Berechnung Krankenkassenbeitrag in fiktivem Fall

Mann und Frau gesetzlicher Güterstand verheiratet.
Frau hat als Arbeitnehmer (AN) Einnahmen, sowie hälftig mit dem Mann aus Vermietung, Kapital und gewerblich aus einer auf dem Haus montierten PV Anlage.
Der Mann ist Familienversichert, hat ebenfalls hälftig Einnahmen aus Vermietung, Kapital und gewerblich aus einer auf dem Haus montierten PV Anlage.

Diese Einnahmen liegen p. Person bei 300€ im Monat zusammengenommen.
Davon sind 250 € aus der PV anlage-> Gewerblich
je 25 € Miete und Kapital Einnahmen

Szenario 1:
Wenn nun der Mann zusätzlich Einnahmen aus einem 450 Eurojob bekommt
Wie berechnet sich Der KK Beitrag

Szenario 2:
Der Mann erhält zusätzlich Einnahmen aus einem gewerblichen Geschäft . Wie hoch darf diese Einnahme sein damit er von der KK nicht als Selbständiger eingestuft wird?
Wie berechnet sich hier der KK Beitrag

Szenario 3:
Die Mieteinnahmen erhöhen sich auf 350 € p.P. Einnahmen aus der PV Anlage erhöhen sich auf 300€ p. P
Also zusammengenommen  700€ Miete ,25  Kapital und 600 € PV

Bleibt der  Mann noch in der Fam. Versicherung? Wenn Nicht wie berechnet sich der Beitrag?

Das ist nahezu eine Expertenfrage!
Danke

Mann und Frau gesetzlicher Güterstand verheiratet.
Frau hat als Arbeitnehmer (AN) Einnahmen, sowie hälftig mit
dem Mann aus Vermietung, Kapital und gewerblich aus einer auf
dem Haus montierten PV Anlage.

Der Mann ist Familienversichert, hat ebenfalls hälftig
Einnahmen aus Vermietung, Kapital und gewerblich aus einer auf
dem Haus montierten PV Anlage.

Diese Einnahmen liegen p. Person bei 300€ im Monat
zusammengenommen.
Davon sind 250 € aus der PV anlage-> Gewerblich
je 25 € Miete und Kapital Einnahmen

Szenario 1:
Wenn nun der Mann zusätzlich Einnahmen aus einem 450 Eurojob
bekommt
Wie berechnet sich Der KK Beitrag

Wieviel bekommt er dort ?.
Wenn er 450,00 € überschreitet, muss er aus der Familienversicherung raus und zahlt grundsätzlich nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 945,00 €

Szenario 2:
Der Mann erhält zusätzlich Einnahmen aus einem gewerblichen
Geschäft . Wie hoch darf diese Einnahme sein damit er von der
KK nicht als Selbständiger eingestuft wird?
Wie berechnet sich hier der KK Beitrag

Die Einstufung als hauptberuflich Selbständiger hängt nicht alleine vom Einkommen ab, dies ist nur eines von mehreren Kriterien bei der Beurteilung.
Sollte aber eine solche Einstufung erfolgen liegt die Mindestbeitragsbemessungsgrenze bei 2.126,25 €

Szenario 3:
Die Mieteinnahmen erhöhen sich auf 350 € p.P. Einnahmen aus
der PV Anlage erhöhen sich auf 300€ p. P
Also zusammengenommen  700€ Miete ,25  Kapital und 600 € PV

Bleibt der  Mann noch in der Fam. Versicherung? Wenn Nicht wie
berechnet sich der Beitrag?

nein, siehe oben

Das ist nahezu eine Expertenfrage!
Danke

Bitte
Gruss
Czauderna

**Die Einstufung als hauptberuflich Selbständiger hängt nicht alleine vom Einkommen ab, dies ist nur eines von mehreren Kriterien bei der Beurteilung.
Sollte aber eine solche Einstufung erfolgen liegt die Mindestbeitragsbemessungsgrenze bei 2.126,25 €

Welche Kriterien sind das?**

**Die Einstufung als hauptberuflich Selbständiger hängt nicht
alleine vom Einkommen ab, dies ist nur eines von mehreren
Kriterien bei der Beurteilung.
Sollte aber eine solche Einstufung erfolgen liegt die
Mindestbeitragsbemessungsgrenze bei 2.126,25 €

Welche Kriterien sind das?**

Hallo,
nun, das sind auch - die wöchentliche Arbeitszeit, die wirtschaftliche Bedeutung der Einkünfte und für die Frage der Mindestbeitragsbemessungsgrenze bei hauptberuflicher Selbständigkeit ggf. auch die Gesamtvermögensverhältnisse.
Gruss
Czauderna

Hallo,

vor allem die Arbeitszeit und auch die Relation zur wirtschaftlichen Gesamtlage der Familie. Die bisherigen Einnahmen werden ja ohne Zeitaufwand erzielt. Wenn die gewerbliche Tätigkeit nur 10 Stunden erfordert und die restlichen Stunden einer normalen Arbeitszeit mit Haushalt, Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen o.ä. genutzt werden, ist Hauptberuf kein Thema. Ab 20 Stunden kann man aber regelmäßig von Hauptberuflichkeit ausgehen.

Ein Prüfer kann aber auch zu anderen Ergebnissen kommen.

Viel Glück

Barmer