Guten Tag,
ich habe momentan ein Problem mit der Berechnung meines Resturlaubes für 2015.
Mein Sohn wurde am 25.08.15 geboren und der Mutterschutz ging bis 10.11.2015, da mein Sohn zu früh kam. Ich habe bis 10.11. Mutterschatfsgeld bekommen und ab dem 11.11. Elterngeld. Direkt im Anschluss an den Mutterschutz habe ich Elternzeit genommen. Mein Urlaubsanspruch im Jahr sind 15 Tage, bei einer 3-Tage-Woche und 20Std/Woche.
Jetzt bin ich für die Berechnung meines Urlaubes etwas verwirrt, da im MuSchuG § 17 steht, dass der Anspruch auf Urlaub bis zum Ende der Mutterschutzfrist gilt, aber im BEEG § 17 steht, dass der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat Elternzeit gekürzt wird.
Daher die Frage, ab wann gilt Elternzeit in Bezug auf den Urlaubsanspruch? Ab Geburt oder ab Ende der Mutterschutzfrist?
Ich habe das mal durchgerechnet.
Wenn der Anspruch bis Ende der Mutterschutzfrist gilt, hätte ich Anspruch auf 12,5 Tage, also für 10 Monate (Zusatzfrage: Muss der Anspruch auf 13 Tage gerundet werden?).
Wenn ich ab Geburt die Elternzeitregelung beachte, hätte ich lediglich Anspruch auf 8,75 Tage, also für 7 Monate.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Milly