Berechnungsgrundlage bei Eintritt in private KV

Hallo,

angenommen eine Person ist Teilhaberin einer GbR und und zieht in Erwägung, einen Job im Angestelltenverhältnis in Vollzeit anzunehmen und die Selbständigkeit nebenher zu betreiben.
In diesem Job würde ihr Gehalt vermutlich nicht über der Versicherungspflichtgrenze von 52000€ liegen, durch ihre zusätzlich Selbständigkeit jedoch schon. Wird das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit in diesem Fall angerechnet?

Hallo,
die Frage ist - wofür soll die Anrechnung erfolgen ?
Ist der oder diejenige momentan in der GKV versichert und will in die PKV wechseln ?
Wenn ja, so ist das Einkommen als solches erst einmal sekundär, d.h.
solange wegen der Beschäftigung Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer besteht, solange ist die GKV-Pflichtversicherung auch vorrangig. Erst wenn die Kasse die hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, erst dann kann ein Wechsel in die PKV erfolgen.
Umgekehrt wäre es so, wenn derzeit eine Versicherung in der PKV als Selbständiger vorliegt kann ein Wechsel in die GKV nur dann erfolgen wenn Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer eintritt. Auch hier muss eine Prüfung durch die GKV-Kasse erfolgen.
Gruss
Czauderna

Nein, jedenfalls nicht für die Prüfung der Versicherungspflicht.In der Regel auch nicht für die Beitragsberechnung.

Gruss

Barmer