Hallo,
angenommen eine Person ist Teilhaberin einer GbR und und zieht in Erwägung, einen Job im Angestelltenverhältnis in Vollzeit anzunehmen und die Selbständigkeit nebenher zu betreiben.
In diesem Job würde ihr Gehalt vermutlich nicht über der Versicherungspflichtgrenze von 52000€ liegen, durch ihre zusätzlich Selbständigkeit jedoch schon. Wird das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit in diesem Fall angerechnet?