hier läuft gerade etwas ganz gewaltig schief!
Die Abrechnung, so wie sie hier gepostet ist, ist falsch.
Ich hatte dir ja schon geschrieben dass das neue Reisekostenrecht Außendienstmitarbeiter wie dich bevorteilt. Voraussetzung ist, dass der AG eine eindeutige Zuteilung vornimmt, d.h. er legt fest, dass dein Betrieb in z.B. Frankfurt deine erste Tätigkeitsstätte ist. Dafür reicht ein kleines Schreiben dergestalt, dass dein AG mitteilt: Sehr geehrter Herr Lash, hiermit lege ich fest, dass Frankfurt ihre erste Tätigkeitsstätte ist.
Dann passiert Folgendes: Deine 5 Fahrten im Monat oder 3 oder 4 werden folgendermaßen versteuert
0,002% v. 43.300 (BLP des Fahrzeuges) *5 Tage * km (wobei in deiner Abrechnung die Lohnbuchhaltung, oder der der es behauptet zu sein, mit 63,2 km rechnet, woher auch immer die Zahl kommt). Ich habe jetzt auch mit 63,2 km gerechnet, damit man vergleichen kann. Es kommen 273,66 € raus. Die müssen versteuert und verbeitragt werden. In deiner Abrechnung wird eine tägliche Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angenommen, was natürlich vollkommen hirnrissig ist. Hier müssen 820,96 € versteuert und verbeitragt werden. Übrigens nützt es dir gar nichts, dass ein Teil davon pauschal versteuert wird. Pauschale Versteuerung löst Beitragsfreiheit aus, was dir vollkommen egal sein kann, weil du schon oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienst und dir die Beiträge zur Sozialversicherung sowieso (außer RV und AV, man müsste jetzt wissen, wie dein SV-Brutto aussieht) egal sein können.
Die 0,002% sind extra für Leute wie dich eingerichtet worden, die sehr wenige Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte haben. Was du beachten musst: Die Fahrten müssen aufgezeichnet werden mit Datum und Uhrzeit und müssen in den Entgeltunterlagen hinterlegt werden.
Zweite Möglichkeit. Der AG nimmt keine eindeutige Zuordnung vor (zu der ich übrigens anhand der vorgelegten Fakten tendiere) und der AN hat überhaupt keine erste Tätigkeitsstätte, sodass überhaupt keine Fahrten zwischen Arbeit und erster Tätigkeitsstätte anfallen und somit auch nicht versteuert und verbeitragt werden.
Zusammenfassung:
Die vorgelegte Lohnabrechnung ist falsch!
AG nimmt Zuordnung vor, dann erste Option.
AG nimmt keine Zuordnung vor, dann Reisekosten. Hierzu gibt es im Netz zahlreiche Praxisbeispiele, die meine Meinung unterfüttern. Das Problem an dieser Geschichte ist, dass entweder ein Prüfer der RV oder, noch schlimmer, Lohnsteueraußenprüfung (böse Zungen behaupten, dass die armen Prüfer sich von den Krümeln ernähren, die RV-Prüfer und Betriebsprüfer übrig lassen (was ich zweifach bestätigen kann)) sich nicht für diese Argumentation erwärmen kann und bei einer Prüfung ein Riesenfass aufmacht.
Kümmere dich bitte darum. Im Moment verbrennst du jeden Monat einige Hundert Euro, die nicht sein müssen.
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