Ist eine Auflistung der Krankenkassenverhältnisse seid der Lehre der Witwe vonnöten bei der Antragstellung der Witwenrente?
Hallo!
meines Erachtens nach nicht.
Witwenrente heißt doch, die Witwe bekommt einen Teil der Rente ihres Mannes. Dabei ist es doch völlig unwichtig ob sie jemals selbst gearbeitet und Beiträge bezahlt hat, ob Renten- oder KK-Beiträge.
Für die Höhe spielt das eigene Einkommen eine Rolle.
MfG
duck313