Du schreibst:
Punkt 3.- AVBEltV § 12 war unüberlegt dazugeschrieben.
Sorry, für die Irreführung.
„(5) In den Leitungen zwischen dem Ende des Hausanschlußes und
dem Zähler darf der Spannungsfall unter Zugrundelegung der
Nennstromstärke der vorgeschalteten Sicherung nicht mehr als
0,5 vom Hundert betragen.
4. - Daraus ergibt sich ein Mindestquerschnitt, bei ca.350m,
von NYY-J 5 X 70 QMM.“
Und diese Folgerung ist falsch.
http://www.von-grambusch.de/Vorschriften/AVBEltV.pdf
AVBEltV § 12 Kundenanlage
(5) In den Leitungen zwischen dem Ende des Hausanschlusses und dem Zähler darf der Spannungsfall unter Zugrundelegung der Nennstromstärke der vorgeschalteten Sicherung nicht mehr als 0,5 von
Hundert betragen.
[Zitat@Heinz
Hallo Wissende
…
Die Stromlieferung sollte für ein durchschnittliches EFH ausreichen und der Stromlieferant soll ca. 5,7kWh bis zu dem Punkt liefern,
wo die 350 Meter beginnen (Zählerstandort).]
Würde man mit 0,5% rechnen,
bräuchte man für 350m über 300mm². Wenn man das hier nötig hätte, ja.
Hier sagte die VDE lange Zeit nichts aus, da man der Meinung war es handelt sich um ein rein kommerzielles Problem. Inzwischen gibt es z.Zt. folgende gültige Festlegungen, die berücksichtigt werden müssen:
* DIN VDE 0100 Teil 520
Der Spannungsfall vom Schnittpunkt zwischen Verteilungsnetz und Verbraucheranlage bis zum Anschlusspunkt eines Verbrauchsmittels ( Steckdose oder Geräteanschlussklemmen ) soll nicht größer als 4% der Nennspannung des Netzes sein.
* AVBEltV § 12
An den Leitungen zwischen dem Ende des Hausanschlusses (Übergabestelle des EVU) und dem Zähler darf der Spannungsfall unter Zugrundelegung der Nennstromstärke der vorgeschalteten Sicherung nicht mehr als 0,5% betragen.
* DIN 180 15 Teil 1
Der Spannungsfall soll in der elektrischen Anlage hinter der Messeinrichtung 3% nicht überschreiten.
* TAB Punkt 7.1 (zuständiges TAB des EVU’s beachten )
Über die Festlegung in AVBEltV § 12 hinausgehend ist bei einem Leistungsbedarf von mehr als 100kVA ein höherer Spannungsfall als 0,5% zwischen der Übergabestelle des EVU und den Messeinrichtungen entsprechend nachstehender Tabelle zulässig:
Leistungsbedarf zulässiger max. Spannungsfall
über 100 kVA bis 250 kVA 1,00%
über 250 kVA bis 400 kVA 1,25%
über 400 kVA 1,50%
Generell kann man sagen:
Spannungsfall Anwendung
0,5% für Leitungen zwischen Hausanschluss und dem Zähler
1,5% für Lichtstromkreise ab dem Zähler
3,0% für Kraftstromkreise ab dem Zähler
Verbindungsleitungen (Hauptleitungsabzweig)
Für die Verbindungsleitung zwischen Zählerschrank und Stromkreisverteiler „Allgemeinverbrauch“
(ohne Elektroheizung) ist eine Drehstromleitung nach DIN 18015 mindestens für eine Belastung von 63 A zu verlegen.
Die Absicherung der Leitung muss unter Berücksichtigung der Selektivität zu vor- und nachgeschalteten Überstrom-Schutzeinrichtungen erfolgen.
Darf ich nachrechnen?
Wenn Du weist, was du da berechnest?
Na, weißt Du’s jetzt?
mfg
W.