Hallo,
im TV eines Azubis steht:
Die Urlaubsdauer beträgt für Auszubildende je Kalenderjahr
im 1. Ausbildungsjahr 27
im 2. 28
im 3. 30
Ausbildungstage, wobei 5 Arbeitstage je Woche zugurnde gelegt werden.
Da sich Ausbildungs- und Kalenderjahr nicht decken, wurde für einen Azubi, der aktuell im 2. Jahr ist, eine Anzahl von 29 Ausbildungstage in 2016 berechnet.
Die Höhe des Urlaubsgeldes ist so geregelt:
Der Auszubildende erhält während des Urlaubs ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 50% seiner Ausbildungsvergütung.Wie berechnet man das denn nun konkret, wenn im Juli 2016 ein Azubi 13 Arbeitstage Urlaub macht?
Im Prinzip muss ich ja den Anspruch pro Urlaubstag berechnen.
Wäre es korrekt, wenn man 50% der Ausbildungsvergütung, mal zum Beispiel 600€ / 2 = 300€ nimmt und dann mit gemittelten 21,75 Arbeitstagen pro Monat (es ist eine 5-Tage-Woche) weiter rechnet?
Dann wären pro Urlaubstag 13,79€ zu bezahlen?
Oder ist der Urlaubsgeldanspruch ganz anders zu verstehen, ich kenne nämlich Kollegen, die einfach im Sommer dem Azubi einmalig die 50% Urlaubsgeld zahlen, obwohl 29 Urlaubstage ja mehr als ein Monat sind?