Berechnung Urlaubsgeld Azubi

Hallo,

im TV eines Azubis steht:

Die Urlaubsdauer beträgt für Auszubildende je Kalenderjahr
im 1. Ausbildungsjahr 27
im 2. 28
im 3. 30
Ausbildungstage, wobei 5 Arbeitstage je Woche zugurnde gelegt werden.

Da sich Ausbildungs- und Kalenderjahr nicht decken, wurde für einen Azubi, der aktuell im 2. Jahr ist, eine Anzahl von 29 Ausbildungstage in 2016 berechnet.

Die Höhe des Urlaubsgeldes ist so geregelt:

Der Auszubildende erhält während des Urlaubs ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 50% seiner Ausbildungsvergütung.

Wie berechnet man das denn nun konkret, wenn im Juli 2016 ein Azubi 13 Arbeitstage Urlaub macht?
Im Prinzip muss ich ja den Anspruch pro Urlaubstag berechnen.
Wäre es korrekt, wenn man 50% der Ausbildungsvergütung, mal zum Beispiel 600€ / 2 = 300€ nimmt und dann mit gemittelten 21,75 Arbeitstagen pro Monat (es ist eine 5-Tage-Woche) weiter rechnet?
Dann wären pro Urlaubstag 13,79€ zu bezahlen?

Oder ist der Urlaubsgeldanspruch ganz anders zu verstehen, ich kenne nämlich Kollegen, die einfach im Sommer dem Azubi einmalig die 50% Urlaubsgeld zahlen, obwohl 29 Urlaubstage ja mehr als ein Monat sind?

Hallo,

steht da tatsächlich nicht mehr zum Entstehen des Anspruches und/oder zur Fälligkeit ? Wird evtl. auf einen anderen TV verwiesen ?
Von welchem TV reden wir überhaupt?
Sorry, aber nur aufgrund Deiner Angaben ist kaum eine seriöse Antwort möglich.

Allerdings gibt es einen Grundsatz, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist: Die Zahl der (evtl. genommenen) Urlaubstage und die Höhe des Urlaubsgeldes hat grundsätzlich nichts miteinander zu tun.

&Tschüß
Wolfgang

Nein.

Nein.

TV für Auszubildende im elektrotechnischen Handwerk NRW, gültig bis 31.07.16

Im korrespondierenden TV für die Arbeitnehmer ist es so formuliert:
Die Urlausbvergütung setzt sich zusammen aus 100% des für den Urlaub fortzuzahlenden regelmäßigen Arbeitsentgelts und einem zusätzlichen Urlaubsgeld in Höhe von 50% des für den Urlaub fortzuzahlenden regelmäßigen Arbeitsentgelts.
Das ist eindeutig: Wer 30 Arbeitstage Urlaub hat, bekommt an jedem dieser Tage sein Urlaubsentgelt und zusätzlich für jeden dieser Tage 50% Urlaubsgeld, also in der Summe etwa 1,5 halbe Monatslöhne Urlaubsgeld.

Ich habe heute mit dem Justitiar des Fachverbandes telefoniert. Der sagt: Ja, die Formulierung IST nicht eindeutig, Da aber im TV für die Arbeitnehmer explizit ein Urlaubsgeld für JEDEN Tag erwähnt wird, ist davon auszugehen, dass hier eine einmalige Zahlung der 50% Ausbildungsvergütung gemeint ist, mit der der gesamte Urlaubsgeldanspruch abgegolten ist.

Ich verstehe das eher so, dass das Urlaubsgeld an die genommenen Urlaubstage gekoppelt ist (Akzessorietät von Urlaubsgeld und Urlaub).