Berechnung GRZ, befestigte Flächen

Einen schönen guten Tag,

mein Mann und ich planen einen größeren Anbau an ein bereits bestehendes Wohnhaus. Nun waren wir bereits beim der Gemeinde und haben erfahren, dass der GRZ 0,15 beträgt. Nun sind wir uns nicht ganz sicher, was genau dazu zählt und was nicht und wie man das durch kleinere Anpassungen von Wegen o. Ä. noch optimieren kann. Ich hatte u. a. auch auf einer Internetseite gelesen, dass befestigte Flächen (so zumindest bei der Abrechnung von Niederschlagswasser) je nach Beschaffenheit nur zu bestimmten Sätzen in die GRZ einfließen. Also zum Beispiel beim losen Kies mit Faktor 0,3 je qm. Kann mir da vl jemand weiterhelfen?

Danke im Voraus!

Hallo!

Schließt sich nicht die mickrige GRZ 0,15 und „größerer Anbau an bestehendes Wohnhaus“ fast aus ?
Oder das Grundstück müsste sehr groß sein. Oder Haus besonders klein.

1000 m² und Grundfläche Haus 150 m² = GRZ 0,15 ( 15 % bebaut)

zwar zählen auch Nebenanlagen(Garage, Schuppen…) und befestigte Flächen(Stellplätze ,Zufahrten hierfür…) dazu, hier kann aber bis 30 % überschritten werden.

Wege im Garten zählen nun wirklich nicht dazu.

info: http://dejure.org/gesetze/BauNVO/19.html

MfG
duck313

Hallo @duck313,

zuerst einmal vielen Dank für die Antwort. Das Grundstück ist mit rund 2000qm doch eher groß, so dass es sich nicht grundsätzlich ausschließt :wink:

Nebenanlagen dürfen wohl die GRZ wohl bis zu 50% überschreiten (siehe auch Ihr zitierter Auszug), aber meines Erachtens zählen feste Wege zur Garage etc dazu? Die Frage ist, ob diese dann tatsächlich 1:1 gelten oder ob Kieselsteine nur mit einem Faktor berechnet werden…

Viele Grüße

Hallo!

Hier ist es näher erläutert, Du musst es aber ganz durcharbeiten. es wird z.T. auf ältere Vorschriften verwiesen und der Unterschied zur aktuellen Baunutzungsverordnung erklärt. Im weiteren Verlauf hat es Skizzen und Tabellen dazu, die Aufschluss darüber geben was angerechnet wird und was nicht.

Übrigens, es spielt hier keine Rolle ob anzurechnende Zuwegungen etwa „wasserdurchlässig“ sind ! Hier geht es um die reine Bebauung als solches, auch nicht ob sichtbar oder unterirdisch.

http://www.bauaufsicht-frankfurt.de/fileadmin/Downloads__alle/Publikationen/Arbeitshilfe_GRZ_GFZ/Arbeitshilfe_GRZ_GFZ.pdf

MfG
duck313

Super, vielen Dank :slight_smile: