Hallo zusammen,
mir raucht der Kopf, weil ich es irgendwie nicht schaffe, folgenden Sachverhalt eindeutig beantwortet im Netz zu finden.
Es geht um den Anspruch auf Urlaubstage.
Gegeben sei: AG unterliegt keinem Tarifvertrag. Für die AN gelten „nur“ die gesetzlichen Bestimmungen. Kein AN hat eine Teilzeitstelle, alle arbeiten 5 Tage pro Woche. Zur Einfachheit sei angenommen, dass die AN 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr laut Arbeitsvertrag haben.
Frage: Unter welchen Umständen erwerben die AN welchen Urlaubsanspruch?
Klar ist: jemand, der vom 01.01.2024 im Unternehmen ist und bis zum 31.12.2024 bleibt, hat den vollen Anspruch auf die 30 Tage.
Wie sieht es aus, wenn jemand am 01.03.2024 anfängt?
Oder am 15.03.2024?
Oder am 01.07.2024?
Oder am 01.09.2024?
Zu viele Erklärer im Internet lassen sich über die üblichen Regelungen in Tarifverträgen aus. Oder sie beschäftigen sich ellenlang mit Teilzeitbeschäftigten. Aber sowas schnödes wie Vollzeitbeschäftigte, die unterjährig ins Unternehmen kommen, werden (für mich) nicht deutlich genug behandelt. Und die Formulierungen im BUrlG sind für mich zu sehr verklausuliert. (Ja, es liegt an mir.)
Mein konkretes Problem: mal heißt es, man erwirbt für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Gesamturlaubes. Also der Einsteiger vom 01.03. 10/12. Der Einsteiger vom 15.03. aber nur 9/12. Richtig? Aber mal verstehe ich die Ausführungen aus so, dass, wer vor dem 01.07.2024 eintritt den gesamten Urlaubsanspruch nach einer Wartezeit von einem halben Jahr erwirbt. Demnach hätten der Einsteiger vom 01.03. 30 Tage Anspruch ab dem 01.09. und der Einsteiger vom 15.03. ab dem 01.10…
Was habe ich richtig verstanden, was falsch? Ich hoffe auf eine eindeutige, zweifelsausräumende Erklärung.
Vielen Dank im Voraus
Pierre