Wenn ein Soldat seinem Kind unterhaltsverpflichtet ist, wird da als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des zu zahlenden Unterhaltsbetrages nur der normale Sold herangezogen oder fließen da z.b. auch Zuschläge wie z.b. Trennungsgeld, den Zuschuss für ein Kind, wenn man verheiratet ist oder die zusätzlichen Leistungen, wenn man im Einsatz ist, mit in die Bemessungsgrundlage rein? … mehr auf http://w-w-w.ms/a49uhy
Hallo,
welche „Art“ von Soldat, freiwilliger Wehrdienst, Zeit- Berufssoldat?
si
Die Frage bezieht sich auf einen Berufssoldat.
Hallo,
bei der Unterhaltsberechnung werden ALLE Einkünfte addiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob Soldat, Privatier, Maurer oder selbständiger Rechtsanwalt.
Zu diesen Einkünften zählen z. B. auch Steuererstattungen, Überstundenzuschläge, Provisionen, Prämien, Zinseinkünfte, Mieteinnahmen, Weihnachts- und Urlaubsgelder, Erfolgsbeteiligungen, Familienzuschläge, Renten usw. usw. usw.
Manches, z. B. Steuernachzahlungen, Arbeitskosten, Steuer- und Sozialabgaben usw. darf man davon wieder abziehen.
Je nach Berufsgruppe wird der monatliche Durchschnitt aus den Einkünften von 12 oder 36 Monaten gebildet.
Was jemanden über bleiben muss (also der Selbstbehalt) richtet sich dann danach, ob es sich um minderjährigen oder volljährigen Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt u.ä. handelt.
Gruß
Ingrid