Berechnung halbjahreszensur 4.Klasse

Meine Tochter hat in Mathe folgende Zensuren durch Arbeiten erhalten: 2, 3, 1, 2, 3. In der Halbjahresbenotung kommt die Lehrerin auf eine 3.
Kann mir jemand diese Berechnung erklären. Bei mir ist das immer noch eine 2.

Grüße Maria

Meine Tochter hat in Mathe folgende Zensuren durch Arbeiten
erhalten: 2, 3, 1, 2, 3. In der Halbjahresbenotung kommt die
Lehrerin auf eine 3.
Kann mir jemand diese Berechnung erklären. Bei mir ist das
immer noch eine 2.

Bist Du sicher, dass

a) das alle Noten sind, die zur Berechnung herangezogen wurden (und nicht noch zusätzlich mündliche Noten erteilt wurden),
b) diese Noten alle gleich gewichtet wurden?

In dem Fall würde ich die Lehrerin bitten, mir ihre Berechnungsweise zu erläutern.
Vielleicht ist es ja ein Rechen- oder Übertragungsfehler - kommt zwar selten vor, ist aber nicht ausgeschlossen.

Gruß
Kreszenz

Hallo

Meine Tochter hat in Mathe folgende Zensuren durch Arbeiten
erhalten: 2, 3, 1, 2, 3. In der Halbjahresbenotung kommt die
Lehrerin auf eine 3.

Wie du selbst schreibst: " … durch Arbeiten erhalten". Die Endnote setzt sich aber nicht nur aus Arbeiten zusammen.

Kann mir jemand diese Berechnung erklären. Bei mir ist das
immer noch eine 2.

Die Berechnung kann dir nur die Lehrerin erklären, die auch alle Noten, die in die Endnote einfließen, kennt.

Gruß zurück
MK

Hallo!

Schriftliche Noten haben normalerweise einen Antweil von ca. 40% der Note. Die mündliche(n) Note(n) haben mit ca. 60% eine höhere Gewichtung. Zu den „mündlichen“ Noten gehören allerdings in der Regel auch die Hausaufgaben, Referate, Projekte usw. (sind bei Mathe natürlich seltener).

Gruß Inge2

Hallo, Inge2,

Schriftliche Noten haben normalerweise einen Antweil von ca.
40% der Note. Die mündliche(n) Note(n) haben mit ca. 60% eine
höhere Gewichtung. Zu den „mündlichen“ Noten gehören
allerdings in der Regel auch die Hausaufgaben, Referate,
Projekte usw. (sind bei Mathe natürlich seltener).

für welches Bundesland und welche Schulart ist denn diese Regelung gültig? (Für Bayern definitiv nicht.)

Gruß
Kreszenz

Hallo,

für welches Bundesland und welche Schulart ist denn diese
Regelung gültig? (Für Bayern definitiv nicht.)

Für Hessen auch nicht.
Außerdem glaube ich nicht, dass eine solche Regelung in irgendeinem Bundesland flächendeckend für alle Schulformen gilt.

Gruß
Elke

Hallo Kreszentia!

Also an dem Gymnasium meiner Töchter (Schleswig-Holstein) wurde uns dies mehrfach so gesagt, auch aus der Grundschule kenne ich diese Prozentzahlen. Ich will damit natürlich nicht sagen, dass Lehrer das ganze nicht auch mal ein wenig nach ihrem Ermessen (um nicht zu sagen Belieben) werten können. Im mündlichen ja sowieso.
Eine sehr ähnliche Gewichtung kenne ich sogar noch aus meiner Schulzeit in Hamburg.
Wieso, wie ist es denn bei Euch???

Gruß Inge2

Hallo, Inge2,

Wieso, wie ist es denn bei Euch???

in der Grundschule gibt es keine Richtlinien zu Bewertungsmaßstäben für Probearbeiten oder zur Gewichtung mündlicher und schriftlicher Leistungen; es dürfen aber nicht ausschließlich schriftliche Leistungen zur Berechnung der Jahresfortgangsnote herangezogen werden.
Es liegt also allein in der Verantwortung der Lehrkraft (die sich bei der Anzahl der schriftlichen Leistungen [„Proben“ genannt] allerdings an bestimmten Richtzahlen zu orientieren hat), wie bewertet und gewichtet wird.

Bei Realschule und Gymnasium gilt es zunächst zu unterscheiden zwischen

  • großen Leistungsnachweisen (Schulaufgaben → schriftlich)

und

  • kleinen Leistungsnachweisen (Stegreifaufgaben, Kurzarbeiten, fachliche Leistungstests etc. → schriftlich // mündliche Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge, Referate → mündlich).
    .

An der Realschule haben Noten aus den Schulaufgaben und den gegebenenfalls an ihre Stelle tretenden Leistungsnachweisen doppeltes Gewicht.
.

Am Gymnasium ist es neuerdings etwas komplizierter:

Die Jahrgangsfortgangsnote wird aus a) der Gesamtnote für die großen Leistungsnachweise und b) der Gesamtnote für die kleinen Leistungsnachweise gebildet.
In Fächern mit zwei Schulaufgaben stehen die Gesamtnoten grundsätzlich im Verhältnis 1:1, in Fächern mit mehr als zwei Schulaufgaben grundsätzlich im Verhältnis 2:1.

Außer in der Grundschule (wo es zumindest theoretisch möglich ist) kann also die mündliche Gesamtnote nicht die schriftliche überwiegen.

Gruß
Kreszenz

Hallo!

naja, ist eben Bayern. Komische Namen für Arbeiten und komplizierte Rechnung (: Da machen sich die Nordlichter das etwas einfacher (auch wenn das Ganze auch bei uns vielleicht etwas komplizierter ist als ich das so „über den Daumen“ geschrieben habe)!

Gruß Inge2

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Hallo,

naja, ist eben Bayern.

wea ko, dea ko :wink:

Da machen sich die Nordlichter das
etwas einfacher

Genau das wollte ich ja eigentlich klarstellen: Es gibt keine allgemeingültige Regel zur Berechnung und Gewichtung von Noten; verlässliche Aussagen sind daher nur möglich, wenn man weiß, um welches Bundesland es geht.

Gruß
Kreszenz

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