Guten Morgen,
vielleicht gibt es hier Experten, die mir bei meiner Frage helfen können, das wäre wirklich toll.
Es geht darum, wie die gesetzliche - freiwillige - Krankenversicherung berechnet wird, wenn jemand durch einen beamtenähnlichen Vertrag unkündbar ist, die Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr an die BfA gezahlt werden müssen weil einen Teil der Rentenbezüge später der ehemalige Arbeitgeber zahlt, seine KV-Beiträge aber komplett selbst zahlen muss und zusätzlich freigestellt ist, und zwar von seinem 50sten Lebensjahr bis zur Rente (sorry, falls das nicht gut verständlich sein sollte ).
Bei der KV gibt es den Satz „freiwillig versicherte Arbeitnehmer“ brauchen ihr Einkommen nicht nachweisen, alle anderen (!) freiwillig Versicherten müssen ihr Einkommen nachweisen (für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung reicht eine Kopie aller Seiten des aktuellen Einkommensteuerbescheides aus).
Es hieße von seiten der KV, wenn man mehr als 10 Jahre freigestellt wäre und seine KV selbst komplett zahle, gehöre man zu der zweiten Gruppe… müsse also alle Einkünfte darlegen.
Kann hier jemand helfen und mir sagen ob das stimmen kann ?
Vielen Dank.