Berechnung Kinderpflegekrankengeld

A arbeitet als Mutter eines Kleinkindes B in Teilzeit. Wenn B krank ist und deshalb zu Hause betreut werden muss, hat A für   max. 10 Tage im Jahr Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld durch die Krankenkasse anstelle von Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Dieses beträgt i.d.R. 90% des ausgefallenen Netto-Arbeitsentgelts.

Meine Frage:

Wenn A nur tageweise arbeitet, verteilt sich das Arbeitsentgelt entsprechend unregelmäßig auf den Monat. Wie berechnet sich in einem solchen Fall das Kinderpflegekrankengeld? Wird das Monatseinkommen einfach gleichmäßig auf alle Tage des Monats verteilt (und ist entsprechend niedriger) und dann für jeden Tag der Zuhausebetreuung entsprechend unabhängig davon gezahlt, ob A tatsächlich an diesem Tag hätte arbeiten müssen?
Oder wird vielmehr das tatsächliche normale Tageseinkommen zugrunde gelegt und A erhält für Tage, an denen sie nicht hätte arbeiten müssen, kein Geld, für Arbeitstage entsprechend mehr Geld?

Vielen Dank!

Hallo,
ich kenne es so, dass das Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes genau so berechnet wird, wie das normale Krankengeld, d.h. wenn das Kind im Januar 2015 krank ist, dann wird der Dezember zugrunde gelegt, oder bei unregelmäßigen Einkünften Oktober, November und Dezember. Allerdings scheint sich ab Januar 2015 da etwas geändert zu haben - wenn sich nicht ein Experte dazu noch äußert, im Laufe der nächsten Woche mehr.
Gruss
Czauderna