Berechnung Firmenwagen Außendienst

Hallo,

ich versuche gerade eine Berechnung für einen Firmenwagen nachzurechnen.
Und zwar geht es um den Punkt Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstelle.

Folgende Daten sind gegeben:
Insgesamt 5 Tage in dem besagten Monat am Firmensitz (Anzahl Tage ändert sich monatlich)
Listenpreis Auto 43.300€
Entfernung Wohnstätte - Arbeitsstätte 74 Km

Wie muss ich das nun genau berechnen?
Kann mir hier jemand helfen?

Ist denn überhaupt klar, dass der AN eine erste Tätigkeitsstätte hat?

Hallo,

im Vertrag steht folgendes:

Der Mitarbeiter übt seine Tätigkeit vom Firmensitz in
XXXXX Ort aus. Er arbeitet hauptsächlich im Außendienst bzw. Home Office, Bürozeiten
werden nach Absprache geregelt.

Für mich hört sich das nicht eindeutig an. Da du die überwiegende Zeit im Außendienst bist und nur ab und zu mal im Büro aufschlägst, würde ich davon ausgehen, dass du keine erste Tätigkeitsstätte hast und dementsprechend auch keine Fahrten zu versteuern hast.
Auf der sicheren Seite bist du, wenn du dir das vom AG bescheinigen lässt. Das ziemlich neue Reisekostenrecht ist bei diesen Konstellationen sehr vorteilhaft geändert worden.
Hier kannst du es noch einmal mit Praxisbeispiel nachlesen.

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Das reicht auf keinen Fall. Lass dir bescheinigen dass du Homeoffice hast, ansonsten zahlst du für das Auto ein Vermögen.

Bei 5 Tagen im Monat? Mach dich nicht lächerlich. Weißt du überhaupt, wie Firmenwagenversteuerung funktioniert? Übrigens gäbe es für eine solche Konstellation, so sie denn anwendbar wäre, eine extra Berechnung für Wege zwischen Arbeit und erster Tätigkeitsstätte.

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Im Moment stehen auf der Abrechnung 3 Punkte:

PKW Nutzung
Fahrten W-A
und Whg/Arbeit p. St.

Hier stehen bei mir auch noch einmal 284,40€.
Heißt dass, das dieser Punkt eigentlich zu viel ist und gar nicht auftauchen dürfte?

Schreibe es bitte etwas genauer auf. Welcher Betrag steht wo? Dann kann ich dir ausrechnen, wie deine Wege, die m. E. garnicht sein müssen, versteuert werden.

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Es steht beim brutto folgendes:

Gehalt
PKW Nutzung (1% Regel)
Fahrten W-A
und Whg/Arbeit p. St.

Welcher Betrag??? steht wo???

Pkw Nutzung 433€
Fahrten w-a 536,56€
Whg/ Arbeit p.St. 284,40€

Das steht da? Bin gerade etwas sprachlos oder auch ratlos. Bist du so nett und lädtst mal eine Abrechnung hoch, natürlich persönliche Sachen geschwärzt. Ich muss mir das genauer anschauen. Vor allem möchte ich rausbekommen, welche Lohnarten benutzt wurden und wie hier abgerechnet wurde.

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Unbenannt

Ich hoffe du erkennst etwas.

Auflösung und Lösungsansätze!

So, mein Lieber, hier läuft gerade etwas ganz gewaltig schief!
Die Abrechnung, so wie sie hier gepostet ist, ist falsch.
Ich hatte dir ja schon geschrieben dass das neue Reisekostenrecht Außendienstmitarbeiter wie dich bevorteilt. Voraussetzung ist, dass der AG eine eindeutige Zuteilung vornimmt, d.h. er legt fest, dass dein Betrieb in z.B. Frankfurt deine erste Tätigkeitsstätte ist. Dafür reicht ein kleines Schreiben dergestalt, dass dein AG mitteilt: Sehr geehrter Herr Lash, hiermit lege ich fest, dass Frankfurt ihre erste Tätigkeitsstätte ist.
Dann passiert Folgendes: Deine 5 Fahrten im Monat oder 3 oder 4 werden folgendermaßen versteuert
0,002% v. 43.300 (BLP des Fahrzeuges) *5 Tage * km (wobei in deiner Abrechnung die Lohnbuchhaltung, oder der der es behauptet zu sein, mit 63,2 km rechnet, woher auch immer die Zahl kommt). Ich habe jetzt auch mit 63,2 km gerechnet, damit man vergleichen kann. Es kommen 273,66 € raus. Die müssen versteuert und verbeitragt werden. In deiner Abrechnung wird eine tägliche Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angenommen, was natürlich vollkommen hirnrissig ist. Hier müssen 820,96 € versteuert und verbeitragt werden. Übrigens nützt es dir gar nichts, dass ein Teil davon pauschal versteuert wird. Pauschale Versteuerung löst Beitragsfreiheit aus, was dir vollkommen egal sein kann, weil du schon oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienst und dir die Beiträge zur Sozialversicherung sowieso (außer RV und AV, man müsste jetzt wissen, wie dein SV-Brutto aussieht) egal sein können.
Die 0,002% sind extra für Leute wie dich eingerichtet worden, die sehr wenige Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte haben. Was du beachten musst: Die Fahrten müssen aufgezeichnet werden mit Datum und Uhrzeit und müssen in den Entgeltunterlagen hinterlegt werden.

Zweite Möglichkeit. Der AG nimmt keine eindeutige Zuordnung vor (zu der ich übrigens anhand der vorgelegten Fakten tendiere) und der AN hat überhaupt keine erste Tätigkeitsstätte, sodass überhaupt keine Fahrten zwischen Arbeit und erster Tätigkeitsstätte anfallen und somit auch nicht versteuert und verbeitragt werden.

Zusammenfassung:

Die vorgelegte Lohnabrechnung ist falsch!
AG nimmt Zuordnung vor, dann erste Option.
AG nimmt keine Zuordnung vor, dann Reisekosten. Hierzu gibt es im Netz zahlreiche Praxisbeispiele, die meine Meinung unterfüttern. Das Problem an dieser Geschichte ist, dass entweder ein Prüfer der RV oder, noch schlimmer, Lohnsteueraußenprüfung (böse Zungen behaupten, dass die armen Prüfer sich von den Krümeln ernähren, die RV-Prüfer und Betriebsprüfer übrig lassen (was ich zweifach bestätigen kann)) sich nicht für diese Argumentation erwärmen kann und bei einer Prüfung ein Riesenfass aufmacht.

Kümmere dich bitte darum. Im Moment verbrennst du jeden Monat einige Hundert Euro, die nicht sein müssen.

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